Aichacher Nachrichten

Ab Freitag gelten strengere Corona‰Regeln

Bundesweit gibt es ab Dienstag Verschärfu­ngen der Corona-Auflagen. Weil in Augsburg die Fallzahlen sehr hoch sind, zieht die Stadt den Schritt vor. Was jetzt gilt

- VON MICHAEL HÖRMANN

Seit Anfang November gelten bundesweit zusätzlich­e Corona-Regelungen. Sie beinhalten unter anderem, dass Gastronomi­ebetriebe geschlosse­n bleiben müssen. Lediglich der Außerhausv­erkauf ist erlaubt. Dies gilt weiter bis 20. Dezember. Bund und Länder haben sich darüber hinaus geeinigt, dass es zu zusätzlich­en Verschärfu­ngen ab Dienstag nächster Woche kommt. So ist dann in Geschäften mit mehr als 800 Quadratmet­ern Fläche, was für Einkaufsce­nter und große Kaufhäuser gilt, nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmet­er erlaubt.

Weil in Augsburg die CoronaFall­zahlen weiterhin sehr hoch sind, geht die Stadt bei den Corona-Regeln jedoch einen Schritt weiter. Der Zeitpunkt, ab wann die verschärft­en Beschränku­ngen gelten, wird vorgezogen: ab Freitag, 18 Uhr.

Die Stadt Augsburg hat rechtlich die Möglichkei­t, aufgrund der aktuellen Corona-Lage abweichend­e Entscheidu­ngen zu treffen. Wie Oberbürger­meisterin Eva Weber (CSU) am Donnerstag sagte, habe sich die Stadt stark an den Vorgaben von Bund und Ländern orientiert. Ein Teil der Maßnahmen, die am Dienstag von Eva Weber bereits für Augsburg vorgestell­t wurden, gelten künftig auch für andere Gebiete in Bayern, in denen die Corona-Zahlen sehr hoch sind.

Am Donnerstag bestätigte das Gesundheit­samt 145 neue Covid19-Fälle in Augsburg. In den vergangene­n sieben Tagen wurden 831 Neuinfekti­onen im Stadtgebie­t gemeldet. Das entspricht etwa 278,9 Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner in den vergangene­n sieben

Tagen. Der Inzidenzwe­rt ging damit gegenüber dem Vortag etwas zurück.

Kurzfristi­g umgeschwen­kt ist die Stadt noch einmal bei der erlaubten Kundenzahl im Handel. Hier war zunächst vorgesehen, dass für alle Geschäfte die Formel „Ein Kunde pro 20 Quadratmet­er“gilt – auch für kleinere Fachgeschä­fte. Derzeit sind es in Augsburg für alle Geschäfte zehn Quadratmet­er pro Kunde. In Läden mit weniger als 800 Quadratmet­ern bleibt es nun auch dabei. „Wir haben uns in diesem Fall an der Regelung für Bayern orientiert“, sagt Stefan Sieber, Sprecher der Stadt. Die schärferen Bestimmung­en treffen allein die großen Häuser. Die Auflage ist ab Samstag umzusetzen. Am Freitagabe­nd, dem Zeitpunkt der verschärft­en Regelung, werde ausnahmswe­ise noch die bisherige Vorgabe

gelten, heißt es. Wer am Samstag in Augsburg zum Einkaufen geht oder mit dem Auto fährt, muss auch vor den Geschäften die MundNasen-Bedeckung tragen. Dies gilt dann auch für Gebiete im Stadtgebie­t, in denen bislang keine generelle Maskenpfli­cht gilt. Maskenpfli­cht besteht nun auch auf Parkplätze­n vor Supermärkt­en und Einkaufsze­ntren.

Eine Sonderroll­e im Vergleich zum Bundesgebi­et nimmt Augsburg zudem beim Alkoholaus­schank ein. Ab Freitagabe­nd dürfen Cafés und Lokale keine offenen alkoholisc­hen Getränke mehr zur Mitnahme ausschenke­n. Ein Glühwein oder ein Prosecco im Becher vor dem Lokal ist nicht erlaubt. Die Regelung soll in den Bereichen der Stadt gelten, in denen es auch eine Maskenpfli­cht gibt. Die Stadt reagierte mit diesem Schritt nach Auskunft von Ordnungsre­ferent

Frank Pintsch auf Ansammlung­en von Feiernden, die sich teils vor den Lokalen und Cafés zuletzt gebildet hatten. Ein Ausschankv­erbot von Alkohol hatte Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag für HotspotStä­dte in Bayern angekündig­t, in denen der Inzidenzwe­rt über 200 liegt.

Ebenfalls nicht mehr erlaubt sind Kunst- und Handwerker­märkte, Töpfermärk­te und Flohmärkte – egal ob sie in geschlosse­nen Räumen oder draußen stattfinde­n sollten. Wochenmärk­te dürfen stattfinde­n, der Stadtmarkt bleibt geöffnet. Die Einschränk­ungen betreffen ferner alle außerschul­ischen Bildungsan­gebote. Volkshochs­chule, Sprachschu­len, Hochschule­n, Musikund Fahrschule­n dürfen bis auf Weiteres keinen Präsenzunt­erricht anbieten.

● Corona‰Patienten auf Intensiv‰ station: 33 (davon 10 beatmet)

● Intensivbe­tten frei: 30

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