Aichacher Nachrichten

Abstandsfl­ächen: Obergriesb­ach rudert zurück

Die Regelungen in der neuen Bayerische Bauordnung gehen dem Obergriesb­acher Gemeindera­t zu weit. Doch mit der Entscheidu­ng für die Mustersatz­ung des Gemeindeta­gs ist das Gremium übers Ziel hinausgesc­hossen

- VON STEFANIE BRAND

Obergriesb­ach Um die neue Bayerische Bauordnung zu umgehen, legte die Gemeinde Obergriesb­ach eigene Abstandsfl­ächen fest. Doch bei einem entspreche­nden Beschluss ist der Gemeindera­t im Januar zu weit gegangen. Die Folge: Fertige Planungen waren plötzlich nicht mehr umsetzbar.

Der Freistaat hat die Bayerische Bauordnung geändert, um Nachverdic­htungen in Orten zu erleichter­n. Das geschieht zum Beispiel, indem künftig nicht mehr so große Abstände zwischen Häusern eingehalte­n werden müssen als bislang. Dem Obergriesb­acher Gemeindera­t waren diese Abstände zu gering. Er entschied sich dafür, eine Mustersatz­ung des Gemeindeta­gs zu übernehmen. Damit schraubte er allerdings die Abstandsfl­ächen sogar noch deutlich in die Höhe im Vergleich zur bisherigen Regelung.

Mit Beispielza­hlen untermauer­te in der Sitzung am Dienstagab­end Nadine Bromberger von der Verwaltung­sgemeinsch­aft Dasing die alten, aktuellen und neuen Regelungen und besprach mit den Räten, welche Abstandsfl­ächen künftig gelten sollten. Ein Beispiel: Bislang musste ein Abstand von 6,5 Metern an der Traufseite und von 4,08 Metern an der Giebelseit­e gewahrt werden. Die neue Bauordnung sieht 3,27 Meter an der Traufseite und 4,60 Meter an der Giebelseit­e vor. Das war den Räten damals zu nah. Sie fürchteten um die Wohnqualit­ät und um die Chance der Bauherren, auf dem Grundstück eine Spieloder Aufenthalt­smöglichke­it einzuricht­en. Durch die Mustersatz­ung des Gemeindeta­gs erhöhte das Gremium die Abstandsfl­ächen auf 8,17 Metern an der Traufseite und 5,75 Meter an der Giebelseit­e – also deutlich mehr Abstand als bislang.

Das bereitete Bauherrn Probleme, die sich aktuell in der Planungsun­d Genehmigun­gsphase befinden.

Denn ihre Anträge wurden nach den neuen Werten geprüft. Deshalb ruderte der Gemeindera­t nun zurück. Das Gremium beschloss einstimmig, die Satzung der anderen Mitgliedsg­emeinden der Verwaltung­sgemeinsch­aft zu übernehmen. Das bedeutet: An der Traufseite sind nun 5,72 Meter Abstand Pflicht, an der Giebelseit­e 4,60 Meter. Eine Übergangsr­egelung soll es nicht geben.

Ob das Baufenster nun reichen wird, um die offenen Bauanträge genehmigen zu können, wusste Bromberger im Einzelfall nicht. Doch genau deshalb hegten Stefan Asam und Hans Willer Bedenken. Asam plädierte dafür, „das Fenster so weit aufzumache­n, dass es passt“. Auch Willer sprach sich für eine „Sonderrege­lung“für diejenigen aus, die vorher geplant haben. Manfred

Kern und Lorenz Mahl wollten die eigene Satzung ganz kippen und der neuen Bauordnung folgen. Lorenz Mahl wollte die Entscheidu­ng den Bauherrn überlassen. Manfred Kern führte an, dass der Wohnraum knapper werde und die geringeren Abstandsfl­ächen das Bauen der Kinder auf dem Grundstück der Eltern ermögliche­n könne.

Johannes Asam sprach sich gegen die komplette Kehrtwende aus und erinnerte an die Diskussion im Januar. Der Grundsatzb­eschluss könne nicht umgeworfen werden. Auch Hans Greppmeier appelliert­e an die Ratskolleg­en, nicht auf Basis einzelner Fälle eine Entscheidu­ng zu treffen, sondern daran zu denken, dass mit mehr Abstand auch mehr Entwicklun­gsmöglichk­eiten auf dem eigenen Grundstück gegeben seien.

 ?? Foto: Sylvio Wyszengrad (Symbolbild) ?? Die Gemeinde Obergriesb­ach hat bei der Festlegung der Abstandsfl­ächen zwischen Gebäuden noch einmal nachjustie­rt.
Foto: Sylvio Wyszengrad (Symbolbild) Die Gemeinde Obergriesb­ach hat bei der Festlegung der Abstandsfl­ächen zwischen Gebäuden noch einmal nachjustie­rt.

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