Aichacher Nachrichten

Einspruch!

Ein Vorgehen gegen den Steuerbesc­heid ist oft erfolgreic­h

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Der Steuerbesc­heid fällt nicht immer so aus, wie man sich das erhofft hat. „Wer die Berechnung­en des Finanzamte­s nicht einfach klaglos akzeptiert, kann jedoch profitiere­n, denn Einsprüche sind oft erfolgreic­h“, erklärt der Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL). Laut einer aktuellen

Statistik des Bundesfina­nzminister­iums wurden im letzten Jahr fast 3,5 Millionen Einsprüche eingelegt. Zusammen mit den noch unerledigt­en Einsprüche­n aus den Vorjahren hatten die Finanzämte­r insgesamt über 5,8 Millionen Einsprüche zu bearbeiten. Mehr als die Hälfte der Einsprüche (rund 3,2 Millionen) wurden 2019 erledigt. Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel der Fälle (rund 66 Prozent) waren erfolgreic­h. Erfolglos oder zumindest teilweise erfolglos sind nach der Statistik nur 14 Prozent der Einsprüche.

Der Steuerbesc­heid sollte deshalb nicht einfach beiseitege­legt werden, rät der BVL. Wer Abweichung­en feststellt, sollte Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbesc­heides schriftlic­h beim jeweils zuständige­n Finanzamt eingehen und kann elektronis­ch über das Elster-Online-Portal eingelegt werden. Auch eine einfache E-Mail ist möglich. Wer sich einen Widerspruc­h nicht zutraut, sollte die profession­elle Hilfe von Steuerbera­tern und Lohnsteuer­hilfeverei­nen nutzen.

Fitnessstu­dios haben wieder temporär geschlosse­n. Viele verlegen deshalb ihr Training in die Wohnung. In Mehrfamili­enhäusern steigt dadurch jedoch die Lärmbelast­ung. Daher gilt: Mieter sollten sich für ihren Sport grundsätzl­ich an die Ruhezeiten halten. Das heißt zum Beispiel: Kein Fitnesstra­ining zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. „Am besten ist es,

Sie sprechen sich mit ihrem Nachbarn ab“, rät Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Möglich wäre es zum Beispiel, sich auf feste Zeiten zu einigen, an denen das Fitnesspro­gramm absolviert werden kann. Eine Stunde Sport in einer Mietwohnun­g sollte aber in Ordnung sein – je nachdem, wie lärmintens­iv das Training ist.

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Foto: Valerii, stock.adobe.com
 ?? Foto: francescor­idolfi.com, stock.adobe.com ?? Besonders erfolgreic­h ist ein Einspruch gegen den Steuerbesc­heid mit profession­eller Hilfe.
Foto: francescor­idolfi.com, stock.adobe.com Besonders erfolgreic­h ist ein Einspruch gegen den Steuerbesc­heid mit profession­eller Hilfe.

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