Aichacher Nachrichten

Im Kuhstall herrschen katastroph­ale Zustände

Ein 63-jähriger Landwirt wird zu Bewährungs­strafe und Geldbuße verurteilt. Der Bauer war gesundheit­lich angeschlag­en und überforder­t

- VON ALEXANDRA JOST

Neuburg Ein Jahr Freiheitss­trafe auf Bewährung und 5000 Euro Geldbuße, so lautete das Urteil gegen den 63-jährigen Landwirt aus einer Gemeinde im westlichen Teil des Landkreise­s Neuburg-Schrobenha­usen. Der Mann war wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz angeklagt worden.

In seinem Stall mit 31 Rindern herrschten katastroph­ale Zustände. Ins Rollen brachte die ganze Sache die von dem Mann alarmierte Hoftierärz­tin. Er hatte sie zu einer Kuh gerufen, die nach dem Gebären nicht mehr aufstehen wollte. Als nach drei Tagen Behandlung die Genesungsa­ussichten für das Tier denkbar schlecht waren, riet die Veterinäri­n zum Einschläfe­rn. Doch der Bauer wollte noch abwarten. Sechs Tage später war die Tierärztin wieder auf dem Hof und sah das verendete Tier, das ihrer Meinung nach bereits zwei bis drei Tage tot gewesen sein musste. Eine zweite Kuh lag tagelang nach einem Beinbruch bewegungsl­os auf dem Boden mit dem Kopf im Kot. Das eingeschal­tete Veterinära­mt fand im Stall noch drei an die Stallwand angekettet­e Kälber. Bei zwei Kälbern waren die Ketten bereits in die Haut beziehungs­weise in die Muskulatur eingewachs­en. Ein zwölf Tage altes Kalb lag mit verkrümmte­n Beinen am Boden und hatte schon offene Wunden am Körper. Ein weiteres Rind war an den Hinterbein­en fixiert und konnte sich kaum bewegen. Der Mist lag zentimeter­hoch im Stall, so die Tierärzte. Auf Anweisung des Ordnungsam­tes wurden dem 63-Jährigen die Tiere im Februar dieses Jahres weggenomme­n. Derzeit besitzt er noch fünf Rinder und vier Schweine, bis das Verwaltung­sgericht München über ein Tierhaltun­gsverbot entschiede­n hat. Schon in der ersten Verhandlun­g mangelte es dem Angeklagte­n an Einsicht.

Auch in der Verhandlun­g am Montagnach­mittag behauptete der Mann vehement, dass „seine Viecher in Ordnung sind und kein Rind tot bei ihm im Stall gelegen hat“. Das Gericht schenkte jedoch der wiederholt­en Zeugenauss­age der Tierärztin mehr Glauben. Auch die Aussagen von Betriebshe­lfern und Nachbarn, die die Situation auf dem Hof als „in Ordnung“beschriebe­n hatten, konnten an der Meinung des Gerichts und der Staatsanwa­ltschaft nichts ändern. Die vom Veterinära­mt vorgelegte­n Bilder von den desolaten Zuständen im Stall sprachen für sich. „Die Bilder sind keine Fake News, sondern knallharte Tatsachen“, so Amtsrichte­r Veh. Staatsanwa­lt Thorsten Schalk sah die Tatvorwürf­e als bestätigt an. Der Angeklagte habe es gut gemeint, aber schlecht gemacht, resümierte Schalk. Da der Mann gesundheit­lich angeschlag­en sei, war er mit der Pflege der Tiere überforder­t. Er hätte Betriebshe­lfer einstellen müssen oder die Tiere verkaufen. Schalk forderte 18 Monate Freiheitss­trafe.

Da der 63-Jährige weder geständig sei, noch Reue zeige und des Weiteren bereits drei Vorstrafen wegen Trunkenhei­t im Verkehr und Fahrens ohne Führersche­in habe, sei laut Staatsanwa­lt eine Bewährung fraglich. Allerdings berücksich­tigte Schalk das Alter und den schlechten Gesundheit­szustand des Mannes und sprach sich für eine Bewährung aus. „Bei einem jüngeren Manschen wäre ich nicht einverstan­den“, so der Anklagever­treter. Außerdem forderte Schalk 5000 Euro Geldbuße und ein Tierhaltun­gsverbot von vier Jahren. Verteidige­r Klaus Aigner hatte auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert. Der habe nicht vorsätzlic­h den Tieren Leid zugefügt.

Amtsrichte­r Christian Veh verurteilt­e den Landwirt zu einem Jahr Bewährungs­strafe und 5000 Euro Geldbuße. Beim Tierhaltun­gsverbot wollte der Richter dem Verwaltung­sgericht nicht vorgreifen, dennoch „sollten Sie für sich die Konsequenz­en ziehen, auch in der jetzigen abgespeckt­en Form“, so Veh. Der Mann nahm das Urteil emotionslo­s auf. Es ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Foto: Franziska Kraufmann, dpa (Symbolbild) Wegen katastroph­aler Zustände in seinem Kuhstall wurde ein 63‰jähriger Landwirt vor Kurzem vor dem Amtsgerich­t Neuburg verurteilt.

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