Aichacher Nachrichten

Noch strengere Corona‰Regeln

Die von der Bayerische­n Staatsregi­erung angekündig­ten Maßnahmen werden nun auch in Augsburg angewendet. Was das bedeutet

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Die Corona-Zahlen, die die Stadt Augsburg am Samstag meldete, bedeuteten nochmals eine signifikan­te Steigerung: Demnach wurden 86 Neuinfekti­onen bestätigt. Bei 63 Fällen sei die Infektions­quelle noch unbekannt. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt somit bei 94,3 und damit weit über dem Corona-Grenzwert von 50, der 50 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner in sieben Tagen bedeutet.

Die Bayerische Staatsregi­erung hatte vergangene Woche schärfere Maßnahmen für alle Kommunen angekündig­t, die den Corona

überschrei­ten. Seit Samstag gelten sie nun auch in Augsburg und besagen Folgendes:

Der gemeinsame Aufenthalt im Freien, in privat genutzten Räumen und Grundstück­en sowie in Lokalen (an einem gemeinsame­n Tisch) ist auf zwei Haushalte oder höchstens fünf Personen begrenzt. Feiern (wie Hochzeiten oder Geburtstag­e) sind ebenfalls auf zwei Haushalte oder höchstens fünf Personen begrenzt.

Der Verkauf von alkoholisc­hen Getränken durch alle Verkaufsst­ellen und Lieferdien­ste ist im Stadtgebie­t von 22 bis 6 Uhr verboten.

Alle bereits von der Stadt angeordnet­en Regeln gelten weiter: So muss das Schulverwa­ltungspers­onal am Arbeitspla­tz durchgängi­g eine Maske tragen. So lange der CoronaGren­zwert überschrit­ten ist, gilt in allen Jahrgangss­tufen und in allen Hochschule­n eine Maskenpfli­cht auch am Platz. Maskenpfli­cht gilt außerdem ganztägig in den bereits festgelegt­en Gebieten im Bereich der Innenstadt. Daneben muss in allen Kulturstät­ten, Kinos beziehungs­weise bei Filmvorfüh­rungen sowie kulturelle­n Veranstalt­ungen und Freizeitst­ätten eine Alltagsmas­Grenzwert ke getragen werden. Daneben ist das Tragen einer Maske auch bei Tagungen und Kongressen sowie allen Veranstalt­ungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind, in allen öffentlich­en Gebäuden, sowie auf allen Märkten und im Bereich der Lechhauser Kirchweih Pflicht.

Die Sperrfrist wurde nochmals verschärft: Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in allen Gastronomi­ebetrieben in der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt. Der Mitnahme-Verkauf (außer alkoholisc­hen Getränken) bleibt gestattet.

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