Neue Regelung!
Führerschein für 125er Leichtkrafträder ganz ohne Prüfung
Für erfahrene Autofahrer gibt es gute Neuigkeiten: Sie können seit einem Jahr mit wenigen Fahrstunden und ganz ohne Prüfung ihren Führerschein aufstocken und um leichte Motorräder erweitern. Dadurch haben sie es einfacher – und es ist auch kostengünstiger. Um Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder mit bis zu 125 cm³ Hubraum, mit einem B-Führerschein fahren zu dürfen, benötigt man lediglich die Eintragung der Schlüsselzahl 196. Der neue Gesetzesbeschluss gilt für Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und mehr als fünf Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B haben. Sie müssen mindestens neun 90-minütige Unterrichtseinheiten, davon vier theoretische und fünf praktische, bei einer Fahrschule absolvieren. Dann ist aber keine zusätzliche Fahrprüfung – weder theoretisch noch praktisch – notwendig. Innerhalb eines Jahres, nachdem die Bescheinigung über die Fahrstunden ausgestellt worden ist, muss man die entsprechende Schlüsselzahl bei der Führerscheinstelle eintragen lassen.
Für das Kraftrad, das man mit der neuen Regelung und bei Erfüllung der eben genannten Bedingungen fahren darf, ist allerdings nur eine Motorleistung von maximal 11 kW erlaubt und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können teilweise bis zu 120 Stundenkilometer fahren. paju