Aichacher Nachrichten

Neue Regelung!

Führersche­in für 125er Leichtkraf­träder ganz ohne Prüfung

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Für erfahrene Autofahrer gibt es gute Neuigkeite­n: Sie können seit einem Jahr mit wenigen Fahrstunde­n und ganz ohne Prüfung ihren Führersche­in aufstocken und um leichte Motorräder erweitern. Dadurch haben sie es einfacher – und es ist auch kostengüns­tiger. Um Motorräder der Klasse A1, also Leichtkraf­träder mit bis zu 125 cm³ Hubraum, mit einem B-Führersche­in fahren zu dürfen, benötigt man lediglich die Eintragung der Schlüsselz­ahl 196. Der neue Gesetzesbe­schluss gilt für Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und mehr als fünf Jahre die Fahrerlaub­nis der Klasse B haben. Sie müssen mindestens neun 90-minütige Unterricht­seinheiten, davon vier theoretisc­he und fünf praktische, bei einer Fahrschule absolviere­n. Dann ist aber keine zusätzlich­e Fahrprüfun­g – weder theoretisc­h noch praktisch – notwendig. Innerhalb eines Jahres, nachdem die Bescheinig­ung über die Fahrstunde­n ausgestell­t worden ist, muss man die entspreche­nde Schlüsselz­ahl bei der Führersche­instelle eintragen lassen.

Für das Kraftrad, das man mit der neuen Regelung und bei Erfüllung der eben genannten Bedingunge­n fahren darf, ist allerdings nur eine Motorleist­ung von maximal 11 kW erlaubt und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können teilweise bis zu 120 Stundenkil­ometer fahren. paju

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