Einspruch!
Ein Vorgehen gegen den Steuerbescheid ist oft erfolgreich
Der Steuerbescheid fällt nicht immer so aus, wie man sich das erhofft hat. „Wer die Berechnungen des Finanzamtes nicht einfach klaglos akzeptiert, kann jedoch profitieren, denn Einsprüche sind oft erfolgreich“, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Laut einer aktuellen
Statistik des Bundesfinanzministeriums wurden im letzten Jahr fast 3,5 Millionen Einsprüche eingelegt. Zusammen mit den noch unerledigten Einsprüchen aus den Vorjahren hatten die Finanzämter insgesamt über 5,8 Millionen Einsprüche zu bearbeiten. Mehr als die Hälfte der Einsprüche (rund 3,2 Millionen) wurden 2019 erledigt. Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel der Fälle (rund 66 Prozent) waren erfolgreich. Erfolglos oder zumindest teilweise erfolglos sind nach der Statistik nur 14 Prozent der Einsprüche.
Der Steuerbescheid sollte deshalb nicht einfach beiseitegelegt werden, rät der BVL. Wer Abweichungen feststellt, sollte Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides schriftlich beim jeweils zuständigen Finanzamt eingehen und kann elektronisch über das Elster-Online-Portal eingelegt werden. Auch eine einfache E-Mail ist möglich. Wer sich einen Widerspruch nicht zutraut, sollte die professionelle Hilfe von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen nutzen.
Fitnessstudios haben wieder temporär geschlossen. Viele verlegen deshalb ihr Training in die Wohnung. In Mehrfamilienhäusern steigt dadurch jedoch die Lärmbelastung. Daher gilt: Mieter sollten sich für ihren Sport grundsätzlich an die Ruhezeiten halten. Das heißt zum Beispiel: Kein Fitnesstraining zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. „Am besten ist es,
Sie sprechen sich mit ihrem Nachbarn ab“, rät Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Möglich wäre es zum Beispiel, sich auf feste Zeiten zu einigen, an denen das Fitnessprogramm absolviert werden kann. Eine Stunde Sport in einer Mietwohnung sollte aber in Ordnung sein – je nachdem, wie lärmintensiv das Training ist.