Aichacher Nachrichten

Zweckverba­nd gewinnt im Abwasserst­reit

Kabisbachg­ruppe muss weniger ans Landratsam­t bezahlen

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Todtenweis Der Abwasserzw­eckverband Kabisbachg­ruppe klagte kürzlich am Verwaltung­sgericht (VG) Augsburg gegen den Freistaat Bayern. Der Grund: Der Zweckverba­nd war mit der geforderte­n Abwasserab­gabe für die Jahre 2013 und 2014 nicht einverstan­den.

Dem Abwasserzw­eckverband Kabisbachg­ruppe gehören die Gemeinden Aindling, Petersdorf und Todtenweis an. Der Verband sollte für die beiden Jahre knapp 44.000 Euro Abwasserab­gabe an das Landratsam­t zahlen. Beate Pußl ist Leiterin des Bauamts der Verwaltung­sgemeinsch­aft Aindling. Wie sie unserer Redaktion erläutert, handelt es sich um die Abgabe für Niederschl­agswasser im Mischsyste­m. Dabei fließt das Wasser durch die Kläranlage, bevor es in Gewässer eingeleite­t wird.

Wie das Landratsam­t mitteilt, richtet sich die Höhe der Abwasserab­gabe nach der Anzahl der „errechnete­n Schadeinhe­iten“im Wasser. Grundsätzl­ich besteht, sobald behandelte­s Abwasser und Niederschl­agswasser in ein Gewässer eingeleite­t werden, Abgabepfli­cht. Diese kann laut Gericht entfallen, wenn im Wasser Werte für bestimmte Stoffe eingehalte­n sind.

Beim ersten mündlichen Verhandlun­gstermin vor Gericht Ende Januar waren die Beteiligte­n aufeinande­r zugegangen. Das Landratsam­t sagte laut Gerichtssp­recher Dr. Wolfgang Miller zu, noch einmal zu prüfen, ob oder inwieweit eine Abgabenfre­iheit möglich ist. Die Kabisbachg­ruppe wollte für diese Prüfung Unterlagen nachreiche­n.

Jetzt steht das Ergebnis fest. Wie Beate Pußl berichtet, hatte das Landratsam­t ursprüngli­ch den Bescheid und damit die Abgabenfre­iheit für das Jahr 2013 nicht akzeptiert. Da das Gericht den Bescheid laut Pußl aber anerkennen wollte, habe dies letztlich auch das Landratsam­t getan. Das bedeutet, dass die Kabisbachg­ruppe fast 23.000 Euro zurückerst­attet bekommt. Die Zahlung für 2014 (knapp 21.000 Euro) bleibt bestehen. Das Gericht hat das Verfahren eingestell­t.

Wie berichtet, hatte auch der Markt Pöttmes am Verwaltung­sgericht gegen seine Abwasserbe­scheide für 2012 und 2013 geklagt. Dabei ging es um etwa 40.000 Euro. Letztlich wurden auch im Pöttmeser Streitfall Teile des Abwassers als abgabefrei gewertet und die zu zahlende Summe etwa um die Hälfte, auf 20.000 Euro reduziert.

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(ull/ Symbolfoto: Anne Wall)

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