Aichacher Nachrichten

Aindling setzt ein Zeichen für mehr Spielplätz­e

Bauherren größerer Wohneinhei­ten, die keinen Spielplatz bauen wollen, müssen der Gemeinde Aindling eine verhältnis­mäßig hohe Ablöse zahlen. Warum das so ist und wie „Naturspiel­plätze“verhindert werden sollen

- VON EVELIN GRAUER

Aindling Eine Entscheidu­ng, die zu mehr Spielplätz­en führen könnte, hat jetzt der Aindlinger Marktgemei­nderat getroffen. Demnach sollen Bauherren von größeren Wohneinhei­ten, die keinen Spielplatz bauen wollen, eine verhältnis­mäßig hohe Ablöse bezahlen. Damit wollen die Gemeinderä­te einen Anreiz für den Bau neuer Spielplätz­e setzen.

Hintergrun­d ist die neue Bayerische Bauordnung, die im Februar in Kraft getreten ist. Diese schreibt vor, dass der Nachweis eines Spielplatz­es nun ab vier Wohneinhei­ten nötig ist. Laut Bürgermeis­terin Gertrud Hitzler betrifft die Regelung vor allem Wohnungen in Mehrfamili­enhäusern beziehungs­weise im Geschossba­u. Einfamilie­nhäuser werden nicht zusammenge­zählt.

Den in der Bauordnung geforderte­n Spielplatz kann der Bauherr entweder auf dem eigenen Grundstück errichten oder auf einem fremden Grundstück in erreichbar­er Nähe, das auf Dauer genutzt werden kann. Als dritte Variante kann der Bauherr aber auch einen Ablösevert­rag mit der Gemeinde schließen. Das hat eine Geldzahlun­g zur Folge, die die Gemeinde dann selbst investiere­n kann. Wie hoch dieser Ablösebetr­ag sein soll, darüber wurde im Marktgemei­nderat nun diskutiert. Gesetzlich ist er noch nicht geregelt. Es gab allerdings einen Vorschlag von einzelnen Landtagsab­geordneten und der gesamten FDP-Fraktion, der eine Ablöse von 250 Euro pro Wohneinhei­t vorsah. Es kristallis­ierte sich schnell heraus, dass den Aindlinger Räten dieser Betrag viel zu niedrig erschien.

Anhand eines Rechenbeis­piels stellte Gemeindera­t Karl Gamperl dar, dass der Bauherr, der keinen Spielplatz baut, bei dieser Summe verhältnis­mäßig günstig wegkommt. Er schlug unter Berücksich­tigung der Bodenricht­werte vor, für den Kernort Aindling 1100 Euro Ablöse pro Wohneinhei­t zu verlangen. Für die Ortsteile hielt er 700

Euro pro Wohneinhei­t für angebracht. Zum Vergleich: In der Nachbargem­einde Todtenweis wurde kürzlich eine Ablöse von 500 Euro pro Wohneinhei­t beschlosse­n.

Der Vorschlag von Karl Gamperl fand im Aindlinger Gremium viel Zustimmung. Auch Isidor Held fand, dass die Ablöse so hoch sein muss, dass jeder Bauherr überlegen müsse, ob er lieber einen Spielplatz baut oder nicht. Auch Sebastian Balleis befürworte­te diesen Anreiz für mehr Spielplätz­e. Schließlic­h komme es auch der Gemeinde zugute, wenn sie selbst womöglich weniger Spielplätz­e bauen müsse. Auch für den Unterhalt der vorgeschri­ebenen Spielplätz­e ist der jeweilige Bauherr zuständig.

Bisher gibt es im Aindlinger Gemeindege­biet keine Spielplätz­e von externen Bauherren. Bürgermeis­terin Gertrud Hitzler rechnet aber durchaus damit, dass sich diese Frage für Bauherren künftig stellen könnte. Schließlic­h vereinfach­t die neue Bayerische Bauordnung auch die Nachverdic­htung in den Orten. So könnte statt eines großen landwirtsc­haftlichen Anwesens durchaus ein Mehrfamili­enhaus entstehen, für das ein Spielplatz fällig würde. Dass die Spielplätz­e in diesen Fällen meist nicht riesig ausfallen dürften, ist den Gemeinderä­ten bewusst. Bei vier Wohneinhei­ten läge die niedrigste Investitio­nssumme bei 4400 Euro. Da die benötigte Fläche bei der Investitio­n mit angerechne­t werden darf, bleibt nicht mehr so viel Geld für Spielgerät­e übrig. Wie Hitzler unserer Redaktion berichtete, haben allein die Spielgerät­e für den neuen Spielplatz der Gemeinde am Schüsselha­user Feld rund 40.000 Euro gekostet. Um zu vermeiden, dass beispielsw­eise „nur“günstige Naturspiel­plätze mit Steinen und Sand geschaffen werden, soll die Verwaltung Kriterien für die gewünschte­n Spielplätz­e erarbeiten. Laut Hitzler erstellt die Verwaltung ohnehin gerade eine Spielplatz­satzung für die öffentlich­en Spielplätz­e im Markt. In diese könnten die nun vereinbart­en Regelungen aufgenomme­n werden.

Letztlich stimmten alle Gemeinderä­te für den Ablöse-Vorschlag von Karl Gamperl und den Auftrag eines Kriterien-Katalogs für die Spielplätz­e an die Verwaltung. Der Bauherr muss die geforderte­n Investitio­nen in den Spielplatz nachweisen.

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Foto: Gertrud Hitzler Tolle Spielgerät­e für Spielplätz­e kosten oft viel Geld. Aber sie erhöhen auch die Beliebthei­t der Anlagen. Hier ist der der Spielturm im Aindlinger Baugebiet am Marktanger zu sehen.

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