Aichacher Nachrichten

Zum Jahresends­purt Steuern sparen

Vom Bündeln von Krankheits­kosten bis zur niedrigen Mehrwertst­euer: Heuer lassen sich besonders viele Steuerspar­chancen nutzen. Was in den kommenden Wochen noch geht

- VON BERRIT GRÄBER

Augsburg Das Homeoffice fotografie­ren, die Freibeträg­e optimieren, den Corona-Bonus abholen und die geringere Mehrwertst­euer noch ausschöpfe­n: Es ist allerhöchs­te Zeit für den Schlussspu­rt in Sachen Steuern. In diesem Corona-Jahr kann es sich für Millionen Bürger besonders lohnen, die eigene Steuerlast auf den letzten Drücker zu senken. Der Zeitaufwan­d ist gering. Der Effekt für den Geldbeutel kann enorm sein, wie Isabel Klocke erklärt, Expertin beim Bund der Steuerzahl­er in Berlin. Bestenfall­s lassen sich viele hundert Euro sparen. Das gilt für Arbeitnehm­er, Rentner, Sparer, Unternehme­r. Werden die Steuerknif­fe nicht ausgeschöp­ft, sind sie mit dem Krachen der Böller an Silvester verloren. Hier sind die Steuerspar­chancen des Corona-Jahres 2020:

● Noch bis Silvester für den Job ein‰ kaufen: Was sich jetzt noch enorm rechnen kann, ist die gezielte Anschaffun­g von Arbeitsmit­teln. Das drückt die Steuerlast – auch für alle, die daheim vom Küchentisc­h aus arbeiten. Wer bislang gezögert hat, ein neues Notebook, Smartphone oder einen Computer zu kaufen, den er auch beruflich nutzt, sollte das noch bis Silvester tun und nicht auf 2021 verschiebe­n – wenn er es sich leisten kann. Dasselbe gilt für die Anschaffun­g von Büromateri­alien, teuren Fachbücher­n, einer neuen Aktentasch­e oder eines Schreibtis­ches. Was Käufe auf den letzten Drücker zusätzlich attraktiv macht, ist die bis Jahresende noch abgesenkte Mehrwertst­euer von 16 statt 19 Prozent. Der Vorteil wird aller Voraussich­t nach nicht verlängert. Generell gilt: Für Ausgaben rund um den Beruf rechnet der Fiskus jedem Beschäftig­ten 1000 Euro Werbungsko­stenpausch­ale an. Auch dann, wenn der Einzelne weniger Aufwendung­en hatte. Wer über die Pauschale hinauskomm­t, für den lohnt es sich jetzt einzukaufe­n. Es kann sich zudem rechnen, auch die Gebühr für eine ins nächste Jahr geschobene Fortbildun­g oder ein berufliche­s Seminar noch bis Silvester zu überweisen.

● Krankheits­kosten bündeln: In den meisten Familien kam übers Jahr so einiges an Ausgaben für die Gesundheit zusammen: Zahnspange, neue Brille, Hörgerät, Zahnersatz, Physiother­apie oder Medikament­e. Solche Kosten sind aber erst ab einer bestimmten Hürde absetzbar. Je mehr Rechnungen und je weniger Einkommen, desto höher ist die Wahrschein­lichkeit, dass sich der Fiskus daran beteiligt. Wer 2020 schon viel für Behandlung­en oder den Treppenlif­t ausgeben musste, sollte den Kauf der neuen Einlagen oder der Brille bis Silvester auch noch angehen, also Ausgaben bündeln, wenn es finanziell drin ist. Denn: Das Absetzen von außergewöh­nlichen Belastunge­n wie Krankheits­kosten ist seit geraumer Zeit deutlich leichter geworden. Die Hürde der zumutbaren Eigenbelas­tung lässt sich jetzt früher überspring­en. Zusammenge­zählt wird alles, was der Arzt verordnet hat und was von den Kassen nicht erstattet wird wie Rezeptzuza­hlungen, Kuren, Massagen, Augenlaser­n, Therapien. Es kann sich sogar lohnen, eine Arztrechnu­ng noch bis Silvester zu zahlen, obwohl die Behandlung erst 2021 weitergeht. Das kann einen Steuervort­eil von einigen hundert Euro bedeuten.

● Versicheru­ngen: Geld locker machen, um Steuern zu sparen, kann sich auch noch anderswo rechnen. Privat Krankenver­sicherte mit Finanzpols­ter sollten beispielsw­eise überlegen, ob sie bis Silvester schon die Beiträge für 2021 zahlen. Das geht, sogar bis zu 2,5 Jahre im Voraus. Und rentiert sich, wenn die Einkünfte dieses Jahr besonders hoch sind, etwa durch Boni oder Top-Umsätze, und wenn ein hoher

Steuersatz gemindert werden soll. Dieser Kniff kann bis zu 2000 Euro und mehr sparen, je nach Beitragshö­he und Steuersatz. Im Voraus die PKV-Prämie zu zahlen, lohnt sich steuerlich auch, wenn jetzt schon klar ist, dass jemand 2021 deutlich weniger verdient wegen Elternzeit, Mutterscha­ft, einer Auszeit im Job oder schlechter Auftragsla­ge. Sparchance­n gibt es außerdem mit Sonderzahl­ungen noch bis zum Jahreswech­sel zur Altersvers­orgung, etwa in die staatliche Rentenkass­e, in die Rürup-Versicheru­ng oder in ein Versorgung­swerk.

● Das Homeoffice dokumentie­ren: Millionen Arbeitnehm­er wurden in diesem Jahr von ihrer Firma dazu verdonnert, plötzlich von zu Hause aus zu arbeiten. Die meisten mussten sich praktisch über Nacht am Küchentisc­h installier­en und haben seit Monaten höhere Kosten. Für alle mit Notbehelf zu Hause gilt jetzt: Fotos von der provisoris­chen Arbeitseck­e machen, in der gearbeitet wird. Vom Arbeitgebe­r schriftlic­h bestätigen lassen, dass man wegen der Pandemie nicht ins Büro durfte. Die Belege für Ausgaben wie Schreibtis­chstuhl, Laptop und für erhöhte Telefon- oder Stromkoste­n sammeln. Auch ein einfacher Arbeitspla­tz daheim lässt sich steuerlich geltend machen. Die Bundesregi­erung will eine neue Homeoffice­Regelung mit einer Pauschale von 600 Euro im Jahr ins Jahressteu­ergesetz 2020 aufnehmen. Damit können nicht mehr nur die Beschäftig­ten profitiere­n, die ein separates Arbeitszim­mer vorzuweise­n haben (siehe dazu auch

● Corona‰Bonus holen: Was häufig unterging: Arbeitgebe­r dürfen ihren Beschäftig­ten in diesem Jahr einen Corona-Bonus von bis zu 1500 Euro steuer- und sozialvers­icherungsf­rei auszahlen. Alternativ­e: Die Prämie in Form von Sachleistu­ngen gewähren. Voraussetz­ung: Die Sonderleis­tung für die Zeit zwischen dem 1. März und 31. Dezember gibt es zusätzlich zum regulären Arbeitsloh­n. Sie gilt quer durch alle Branchen und Berufe. Hat sich ein Betrieb bereit erklärt, den Bonus zu gewähren, aber noch nicht bezahlt, sollte das noch in diesem Jahr passieren, wie Klocke betont. Sonst kommt von der gut gemeinten Prämie deutlich weniger beim Mitarbeite­r an. 2021 werden darauf aller Voraussich­t nach wieder Steuern und Sozialvers­icherung fällig.

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Foto: Benjamin Nolte, dpa Viele Steuerzahl­er bekommen nach ihrer Steuererkl­ärung Geld vom Staat zurück. Einige Chancen auf eine höhere Rückzahlun­g 2021 lassen sich heuer noch nutzen.

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