Zweckverband gewinnt im Abwasserstreit
Kabisbachgruppe muss weniger ans Landratsamt bezahlen
Todtenweis Der Abwasserzweckverband Kabisbachgruppe klagte kürzlich am Verwaltungsgericht (VG) Augsburg gegen den Freistaat Bayern. Der Grund: Der Zweckverband war mit der geforderten Abwasserabgabe für die Jahre 2013 und 2014 nicht einverstanden.
Dem Abwasserzweckverband Kabisbachgruppe gehören die Gemeinden Aindling, Petersdorf und Todtenweis an. Der Verband sollte für die beiden Jahre knapp 44.000 Euro Abwasserabgabe an das Landratsamt zahlen. Beate Pußl ist Leiterin des Bauamts der Verwaltungsgemeinschaft Aindling. Wie sie unserer Redaktion erläutert, handelt es sich um die Abgabe für Niederschlagswasser im Mischsystem. Dabei fließt das Wasser durch die Kläranlage, bevor es in Gewässer eingeleitet wird.
Wie das Landratsamt mitteilt, richtet sich die Höhe der Abwasserabgabe nach der Anzahl der „errechneten Schadeinheiten“im Wasser. Grundsätzlich besteht, sobald behandeltes Abwasser und Niederschlagswasser in ein Gewässer eingeleitet werden, Abgabepflicht. Diese kann laut Gericht entfallen, wenn im Wasser Werte für bestimmte Stoffe eingehalten sind.
Beim ersten mündlichen Verhandlungstermin vor Gericht Ende Januar waren die Beteiligten aufeinander zugegangen. Das Landratsamt sagte laut Gerichtssprecher Dr. Wolfgang Miller zu, noch einmal zu prüfen, ob oder inwieweit eine Abgabenfreiheit möglich ist. Die Kabisbachgruppe wollte für diese Prüfung Unterlagen nachreichen.
Jetzt steht das Ergebnis fest. Wie Beate Pußl berichtet, hatte das Landratsamt ursprünglich den Bescheid und damit die Abgabenfreiheit für das Jahr 2013 nicht akzeptiert. Da das Gericht den Bescheid laut Pußl aber anerkennen wollte, habe dies letztlich auch das Landratsamt getan. Das bedeutet, dass die Kabisbachgruppe fast 23.000 Euro zurückerstattet bekommt. Die Zahlung für 2014 (knapp 21.000 Euro) bleibt bestehen. Das Gericht hat das Verfahren eingestellt.
Wie berichtet, hatte auch der Markt Pöttmes am Verwaltungsgericht gegen seine Abwasserbescheide für 2012 und 2013 geklagt. Dabei ging es um etwa 40.000 Euro. Letztlich wurden auch im Pöttmeser Streitfall Teile des Abwassers als abgabefrei gewertet und die zu zahlende Summe etwa um die Hälfte, auf 20.000 Euro reduziert.