Ausschuss: Rechnungsprüfung ohne AfD
Kreistagsfraktion scheitert am Verwaltungsgericht. Beschluss ist rechtskräftig
AichachFriedberg Es bleibt dabei: Im Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistags sitzt auch weiterhin kein Mitglied der AfD. Wie berichtet, hatte die Fraktion sich an das Verwaltungsgericht Augsburg gewandt, weil sie mit der Besetzung des Ausschusses nicht einverstanden war. Das Gericht hatte den Antrag Ende Juli als unzulässig und unbegründet abgelehnt. Wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage unserer Redaktion jetzt bestätigte, ist der Beschluss inzwischen rechtskräftig.
Das Gericht hatte den AfD-Antrag unter anderem deswegen abgelehnt, weil die Beschlüsse im Kreistag im Mai zur Besetzung der Ausschüsse und dem zugrunde liegenden Verfahren einstimmig gefallen waren. Nachträglich hatte sich die
Fraktion dann an das Verwaltungsgericht gewandt.
Der neu gewählte Kreistag ist seit 1. Mai im Amt. Aus seiner Mitte wurden die Fachausschüsse besetzt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat als einziger der acht Ausschüsse des Landkreises nur sieben Mitglieder einschließlich Vorsitz (nicht der Landrat). Der Jugendhilfeausschuss hat acht plus 15 externe, alle anderen Ausschüsse haben zwölf Mitglieder, jeweils zuzüglich Vorsitz (jeweils der Landrat). Das war in den zurückliegenden Amtsperioden so gehandhabt und von allen Fraktionen auch für die kommenden sechs Jahre so beschlossen worden.
Die Sitzverteilung ergibt sich aus der Fraktionsstärke und dem Auszählverfahren Sainte-Laguë/Schepers. In der Wahlperiode 2014 bis 2020 waren die Ausschusssitze nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt worden. Das neue Auszählverfahren Sainte-Laguë/Schepers gilt als gerechter, weil kleinere Fraktionen bei den Sitzen besser berücksichtigt werden. Im neuen Kreistag haben CSU und SPD je einen Ausschusssitz verloren, die Grünen und die neu im Gremium sitzende AfD je einen Sitz gewonnen.
Für Rechnungsprüfungs- und Jugendhilfeausschuss gingen die Fraktionen von ÖDP und Unabhängigen eine Ausschussgemeinschaft ein, was ihnen zulasten anderer Fraktionen in beiden Ausschüssen einen gemeinsamen Sitz ermöglichte. Ausschussgemeinschaften kleiner Fraktionen und Gruppierungen sind dem Landratsamt zufolge kommunalrechtlich ausdrücklich zugelassen, ebenso nach der Geschäftsordnung des Kreistags. Die AfD verlor durch die Ausschussgemeinschaft im Rechnungsprüfungsausschuss ihren Sitz und bemängelte, dass eine Ausschussgemeinschaft unzulässig sei.
Das Verfahren und die Auswirkungen waren dem Kreistag im Mai offengelegt und von keinem Mitglied beanstandet worden. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag der AfD gegen die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses wegen der einstimmigen Beschlüsse und der rechtlichen Zulässigkeit von Ausschussgemeinschaften ab.
AfD-Fraktionschef Josef Settele kündigte im August nach Bekanntwerden des Gerichtsbeschlusses auf Nachfrage unserer Redaktion eine Stellungnahme für die zweite Septemberwoche an. Sie blieb aber aus. Eine erneute Nachfrage unserer Redaktion beim Fraktionschef blieb bis heute unbeantwortet.