Noch 624 Betten auf Intensiv frei
Patienten werden künftig zentral verteilt
München Die Belegung von Intensivbetten in bayerischen Krankenhäusern wird, wie schon während der ersten Corona-Welle, ab sofort wieder zentral koordiniert. Damit soll eine Überlastung einzelner Krankenhäuser durch zu viele Covid-19-Patienten verhindert werden. Die Uniklinik Augsburg könnte eine der ersten Kliniken sein, die Patienten verlegen muss.
Nach Aussage von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) werden nach den am Mittwoch vorliegenden Zahlen in bayerischen Kliniken derzeit 1698 mit dem Coronavirus infizierte Patienten behandelt, davon 302 auf einer Intensivstation. Die meisten Intensivpatienten würden auch beatmet. Das ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Wochenbeginn. Die Zahl der freien Betten mit Beatmungsmöglichkeit habe sich entsprechend auf 624 reduziert. Allein in den Städten München und Augsburg liegen momentan insgesamt 90 Intensivpatienten mit Covid-19.
Die Situation, dass Krankenhäuser angewiesen werden müssen, Intensivbetten frei zu halten und dafür auch nicht dringend notwendige Operationen zu verschieben, sei noch nicht eingetreten, sagte Huml bei einer Pressekonferenz in München. Dies werde bisher nur vereinzelt gemacht. Ein Beispiel ist der Corona-Hotspot Augsburg. Dort ist die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100000 Einwohner mit 339 derzeit bayernweit am höchsten.
Der Chefarzt der III. medizinischen Klinik am Universitätsklinikum Augsburg, Professor Helmut Messmann, machte auf die steigenden Todeszahlen im Zuge der Pandemie aufmerksam. Bundesweit würden in wenigen Wochen 200 Menschen pro Tag sterben. „Das ist, wie wenn täglich ein Flugzeug abstürzt“, sagte der Mediziner. Er kündigte an, dass Intensivpatienten aus Augsburg verlegt werden müssten, die Klinik sei dazu etwa mit Einrichtungen in Ulm im Gespräch.
Die Koordination der Bettenbelegung übernehmen „Ärztliche Leiter“an den 26 Rettungsleitstellen in Bayern. Die Rechtsgrundlage dafür war während der ersten Welle der Katastrophenfall. Dieses Mal ist es eine Allgemeinverfügung.