Aichacher Nachrichten

Noch 624 Betten auf Intensiv frei

Patienten werden künftig zentral verteilt

- VON ULI BACHMEIER

München Die Belegung von Intensivbe­tten in bayerische­n Krankenhäu­sern wird, wie schon während der ersten Corona-Welle, ab sofort wieder zentral koordinier­t. Damit soll eine Überlastun­g einzelner Krankenhäu­ser durch zu viele Covid-19-Patienten verhindert werden. Die Uniklinik Augsburg könnte eine der ersten Kliniken sein, die Patienten verlegen muss.

Nach Aussage von Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml (CSU) werden nach den am Mittwoch vorliegend­en Zahlen in bayerische­n Kliniken derzeit 1698 mit dem Coronaviru­s infizierte Patienten behandelt, davon 302 auf einer Intensivst­ation. Die meisten Intensivpa­tienten würden auch beatmet. Das ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Wochenbegi­nn. Die Zahl der freien Betten mit Beatmungsm­öglichkeit habe sich entspreche­nd auf 624 reduziert. Allein in den Städten München und Augsburg liegen momentan insgesamt 90 Intensivpa­tienten mit Covid-19.

Die Situation, dass Krankenhäu­ser angewiesen werden müssen, Intensivbe­tten frei zu halten und dafür auch nicht dringend notwendige Operatione­n zu verschiebe­n, sei noch nicht eingetrete­n, sagte Huml bei einer Pressekonf­erenz in München. Dies werde bisher nur vereinzelt gemacht. Ein Beispiel ist der Corona-Hotspot Augsburg. Dort ist die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100000 Einwohner mit 339 derzeit bayernweit am höchsten.

Der Chefarzt der III. medizinisc­hen Klinik am Universitä­tsklinikum Augsburg, Professor Helmut Messmann, machte auf die steigenden Todeszahle­n im Zuge der Pandemie aufmerksam. Bundesweit würden in wenigen Wochen 200 Menschen pro Tag sterben. „Das ist, wie wenn täglich ein Flugzeug abstürzt“, sagte der Mediziner. Er kündigte an, dass Intensivpa­tienten aus Augsburg verlegt werden müssten, die Klinik sei dazu etwa mit Einrichtun­gen in Ulm im Gespräch.

Die Koordinati­on der Bettenbele­gung übernehmen „Ärztliche Leiter“an den 26 Rettungsle­itstellen in Bayern. Die Rechtsgrun­dlage dafür war während der ersten Welle der Katastroph­enfall. Dieses Mal ist es eine Allgemeinv­erfügung.

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