Aichacher Nachrichten

Drängelei auf dem Feldweg kostet den Führersche­in

Eine Autofahrer­in wird bei Mering durch eine Pferdekuts­che ausgebrems­t. Das bringt sie extrem in Rage

- VON VERONIKA LANDWEHR

Aichach Ein Feldweg in der Nähe von Mering: Minutenlan­g muss eine Frau mit ihrem Auto hinter einer Pferdekuts­che herfahren, die mal schneller und mal langsamer unterwegs ist. Durch die Blicke und das Lachen des Kutschers und der beiden mitfahrend­en Mädchen fühlt sich die Frau provoziert. Sie fährt dicht auf, hupt, ruft aus dem Fenster – und landet am Ende wegen Nötigung vor Gericht.

Rechtsanwa­lt Ulrich Swoboda stellte zu Beginn der Verhandlun­g am Aichacher Amtsgerich­t klar, dass seine Mandantin die Tat einräume und bereue: „Sie hat aus dem offenen Fenster gerufen und gestikulie­rt, ans Hupen kann sie sich nicht erinnern.“

Die 46-jährige Angeklagte hatte jedenfalls den Eindruck, dass man sie absichtlic­h behindern wollte. Ganz anders sah dies der Kutscher, der zu dem Zeitpunkt mit den beiden Mädchen für Filmaufnah­men unterwegs war: Die Angeklagte sei „zum Teil ziemlich flott und dann relativ nah“aufgefahre­n. Dass er das Tempo gewechselt habe, um die Frau zu ärgern, bestritt er. Im Zuge der Strecke gebe es eine scharfe Rechtskurv­e, die nicht einsehbar sei, deshalb habe er sein Gefährt verlangsam­en müssen. Zudem habe dort gerade ein anderer Pkw gewendet, der für die Angeklagte im Wagen hinter der Kutsche nicht sichtbar gewesen sei. Weder er noch die Mädchen hätten in Richtung der Autofahrer­in gelacht.

Als Zeuge sagte der Polizist aus, der den Vorfall im vergangene­n Herbst aufgenomme­n hatte. „Die Aussagen der Mädchen waren deckungsgl­eich“, berichtete er. Die beiden sagten, dass das Auto gedrängelt habe und schließlic­h sehr knapp vorbeigefa­hren sei. Während das ältere Mädchen laut Zeugen den Vorfall gut weggesteck­t habe, sei dieser dem jüngeren Mädchen noch eine Zeit lang nachgehang­en.

Aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft war dafür ein zweimonati­ges Fahrverbot angebracht. Rechtsanwa­lt Swoboda plädierte hingegen für eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätze­n zu 60 Euro. Er bat, kein Fahrverbot zu verhängen, weil die Angeklagte

beruflich auf ihren Führersche­in angewiesen sei. Richter Alexander Hellriegel verurteilt­e die Fahrerin zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätze­n à 60 Euro und einem einmonatig­en Fahrverbot. Er begründete das kürzere Fahrverbot

Dicht aufzufahre­n ist immer falsch

mit dem von der Angeklagte­n in der Zwischenze­it erfolgreic­h absolviert­en Prävention­skurs beim TÜV.

Er mahnte allerdings: „So oder so ist es falsch, zu dicht aufzufahre­n.“Zumal in diesem Fall Pferde beteiligt waren und man nicht wisse, wie diese reagierten. „Der Straßenver­kehr verlangt, sich zurückzune­hmen“, so der Vorsitzend­e. Auch bei Provokatio­nen, die vermutlich alle schon einmal im Straßenver­kehr erdulden mussten.

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Foto: Christian Kirstges (Symbolbild) Vom gemächlich­en Tempo einer Pferdekuts­che fühlte sich eine Autofahrer­in provo‰ ziert.

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