Abstandsflächen: Obergriesbach rudert zurück
Die Regelungen in der neuen Bayerische Bauordnung gehen dem Obergriesbacher Gemeinderat zu weit. Doch mit der Entscheidung für die Mustersatzung des Gemeindetags ist das Gremium übers Ziel hinausgeschossen
Obergriesbach Um die neue Bayerische Bauordnung zu umgehen, legte die Gemeinde Obergriesbach eigene Abstandsflächen fest. Doch bei einem entsprechenden Beschluss ist der Gemeinderat im Januar zu weit gegangen. Die Folge: Fertige Planungen waren plötzlich nicht mehr umsetzbar.
Der Freistaat hat die Bayerische Bauordnung geändert, um Nachverdichtungen in Orten zu erleichtern. Das geschieht zum Beispiel, indem künftig nicht mehr so große Abstände zwischen Häusern eingehalten werden müssen als bislang. Dem Obergriesbacher Gemeinderat waren diese Abstände zu gering. Er entschied sich dafür, eine Mustersatzung des Gemeindetags zu übernehmen. Damit schraubte er allerdings die Abstandsflächen sogar noch deutlich in die Höhe im Vergleich zur bisherigen Regelung.
Mit Beispielzahlen untermauerte in der Sitzung am Dienstagabend Nadine Bromberger von der Verwaltungsgemeinschaft Dasing die alten, aktuellen und neuen Regelungen und besprach mit den Räten, welche Abstandsflächen künftig gelten sollten. Ein Beispiel: Bislang musste ein Abstand von 6,5 Metern an der Traufseite und von 4,08 Metern an der Giebelseite gewahrt werden. Die neue Bauordnung sieht 3,27 Meter an der Traufseite und 4,60 Meter an der Giebelseite vor. Das war den Räten damals zu nah. Sie fürchteten um die Wohnqualität und um die Chance der Bauherren, auf dem Grundstück eine Spieloder Aufenthaltsmöglichkeit einzurichten. Durch die Mustersatzung des Gemeindetags erhöhte das Gremium die Abstandsflächen auf 8,17 Metern an der Traufseite und 5,75 Meter an der Giebelseite – also deutlich mehr Abstand als bislang.
Das bereitete Bauherrn Probleme, die sich aktuell in der Planungsund Genehmigungsphase befinden.
Denn ihre Anträge wurden nach den neuen Werten geprüft. Deshalb ruderte der Gemeinderat nun zurück. Das Gremium beschloss einstimmig, die Satzung der anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zu übernehmen. Das bedeutet: An der Traufseite sind nun 5,72 Meter Abstand Pflicht, an der Giebelseite 4,60 Meter. Eine Übergangsregelung soll es nicht geben.
Ob das Baufenster nun reichen wird, um die offenen Bauanträge genehmigen zu können, wusste Bromberger im Einzelfall nicht. Doch genau deshalb hegten Stefan Asam und Hans Willer Bedenken. Asam plädierte dafür, „das Fenster so weit aufzumachen, dass es passt“. Auch Willer sprach sich für eine „Sonderregelung“für diejenigen aus, die vorher geplant haben. Manfred
Kern und Lorenz Mahl wollten die eigene Satzung ganz kippen und der neuen Bauordnung folgen. Lorenz Mahl wollte die Entscheidung den Bauherrn überlassen. Manfred Kern führte an, dass der Wohnraum knapper werde und die geringeren Abstandsflächen das Bauen der Kinder auf dem Grundstück der Eltern ermöglichen könne.
Johannes Asam sprach sich gegen die komplette Kehrtwende aus und erinnerte an die Diskussion im Januar. Der Grundsatzbeschluss könne nicht umgeworfen werden. Auch Hans Greppmeier appellierte an die Ratskollegen, nicht auf Basis einzelner Fälle eine Entscheidung zu treffen, sondern daran zu denken, dass mit mehr Abstand auch mehr Entwicklungsmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück gegeben seien.