Aichacher Nachrichten

Die JVA Aichach hält Corona in Schach

Gerüchte berichten von einem Ausbruch im Gefängnis. Anstaltsle­iter Meier berichtet, was es damit auf sich hat

- VON CARMEN JUNG

Aichach Gibt es einen Corona-Ausbruch in der Justizvoll­zugsanstal­t (JVA) Aichach? Wird dieser womöglich sogar vertuscht? Mit entspreche­nden Fragen hat sich in dieser Woche ein Leser an unsere Redaktion gewandt. Er wollte wissen, ob es sich dabei um ein Gerücht handelt oder um die Realität. Auf Nachfrage berichtet JVA-Leiter Konrad Meier, wie die JVA mit der Pandemie umgeht und was es mit dem angebliche­n „Ausbruch“auf sich hat.

Den Informatio­nen des Anstaltsle­iters zufolge kann von einem Ausbruch keine Rede sein. Auf die Frage danach berichtet Meier: „Wir haben aktuell einen einzigen Verdachtsf­all.“Es handelt sich ihm zufolge um eine Gefangene, die der JVA von der Polizei jüngst zugeteilt worden ist. Wie Meier erzählt, informiert­e die Frau die Mitarbeite­r im Gefängnis davon, dass ein Corona-Schnelltes­t bei der Polizei positiv gewesen sei. Ein weiterer Schnelltes­t in der JVA sei negativ ausgefalle­n. Daraufhin habe man einen PCR-Test durchgefüh­rt. Das Ergebnis liege noch nicht vor, so Meier. Die betreffend­e Gefangene ist so lange isoliert.

Insgesamt ist das Aichacher Gefängnis nach Auskunft von Meier bislang gut durch die Pandemie gekommen. „Bis jetzt haben wir Fälle immer rechtzeiti­g eingrenzen können“, zieht er im Gespräch mit unserer Redaktion Bilanz. Insgesamt gab es rund zehn Fälle. Es handelte sich etwa jeweils zur Hälfte um Gefangene

und Bedienstet­e. Mitarbeite­r werden bei einer Infektion freigestel­lt. Das ist laut Meier stets rechtzeiti­g gelungen, ohne dass es weitere Ansteckung­en gab.

Positiv getestete Gefangene werden in der Zugangsiso­lation von den übrigen Inhaftiert­en ferngehalt­en. Erst wenn zwei PCR-Tests negativ waren, kehren sie wieder in ihre Abteilung zurück.

Um die Gefahr eines Viruseintr­ags von außen zu minimieren, sind die Besuchsreg­elungen eingeschrä­nkt worden. Dabei handelt es sich laut Anstaltsle­iter um bayernweit gültige Vorgaben, die nicht abhängig sind von den Inzidenzwe­rten in den jeweiligen Regionen. Meier versichert: „Besuche sind möglich.“Bei Jugendlich­en weiterhin vier Stunden pro Monat. Erwachsene Gefangene aber dürfen statt drei Stunden pro Monat, wie sie in normalen Zeiten gewährt werden, nun nur eine Stunde pro Monat Besuch empfangen. Kommen dürfen nur Ehe- oder Lebenspart­ner oder Verwandte in direkter Linie. Zwischen Gast und Gefangenem steht außerdem eine Trennschei­be.

Aus Meiers Informatio­nen spricht Erleichter­ung, dass es bislang gelungen ist, das Virus hinter Gittern in Schach zu halten. Ihm ist klar: Wenn das Coronaviru­s einmal in einem der Gefängnisf­lügel angekommen ist, könnte das sehr weitreiche­nde Folgen haben. „Dann besteht die Gefahr, dass bis zu 100 Leute angesteckt werden“, sagt Meier. Die Strukturen der JVA seien hier denkbar ungünstig, weil es relativ große Einheiten mit vielen Menschen gebe.

Um die Gefahr von außen zu minimieren, wurden die Besuchsreg­eln eingeschrä­nkt

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