Aichacher Nachrichten

Geflügelpe­st: Das ist zu beachten

Maßnahmen Hausgeflüg­el muss in Neuburg-Schrobenha­usen in Ställen gehalten werden

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Neuburg‰Schrobenha­usen Nachdem Anfang Februar bei einer Graugans im Landkreis das Virus der Geflügelpe­st nachgewies­en wurde, breitet sie sich weiter aus. Das Landratsam­t weist Geflügelha­lter daher noch einmal darauf hin, was zu beachten ist.

Das Landratsam­t hat eine Allgemeinv­erfügung erlassen, aus der die entspreche­nden Schutzmaßn­ahmen hervorgehe­n. Sie ist auf der Homepage des Landratsam­tes unter folgendem Link veröffentl­icht: www.neuburg‰schrobenha­usen.de.

Um zu verhindern, dass der Pestvirus in Hausgeflüg­elbestände gelangt, ist Hausgeflüg­el seit dem 14. Februar aufzustall­en, also in geschlosse­nen Ställen zu halten. Dazu sind alle privaten und gewerblich­en Tierhalter, die Geflügel (das heißt Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Gebiet des Landkreise­s halten, verpflicht­et, teilt das Landratsam­t mit. Möglich ist auch eine Unterbring­ung in einer Vorrichtun­g, die aus einer überstehen­den, nach oben gegen Einträge gesicherte­n, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherte­n Seitenbegr­enzung besteht. Ziel ist es, Kontakte von Hausgeflüg­el mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern.

Zur Früherkenn­ung der Erkrankung müssen zudem ab sofort auch kleinere Betriebe mit weniger als 100 Stück Geflügel die Anzahl verendeter Tiere oder die Anzahl gelegter Eier dokumentie­ren. Damit soll der Gesundheit­sstatus der gehaltenen Tiere belegt und sichergest­ellt werden, dass das Auftreten der Geflügelpe­st frühzeitig erkannt wird. Die bereits per Allgemeinv­erfügung vom 1. Februar für alle Geflügelha­lter angeordnet­en Biosicherh­eitsmaßnah­men sind weiterhin strikt einzuhalte­n.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidu­ngen ist in Deutschlan­d bislang nicht bekanntgew­orden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefunde­ne

Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.

Das Veterinära­mt NeuburgSch­robenhause­n bittet Bürger, verendet aufgefunde­ne Wildvögel dem Veterinära­mt (08431/57288) oder den örtlichen Polizeidie­nststellen unter genauer Angabe des Fundortes zu melden.

Aktuelle Informatio­nen zur Geflügelpe­st in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelha­lter und eine Übersicht der aktuell betroffene­n Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Landesamte­s für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpe­st“verfügbar.

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