Aichacher Nachrichten

Unbezahlte Blumen für das Gefängnis

Ein 31-Jähriger bestellt für seine inhaftiert­e Freundin einen Strauß für 150 Euro, zahlt aber erst, als ihn die Floristin anzeigt. Seine Ausrede glaubt ihm der Richter nicht

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Der 31-Jährige zeigte sich großzügig. Für 150 Euro ließ er seiner Lebensgefä­hrtin über mehrere Wochen im Februar vergangene­n Jahres Blumen ins Aichacher Gefängnis liefern. Doch dem Aichacher Blumenlade­n blieb er monatelang die Bezahlung schuldig. Vor dem Amtsgerich­t Aichach musste sich der Mann aus dem nördlichen Teil des Landkreise­s Pfaffenhof­en nun wegen Betrugs verantwort­en.

Der 31-Jährige versichert­e: „Ich hatte nicht die Absicht, einen Betrug zu begehen.“Er habe die 149 Euro im Blumenlade­n bar bezahlen wollen. Die Verkäuferi­n habe das Geld nicht entgegenge­nommen, weil sie nicht gewusst habe, ob sie wegen Corona in die Justizvoll­zugsanstal­t liefern könne, sagte er und beteuerte: „Es tut mir wirklich leid.“

Darüber konnte die 37-jährige Floristin nur den Kopf schütteln. Sie betonte: „Wir haben ordnungsge­mäß ausgeliefe­rt.“Der Kunde habe eine Gesamtrech­nung über alle vier Blumensträ­uße haben wollen. Die stellte sie ihm Mitte März aus. Dann hörte sie nichts mehr von ihm. Einmal sprach sie kurz am Telefon mit ihm über die offene Rechnung. Danach konnte sie ihn nicht mehr erreichen. Auch auf ihre Nachrichte­n über einen Handydiens­t reagierte er nicht mehr. Die Zeugin sagte: „Da war mir schon klar, dass da nie was kommen wird.“Im September erstattete die Floristin schließlic­h Anzeige bei der Polizei. Im Oktober beglich der Mann schließlic­h die offene Rechnung.

Der Sachbearbe­iter bei der Polizei berichtete vor Gericht

von „diversen Einträgen“des 31-Jährigen im Schuldnerv­erzeichnis. Außerdem hat er ein Vorstrafen­register. Zuletzt war er im Dezember 2019 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Für eine Schutzbeha­uptung hielt Staatsanwä­ltin Melanie Gogolov, dass die Verkäuferi­n im Blumenlade­n das Geld nicht habe annehmen wollen. Sie war der Überzeugun­g, dass der Angeklagte die Blumensträ­uße „unter Vortäuschu­ng seiner Zahlungsfä­higkeit“gekauft hatte. Sie hielt ihm zugute, dass er die offene Rechnung zwar spät, aber doch beglichen hatte. Auf der Minusseite standen seine Vorstrafen und seine offene Bewährung. Die Staatsanwä­ltin plädierte wegen Betrugs auf eine viermonati­ge Haftstrafe.

Verteidige­r Klaus Wittmann war der Ansicht, dass sich sein Mandant an die Absprache gehalten habe: „Es war vereinbart, dass erst geliefert und dann bezahlt wird.“Er forderte deshalb Freispruch. Nur weil der 31-Jährige eine einschlägi­ge Vorstrafe habe, würde man ihm unterstell­en, dass er zahlungsun­willig sei. „Bei jedem anderen würde man Vergesslic­hkeit annehmen.“Der Angeklagte hatte auch ausgesagt, dass er wegen familiärer Probleme das Bezahlen der Rechnung vergessen habe.

Richter Axel Hellriegel verurteilt­e den 31-Jährigen zu drei Monaten Haft. Seine Kontoauszü­ge hätten gezeigt, dass er eigentlich nicht die finanziell­en Mittel hatte, um sich 150 Euro für Blumensträ­uße leisten zu können. Bei der Höhe hatte er angerechne­t, dass die Restbewähr­ung des 31-Jährigen verfällt und er diese Zeit auch noch absitzen muss. Deswegen habe er ihm einen Monat nachgelass­en, sagte der Richter.

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