Im Kuhstall herrschen katastrophale Zustände
Ein 63-jähriger Landwirt wird zu Bewährungsstrafe und Geldbuße verurteilt. Der Bauer war gesundheitlich angeschlagen und überfordert
Neuburg Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 5000 Euro Geldbuße, so lautete das Urteil gegen den 63-jährigen Landwirt aus einer Gemeinde im westlichen Teil des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen. Der Mann war wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt worden.
In seinem Stall mit 31 Rindern herrschten katastrophale Zustände. Ins Rollen brachte die ganze Sache die von dem Mann alarmierte Hoftierärztin. Er hatte sie zu einer Kuh gerufen, die nach dem Gebären nicht mehr aufstehen wollte. Als nach drei Tagen Behandlung die Genesungsaussichten für das Tier denkbar schlecht waren, riet die Veterinärin zum Einschläfern. Doch der Bauer wollte noch abwarten. Sechs Tage später war die Tierärztin wieder auf dem Hof und sah das verendete Tier, das ihrer Meinung nach bereits zwei bis drei Tage tot gewesen sein musste. Eine zweite Kuh lag tagelang nach einem Beinbruch bewegungslos auf dem Boden mit dem Kopf im Kot. Das eingeschaltete Veterinäramt fand im Stall noch drei an die Stallwand angekettete Kälber. Bei zwei Kälbern waren die Ketten bereits in die Haut beziehungsweise in die Muskulatur eingewachsen. Ein zwölf Tage altes Kalb lag mit verkrümmten Beinen am Boden und hatte schon offene Wunden am Körper. Ein weiteres Rind war an den Hinterbeinen fixiert und konnte sich kaum bewegen. Der Mist lag zentimeterhoch im Stall, so die Tierärzte. Auf Anweisung des Ordnungsamtes wurden dem 63-Jährigen die Tiere im Februar dieses Jahres weggenommen. Derzeit besitzt er noch fünf Rinder und vier Schweine, bis das Verwaltungsgericht München über ein Tierhaltungsverbot entschieden hat. Schon in der ersten Verhandlung mangelte es dem Angeklagten an Einsicht.
Auch in der Verhandlung am Montagnachmittag behauptete der Mann vehement, dass „seine Viecher in Ordnung sind und kein Rind tot bei ihm im Stall gelegen hat“. Das Gericht schenkte jedoch der wiederholten Zeugenaussage der Tierärztin mehr Glauben. Auch die Aussagen von Betriebshelfern und Nachbarn, die die Situation auf dem Hof als „in Ordnung“beschrieben hatten, konnten an der Meinung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft nichts ändern. Die vom Veterinäramt vorgelegten Bilder von den desolaten Zuständen im Stall sprachen für sich. „Die Bilder sind keine Fake News, sondern knallharte Tatsachen“, so Amtsrichter Veh. Staatsanwalt Thorsten Schalk sah die Tatvorwürfe als bestätigt an. Der Angeklagte habe es gut gemeint, aber schlecht gemacht, resümierte Schalk. Da der Mann gesundheitlich angeschlagen sei, war er mit der Pflege der Tiere überfordert. Er hätte Betriebshelfer einstellen müssen oder die Tiere verkaufen. Schalk forderte 18 Monate Freiheitsstrafe.
Da der 63-Jährige weder geständig sei, noch Reue zeige und des Weiteren bereits drei Vorstrafen wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Führerschein habe, sei laut Staatsanwalt eine Bewährung fraglich. Allerdings berücksichtigte Schalk das Alter und den schlechten Gesundheitszustand des Mannes und sprach sich für eine Bewährung aus. „Bei einem jüngeren Manschen wäre ich nicht einverstanden“, so der Anklagevertreter. Außerdem forderte Schalk 5000 Euro Geldbuße und ein Tierhaltungsverbot von vier Jahren. Verteidiger Klaus Aigner hatte auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert. Der habe nicht vorsätzlich den Tieren Leid zugefügt.
Amtsrichter Christian Veh verurteilte den Landwirt zu einem Jahr Bewährungsstrafe und 5000 Euro Geldbuße. Beim Tierhaltungsverbot wollte der Richter dem Verwaltungsgericht nicht vorgreifen, dennoch „sollten Sie für sich die Konsequenzen ziehen, auch in der jetzigen abgespeckten Form“, so Veh. Der Mann nahm das Urteil emotionslos auf. Es ist noch nicht rechtskräftig.