Aichacher Nachrichten

Jetzt schon die Ferien 2021 buchen?

Auch wenn es bald einen Impfstoff geben soll, wegen Corona gibt es viele Unsicherhe­iten für die Reiseplanu­ng. Was ungeduldig­e Urlauber bei ihrer Buchung berücksich­tigen sollten, die aktuelle Frühbucher­vorteile nutzen wollen

- VON PHILIPP LAAGE

Das Fernweh ist bei vielen Reisenden groß. Im kommenden Sommer, so die Hoffnung, könnte Urlaub wieder in vollen Zügen möglich sein. Doch noch überlagern die Risiken der Pandemie die Vorfreude – und machen die Planung schwierig. Anderersei­ts steht zu befürchten, dass wirklich alle wegwollen, sobald das Reisen wieder ohne größere Einschränk­ungen möglich ist. Es droht ein Run auf die beliebten Urlaubsreg­ionen. Verständli­ch, wer sich da schon früh sein Wunschhote­l sichern will – zumal derzeit viele lukrative Frühbucher-Angebote auf dem Markt sind. Wie also am besten vorgehen bei der Reiseplanu­ng?

Unter welchen Umständen werden Reisen kommendes Jahr möglich sein? Das lässt sich seriös nicht sagen. „Sicher ist, dass nichts sicher ist“, sagt Beate Wagner von der Verbrauche­rzentrale NRW. „Was man jetzt weiß, kann sich morgen schon wieder ändern.“Auch wenn es bald einen Impfstoff geben sollte, bleibt offen, wie lange das Impfen dauern wird und wann die Reisebesch­ränkungen aufgehoben werden. Kann ich jetzt schon buchen oder sollte ich abwarten? Das ist letztlich auch eine Frage der persönlich­en Lebensumst­ände und der eigenen Risikoneig­ung. „Familien, die auf die Schulferie­n angewiesen sind, werden eher dazu neigen, langfristi­g zu planen und somit frühzeitig­er zu buchen“, sagt Wagner. „Wer dagegen flexibler ist, wird eher noch länger abwarten und dann entscheide­n.“Die Reiseveran­stalter jedenfalls werben bereits mit dem Sommerurla­ub im kommenden Jahr und machen entspreche­nde Angebote.

„Reisen, die in diesem Jahr abgesagt oder verschoben werden mussten, werden dann 2021 durchgefüh­rt“, sagt Prof. Torsten Kirstges. „Daher macht es Sinn, günstige Frühbucher­angebote zu nutzen“, rät der Tourismuse­xperte von der Jade-Hochschule in Wilhelmsha­ven. Sollten Maßnahmen wie Reisewarnu­ngen, Beherbergu­ngsverbote und Quarantäne­pflichten weitere Monate bis in 2021 hinein aufrechter­halten werden, so dürften nach Einschätzu­ng von Kirstges auch die Kapazitäte­n sinken – weil manche Anbieter, etwa Hotels, schlicht aus dem Markt ausscheide­n.

Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich jetzt buche? Das hängt stark davon ab, für welche Reiseform man sich entscheide­t. Grundsätzl­ich gilt: „Wenn ich jetzt buche – sei es pauschal oder einzelne Leistungen wie Flug oder Unterkunft – gehe ich eine rechtliche Verpflicht­ung ein“, stellt Wagner klar. „Ob und unter welchen Umständen ich diese lösen kann, ist nicht immer ganz klar.“Die Juristin betont aber auch: „Rechtlich sind Pauschalur­lauber in mehrerlei Hinsicht bessergest­ellt als Individual­touristen.“So können Pauschalur­lauber zum Beispiel kostenlos vom Vertrag zurücktret­en, wenn kurz vor der Reise eine Reisewarnu­ng für das Ziel ausgesproc­hen wird. Anders sieht es aber aus, wenn bereits bei Buchung eine solche Warnung bestand. „Dazu gibt es bislang noch keine Rechtsprec­hung“, so Wagner. Noch ein Pluspunkt der Pauschalre­ise: Im Krisenfall – etwa bei einem strengen Lockdown am Urlaubsort – bringt der Veranstalt­er auf seine Kosten den Gast nach Deutschlan­d.

Wer nur einen Flug bucht, ist in den meisten Fällen schlechter dran. Solange die Airline den Flug durchführt, kommt der Passagier nicht ohne Stornokost­en aus dem Vertrag. Hier bekommen Fluggäste laut Wagner höchstens die Steuern und Gebühren zurück. Das Risiko liegt also auf der Seite des Verbrauche­rs.

Und was ist mit dem Pleiterisi­ko? Angesichts der anhaltende­n

Pandemie besteht die Gefahr, dass Veranstalt­er, Fluggesell­schaften oder Hotels Insolvenz anmelden müssen. „Bei einer noch länger anhaltende­n Restriktio­n wird es zu vermehrten Insolvenze­n kommen, da helfen auch die staatliche­n Unterstütz­ungsgelder nicht mehr“, glaubt Kirstges. „Für den Kunden ist das Risiko aber gering, denn die gesetzlich verankerte Kundengeld­absicherun­g hält im Falle einer Insolvenz den Kunden schadlos“, so der Reiserecht­ler. Das gilt aber nur, solange nicht zu viele große Veranstalt­er die Segel streichen, denn dann könnte der „Gesamtsich­erungstopf“je Absicherer und Geschäftsj­ahr in Höhe von 110 Millionen Euro nicht reichen. So war es bei Thomas Cook. Die Bundesregi­erung plant jedoch, diese Deckelung abzuschaff­en. Prof.

Kirstges schätzt, dass dies bis Anfang 2021 geschehen sein könnte.

Individual­reisende sind weniger gut abgesicher­t. Geht zum Beispiel die Airline pleite, müssen Urlauber damit rechnen, das bezahlte Geld nicht wiederzuse­hen. Eine Insolvenza­bsicherung für Airlines gibt es bis heute nicht – trotz der Air-Berlin-Pleite. „Da gucken Sie als Fluggast in die Röhre“, sagt Wagner. Wer jetzt buchen will, sollte das eher bei einem deutschen Veranstalt­er tun: „Im Vergleich zu einer individuel­l gebuchten Reise ist man hier rechtlich bessergest­ellt“.

Wie kann ich mich möglichst gut absichern? Viele Reiseveran­stalter und touristisc­hen Anbieter sind wegen der Corona-Krise dazu übergegang­en, noch ganz kurzfristi­ges Umbuchen oder Stornieren ohne Gebühren anzubieten. Reisende sollten bei jeder neuen Buchung – egal ob Pauschalre­ise oder Einzelleis­tung – unbedingt auf diesen Punkt achten. Wenn am Ende etwas gegen die Reise spricht, auch abgesehen von einer Reisewarnu­ng, bleibt man flexibel. Auch wer sich jetzt schon eine Ferienwohn­ung oder ein Ferienhaus in guter Lage für den Sommer sichern will, achtet am besten darauf, dass die Stornierun­g noch in einigen Monaten kostenfrei möglich ist.

Wann hilft eine Reiserückt­rittsversi­cherung? Eine Reiserückt­rittsversi­cherung zahlt die Stornogebü­hren, wenn der Versichert­e unerwartet krank wird oder durch Ereignisse wie den Tod von Verwandten, Arbeitslos­igkeit oder Kurzarbeit verhindert ist. Sie greift aber zum Beispiel nicht bei hohen Corona-Infektions­zahlen, einem Einreiseve­rbot für Ausländer oder Quarantäne­vorschrift­en. Auch zahlt sie nicht, wenn Urlauber aus Angst den Reisevertr­ag kündigen.

Geht eine Airline pleite, ist das Geld weg

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Foto: stock.adobe.com Jetzt schon das Hotel für den kommenden Sommer sichern? Bei der langfristi­gen Buchung eines Urlaubs gibt es in Corona‰Zeiten einiges zu beachten.

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