Geflügelpest: Hier müssen Tiere im Stall bleiben
Wo im Landkreis Aichach-Friedberg die Risikogebiete für die Ansteckung mit der Geflügelpest liegen. Das heimische Geflügel soll nicht in Kontakt mit befallenen Wildtieren kommen. Landratsamt legt dazu Korridore fest
AichachFriedberg Seit Herbst breitet sich in Bayern die Geflügelpest aus. Jetzt werden die Bemühungen weiter verstärkt, jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausund Nutzgeflügel zu vermeiden und so eine größere Einschleppung zu verhindern. Wie das Landratsamt in Aichach mitteilt, ist zum Schutz der bayerischen Geflügelbestände bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet worden.
Im Landkreis Aichach-Friedberg liegen die Risikogebiete entlang von Flüssen und Seen. Als Risikogebiet gilt ein 500 Meter breiter beidseitiger Uferstreifen entlang der fließenden Gewässer Lech, Paar und dem Paar-Zulauf Steinbach. Ebenso als Risikogebiet eingestuft wird der Bereich von 500 Metern ab dem Uferrand rund um Stillgewässer, dazu gehören auch Weiher ab fünf Hektar Größe (siehe Grafik).
Wie das Landratsamt mitteilt, werden alle Geflügelhalter, die ihre Haltungen im Bereich dieser Risikogebiete haben, direkt über die für sie geltenden Auflagen informiert, soweit sie dem Landratsamt bekannt
Alle Geflügelhalter wurden vom Landratsamt informiert
sind. In den Nachbarlandkreisen Neuburg-Schrobenhausen, Landsberg und Dachau gilt die Stallpflicht bereits für den gesamten Landkreis. Wie es in einer Mitteilung des Dachauer Landratsamtes heißt, sind alle privaten und gewerblichen Geflügeltierhalter verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen zu halten. Alternativ ist die Unterbringung unter einer Vorrichtung möglich, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher
Art, bei denen Geflügel und Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, wurden verboten, teilt das Dachauer Landratsamt mit.
Im Kreis NeuburgSchrobenhausen muss das Geflügel seit dem 14. Februar eingesperrt werden. Anfang Februar wurde dort bei einer Graugans das Virus der Geflügelpest nachgewiesen. Die
Vorgaben betreffen alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse halten. Im Landkreis Landsberg gilt die Stallpflicht bereits seit Anfang Januar. Damals wurde das Virus bei einem tot aufgefundenen Schwan an der Lechstaustufe ganz im Süden in Apfeldorf nachgewiesen. Seitdem müssen die rund 800 Geflügelhalter im Landkreis Landsberg ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildtieren schützen. Nach Angaben des Friedrich-LöfflerInstituts, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, kommt es mit dem
Beginn des Frühjahrsvogelzuges nordischer Wasservögel insbesondere ab März zu starken Wanderbewegungen innerhalb Europas aus westlichen und südwestlichen in östliche und nordöstliche Richtungen. Dabei dienen die Gewässer in der Region den Wildvögeln als Aufenthaltsorte und Rastplätze. Darauf weist auch das Dachauer Landratsamt hin.
Veranlasst hat die Aufstallungspflicht das Bayerische Umweltministerium aufgrund einer Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Ziel ist es, die Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – zu verhindern. Wie das Ministerium Anfang März mitteilte, seien im Freistaat bislang 23 Fälle der Krankheit bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen festgestellt worden.
Geflügelpest: Risikogebiete im Landkreis Aichach-Friedberg
Die Tierseuche gilt für Menschen als ungefährlich, die Ansteckungsgefahr und Sterberate ist aber gerade bei Hühnern und Puten sehr hoch (siehe Infoartikel). Tote Wildtiere sollten aber dennoch nicht angefasst werden, da sie auch andere Krankheiten übertragen können. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte laut Dachauer Landratsamt das zuständige Veterinäramt informieren. Die Allgemeinverfügung mit den derzeit geltenden Anforderungen an eine Geflügelhaltung, steht auch auf der Internetseite des Aichacher Landratsamtes zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort „Geflügelpest“verfügbar.