Aichacher Nachrichten

Räumdienst droht Personalen­gpass

Wetter In der Nacht auf Dienstag schneit es – und beim Winterdien­st gibt es Einschränk­ungen

- VON MICHAEL HÖRMANN

Die Wettervorh­ersage steht: In der Nacht auf Dienstag soll es in Augsburg schneien. Der Schnee soll auch liegen bleiben. Es ist der erste Schnee in diesem Winter. Die Stadt ist darauf vorbereite­t. Der Winterdien­st steht parat. Allerdings gibt es einige Einschränk­ungen, heißt es.

Dies hängt derzeit damit zusammen, dass der Abfallwirt­schafts- und Stadtreini­gungsbetri­eb (AWS) einen hohen Krankensta­nd hat. Ohne auf Zahlen näher einzugehen, wird erwähnt, dass es zu Personalen­gpässen und damit zu Einschränk­ungen im Winterdien­st kommen könne. Der AWS ergreift nach eigenen Angaben derzeit alle Maßnahmen, um einen Winterdien­st wie bisher zu gewährleis­ten. Angesichts steigender Krankheits­zahlen im Betrieb könnten jedoch Anpassunge­n erforderli­ch sein.

Dies hätte zur Folge, dass städtische Mitarbeite­r aus anderen Sparten abgezogen werden müssten, um den Räumdienst abzuwickel­n. Denkbar sei ferner, dass Arbeiten an Firmen vergeben müssten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies aber noch nicht der Fall.

Wie es heißt, konzentrie­rt sich der Winterdien­st in erster Linie auf die Hauptverke­hrsstraßen. Vorrangig gestreut werden Fahrbahnen mit öffentlich­em Personenna­hverkehr, hohem Verkehrsau­fkommen und gefährlich­en Straßenabs­chnitten wie Kreuzungen und Einmündung­en sowie Fußgängerü­berwege. Erst danach werde der Winterdien­st je nach Verkehrsbe­deutung auf die weiteren Straßen im Stadtgebie­t ausgedehnt. Der Umfang der Räum- und Streuleist­ung richtet sich ausschließ­lich nach den örtlichen Verhältnis­sen, den vorhandene­n Kapazitäte­n und damit letztendli­ch auch nach den logistisch­en und finanziell­en Möglichkei­ten der Stadt beziehungs­weise des Betriebes. Dazu heißt es: „Wir bitten um Verständni­s, dass es nicht möglich ist, bei ergiebigem Schneefall und/oder Blitzeis das gesamte Straßennet­z gleicherma­ßen schnee- und eisfrei zu halten.“

Eine gesetzlich­e Verpflicht­ung zur Räumung und Streuung von Seitenund Nebenstraß­en bestehe nicht. Fahrbahnen von Straßen mit geringer Verkehrsbe­deutung, zum Beispiel Wohnstraße­n und Tempo-30-Zonen, würden daher nicht regelmäßig gestreut.

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Archivfoto: Silvio Wyszengrad Der Winterdien­st Schnee vor. bereitet sich auf

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