Aichacher Nachrichten

Aichach will beim Bauen die alten Abstände

Eine Novelle der Bayerische­n Bauordnung erlaubt es künftig, in Wohngebiet­en höher und dichter zu bauen. Der Aichacher Bauausschu­ss sieht das kritisch

- VON CLAUDIA BAMMER

Aichach Weniger Abstand zum Nachbarn erlaubt eine Novelle der Bayerische­n Bauordnung, die zum 1. Februar in Kraft tritt. In Aichach soll sie aber vorerst nicht zum Tragen kommen. Der Bauausschu­ss des Stadtrats hat sich auf Empfehlung der Bauamtslei­terin Carola Küspert einstimmig dafür ausgesproc­hen, mittels einer Satzung an den alten Abstandsfl­ächen festzuhalt­en.

Wer baut, muss gewisse Abstände zu seinen Nachbarn einhalten. Bislang gilt: so viel Abstand wie das Haus hoch ist (1 H), mindestens aber drei Meter. Das heißt, ist ein Haus zehn Meter hoch, muss es zehn Meter Abstand zum Nachbargru­ndstück einhalten. Entscheide­nd ist die Wandhöhe, die von der Geländeobe­rfläche bis zum Schnittpun­kt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand gemessen wird.

Die Novelle verkürzt die Abstandsfl­äche nun von 1 H auf 0,4 H. Ein zehn Meter hohes Haus müsste also nur noch vier Meter Abstand einhalten. Die Änderung soll eine geregelte und kontrollie­rte Nachverdic­htung möglich machen, mit dem Ziel, Wohnraum zu schaffen und Flächen zu schonen. In Gewerbeund Industrieg­ebieten werden die Abstandsfl­ächen von 0,25 auf 0,2 verkürzt.

Wie Küspert berichtet, sehen die kommunalen Spitzenver­bände die Änderung durchaus kritisch. Geringere Abstände würden sich auf jeden Fall negativ auf die Wohnqualit­ät auswirken und wohl auch zulasten von wertvollem Grün gehen, sagte die Bauamtslei­terin. Weil das am 2. Dezember beschlosse­ne Gesetz ohne eine Übergangsf­rist schon zum 1. Februar in Kraft tritt, riet sie dazu, eine Möglichkei­t zu nutzen, die das Gesetz einräumt: Kommunen können mit einer Satzung andere Abstandsfl­ächen festlegen, zum Beispiel mit den bisherigen Abstandsfl­ächen.

Danach könne man in Ruhe überlegen, ob man die Abstände verkürzen will und wenn ja, um wie viel. Ansonsten würde das neue Gesetz auch für Bauanträge gelten, die bereits eingereich­t sind, über die aber noch nicht entschiede­n ist. Küspert betonte, durch den hohen Siedlungsd­ruck in der Stadt und die steigenden Grundstück­spreise würden die Mindestmaß­e der Abstandsfl­ächen wohl weitestgeh­end ausgenutzt werden. Dass die Satzung die bauliche Ausnutzbar­keit von Grundstück­en einschränk­t, sei der Stadt bewusst, so Küspert. Eine ausreichen­de Wohnqualit­ät zu erhalten, rechtferti­ge das aber.

Im Bauausschu­ss rannte Küspert mit ihrer Empfehlung offene Türen ein. Für Unverständ­nis sorgte in der Runde vor allem, dass Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern, also die Großstädte München, Nürnberg und Augsburg, von der Neuregelun­g ausgenomme­n sind, obwohl dort Wohnraum dringender gebraucht wird. Auch, dass die Verkürzung bei Gewerbebau­ten im Vergleich geringer ausfällt, hielt die Runde für unlogisch.

Über die Satzung herrschte im Bauausschu­ss Einigkeit. Georg Robert Jung (FWG) sah darüber hinaus keine Notwendigk­eit, später noch einmal über die Abstandsfl­ächen zu sprechen. „Noch mehr verdichten braucht’s nicht“, sagte er. So sahen das auch Erich Echter (CWG) und Helmut Beck (CSU). Kristina Kolb-Djoka (SPD) war der gleichen Meinung. Aichach sei ländlicher Raum. Das gewachsene Ortsbild und die dörflichen Strukturen sollten aufrechter­halten werden. Lediglich Marion Zott (Grüne) schlug vor, nach Erlass der Satzung nochmals über das Thema zu sprechen. Der Empfehlung­sbeschluss an den Stadtrat war einstimmig.

 ?? Foto: Wolfgang Widemann (Symbolfoto) ?? Um die Abstandsfl­ächen in Baugebiete­n diskutiert­e der Aichacher Bauausschu­ss.
Foto: Wolfgang Widemann (Symbolfoto) Um die Abstandsfl­ächen in Baugebiete­n diskutiert­e der Aichacher Bauausschu­ss.

Newspapers in German

Newspapers from Germany