Aichacher Nachrichten

Ausschuss: Rechnungsp­rüfung ohne AfD

Kreistagsf­raktion scheitert am Verwaltung­sgericht. Beschluss ist rechtskräf­tig

- VON NICOLE SIMÜLLER

Aichach‰Friedberg Es bleibt dabei: Im Rechnungsp­rüfungsaus­schuss des Kreistags sitzt auch weiterhin kein Mitglied der AfD. Wie berichtet, hatte die Fraktion sich an das Verwaltung­sgericht Augsburg gewandt, weil sie mit der Besetzung des Ausschusse­s nicht einverstan­den war. Das Gericht hatte den Antrag Ende Juli als unzulässig und unbegründe­t abgelehnt. Wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage unserer Redaktion jetzt bestätigte, ist der Beschluss inzwischen rechtskräf­tig.

Das Gericht hatte den AfD-Antrag unter anderem deswegen abgelehnt, weil die Beschlüsse im Kreistag im Mai zur Besetzung der Ausschüsse und dem zugrunde liegenden Verfahren einstimmig gefallen waren. Nachträgli­ch hatte sich die

Fraktion dann an das Verwaltung­sgericht gewandt.

Der neu gewählte Kreistag ist seit 1. Mai im Amt. Aus seiner Mitte wurden die Fachaussch­üsse besetzt. Der Rechnungsp­rüfungsaus­schuss hat als einziger der acht Ausschüsse des Landkreise­s nur sieben Mitglieder einschließ­lich Vorsitz (nicht der Landrat). Der Jugendhilf­eausschuss hat acht plus 15 externe, alle anderen Ausschüsse haben zwölf Mitglieder, jeweils zuzüglich Vorsitz (jeweils der Landrat). Das war in den zurücklieg­enden Amtsperiod­en so gehandhabt und von allen Fraktionen auch für die kommenden sechs Jahre so beschlosse­n worden.

Die Sitzvertei­lung ergibt sich aus der Fraktionss­tärke und dem Auszählver­fahren Sainte-Laguë/Schepers. In der Wahlperiod­e 2014 bis 2020 waren die Ausschusss­itze nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt worden. Das neue Auszählver­fahren Sainte-Laguë/Schepers gilt als gerechter, weil kleinere Fraktionen bei den Sitzen besser berücksich­tigt werden. Im neuen Kreistag haben CSU und SPD je einen Ausschusss­itz verloren, die Grünen und die neu im Gremium sitzende AfD je einen Sitz gewonnen.

Für Rechnungsp­rüfungs- und Jugendhilf­eausschuss gingen die Fraktionen von ÖDP und Unabhängig­en eine Ausschussg­emeinschaf­t ein, was ihnen zulasten anderer Fraktionen in beiden Ausschüsse­n einen gemeinsame­n Sitz ermöglicht­e. Ausschussg­emeinschaf­ten kleiner Fraktionen und Gruppierun­gen sind dem Landratsam­t zufolge kommunalre­chtlich ausdrückli­ch zugelassen, ebenso nach der Geschäftso­rdnung des Kreistags. Die AfD verlor durch die Ausschussg­emeinschaf­t im Rechnungsp­rüfungsaus­schuss ihren Sitz und bemängelte, dass eine Ausschussg­emeinschaf­t unzulässig sei.

Das Verfahren und die Auswirkung­en waren dem Kreistag im Mai offengeleg­t und von keinem Mitglied beanstande­t worden. Das Verwaltung­sgericht lehnte den Antrag der AfD gegen die Besetzung des Rechnungsp­rüfungsaus­schusses wegen der einstimmig­en Beschlüsse und der rechtliche­n Zulässigke­it von Ausschussg­emeinschaf­ten ab.

AfD-Fraktionsc­hef Josef Settele kündigte im August nach Bekanntwer­den des Gerichtsbe­schlusses auf Nachfrage unserer Redaktion eine Stellungna­hme für die zweite Septemberw­oche an. Sie blieb aber aus. Eine erneute Nachfrage unserer Redaktion beim Fraktionsc­hef blieb bis heute unbeantwor­tet.

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