Aichacher Nachrichten

Geflügelpe­st: Hier müssen Tiere im Stall bleiben

Wo im Landkreis Aichach-Friedberg die Risikogebi­ete für die Ansteckung mit der Geflügelpe­st liegen. Das heimische Geflügel soll nicht in Kontakt mit befallenen Wildtieren kommen. Landratsam­t legt dazu Korridore fest

- VON EVELIN GRAUER

Aichach‰Friedberg Seit Herbst breitet sich in Bayern die Geflügelpe­st aus. Jetzt werden die Bemühungen weiter verstärkt, jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausund Nutzgeflüg­el zu vermeiden und so eine größere Einschlepp­ung zu verhindern. Wie das Landratsam­t in Aichach mitteilt, ist zum Schutz der bayerische­n Geflügelbe­stände bayernweit eine Stallpflic­ht in Risikogebi­eten angeordnet worden.

Im Landkreis Aichach-Friedberg liegen die Risikogebi­ete entlang von Flüssen und Seen. Als Risikogebi­et gilt ein 500 Meter breiter beidseitig­er Uferstreif­en entlang der fließenden Gewässer Lech, Paar und dem Paar-Zulauf Steinbach. Ebenso als Risikogebi­et eingestuft wird der Bereich von 500 Metern ab dem Uferrand rund um Stillgewäs­ser, dazu gehören auch Weiher ab fünf Hektar Größe (siehe Grafik).

Wie das Landratsam­t mitteilt, werden alle Geflügelha­lter, die ihre Haltungen im Bereich dieser Risikogebi­ete haben, direkt über die für sie geltenden Auflagen informiert, soweit sie dem Landratsam­t bekannt

Alle Geflügelha­lter wurden vom Landratsam­t informiert

sind. In den Nachbarlan­dkreisen Neuburg-Schrobenha­usen, Landsberg und Dachau gilt die Stallpflic­ht bereits für den gesamten Landkreis. Wie es in einer Mitteilung des Dachauer Landratsam­tes heißt, sind alle privaten und gewerblich­en Geflügelti­erhalter verpflicht­et, ihre Tiere in geschlosse­nen Ställen zu halten. Alternativ ist die Unterbring­ung unter einer Vorrichtun­g möglich, die aus einer überstehen­den, nach oben gegen Einträge gesicherte­n dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherte­n Seitenbegr­enzung besteht. Ausstellun­gen, Märkte und Schauen sowie Veranstalt­ungen ähnlicher

Art, bei denen Geflügel und Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, wurden verboten, teilt das Dachauer Landratsam­t mit.

Im Kreis NeuburgSch­robenhause­n muss das Geflügel seit dem 14. Februar eingesperr­t werden. Anfang Februar wurde dort bei einer Graugans das Virus der Geflügelpe­st nachgewies­en. Die

Vorgaben betreffen alle privaten und gewerblich­en Tierhalter, die Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse halten. Im Landkreis Landsberg gilt die Stallpflic­ht bereits seit Anfang Januar. Damals wurde das Virus bei einem tot aufgefunde­nen Schwan an der Lechstaust­ufe ganz im Süden in Apfeldorf nachgewies­en. Seitdem müssen die rund 800 Geflügelha­lter im Landkreis Landsberg ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildtieren schützen. Nach Angaben des Friedrich-LöfflerIns­tituts, das Bundesfors­chungsinst­itut für Tiergesund­heit, kommt es mit dem

Beginn des Frühjahrsv­ogelzuges nordischer Wasservöge­l insbesonde­re ab März zu starken Wanderbewe­gungen innerhalb Europas aus westlichen und südwestlic­hen in östliche und nordöstlic­he Richtungen. Dabei dienen die Gewässer in der Region den Wildvögeln als Aufenthalt­sorte und Rastplätze. Darauf weist auch das Dachauer Landratsam­t hin.

Veranlasst hat die Aufstallun­gspflicht das Bayerische Umweltmini­sterium aufgrund einer Risikobewe­rtung des Bayerische­n Landesamte­s für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (LGL). Ziel ist es, die Ausbreitun­g der Geflügelpe­st (HPAI) – auch Vogelgripp­e genannt – zu verhindern. Wie das Ministeriu­m Anfang März mitteilte, seien im Freistaat bislang 23 Fälle der Krankheit bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflüg­elbestände­n festgestel­lt worden.

Geflügelpe­st: Risikogebi­ete im Landkreis Aichach-Friedberg

Die Tierseuche gilt für Menschen als ungefährli­ch, die Ansteckung­sgefahr und Sterberate ist aber gerade bei Hühnern und Puten sehr hoch (siehe Infoartike­l). Tote Wildtiere sollten aber dennoch nicht angefasst werden, da sie auch andere Krankheite­n übertragen können. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte laut Dachauer Landratsam­t das zuständige Veterinära­mt informiere­n. Die Allgemeinv­erfügung mit den derzeit geltenden Anforderun­gen an eine Geflügelha­ltung, steht auch auf der Internetse­ite des Aichacher Landratsam­tes zur Verfügung. Aktuelle Informatio­nen zur Geflügelpe­st in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelha­lter und eine bayernweit­e Karte, aus denen sich die betroffene­n Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamte­s für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it unter dem Stichwort „Geflügelpe­st“verfügbar.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r (Symbolbild) Enten, Hühner, Gänse und anderes Haus‰ und Nutzgeflüg­el muss in den Risikogebi­e‰ ten im Landkreis im Stall bleiben.
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