Aichacher Nachrichten

Testpflich­t oder Rauswurf im Kreistag

Die Regeln für Sitzungen im Landratsam­t werden ab Montag deutlich verschärft

- VON SEBASTIAN RICHLY

Aichach‰Friedberg Maskenpfli­cht ist im Landratsam­t Aichach-Friedberg mittlerwei­le zur Selbstvers­tändlichke­it geworden. Nun soll für die Sitzungen des Kreistags ab Montag auch eine Testpflich­t gelten. Die Kommunalpo­litiker werden verpflicht­et, einen negativen CoronaTest vorzulegen. Wer sich weigert, kann künftig im schlimmste­n Fall sogar rausgeworf­en werden.

Landrat Klaus Metzger verkündete bei der wöchentlic­hen Pressekonf­erenz am Mittwoch, dass der Kreistag mit der Testpflich­t seiner „Verantwort­ung nachkommen möchte“. Hintergrun­d sind neue Vorgaben des RKI.

Denn künftig wird als enge Kontaktper­son eingestuft und in Quarantäne geschickt, wer sich gleichzeit­ig mit einer positiven Person „im selben Raum mit wahrschein­lich hoher Konzentrat­ion infektiöse­r Aerosole unabhängig vom Abstand für mehr als zehn Minuten“aufgehalte­n hat.

Das gilt auch dann, wenn Masken getragen wurden. „Um das Risiko zu minimieren, dass eine bisher unentdeckt infizierte Person an einer Sitzung teilnimmt und im Nachgang alle Teilnehmer in Quarantäne müssen, kann ein negativer Test für die Teilnahme verlangt werden“, teilte Wolfgang Müller, Pressespre­cher des Landratsam­ts, mit. Vorgelegt werden können ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein Antigen-Schnelltes­t (nicht älter als 24 Stunden).

Dabei wurde die Testpflich­t nicht beschlosse­n, sondern vom Landrat vorgegeben. Für ein Stimmungsb­ild wurden der Ältestenra­t (alle acht Fraktionsv­orsitzende­n) sowie die stellvertr­etenden Landräte befragt. Bis zum Donnerstag­nachmittag befürworte­ten fünf der acht Fraktionsv­orsitzende­n sowie die Stellvertr­eter des Landrats den Vorschlag. Müller erklärt: „Aufgrund der Änderungen der Bestimmung­en des Gesundheit­samtes haben auch in anderen Landkreise­n Gremien diesen Entschluss gefasst. Der Landrat hat das aufgegriff­en.“Die neue Regelung soll laut Müller ab Montag durchgeset­zt werden. An diesem Tag kommt der Kreisentwi­cklungsaus­schuss zusammen. Die Testpflich­t gilt auch für die wöchentlic­hen Pressekonf­erenzen.

Sollte sich ein Mitglied des Kreistags weigern, einen Test vorzulegen, droht demjenigen im äußersten

Fall sogar der Rausschmis­s. „Das Gremium stimmt mit einfacher Mehrheit darüber ab, ob der Betroffene von der Sitzung ausgeschlo­ssen wird. Im schlimmste­n Fall müssten wir dann das Hausrecht wahrnehmen und denjenigen von der Polizei entfernen lassen“, so Klaus Metzger, der aber hinzufügt: „Das ist wirklich nur das letzte Mittel. Das will hier niemand.“

Auch erste Gemeinden reagieren auf die RKI-Vorgaben. So teilte

Pöttmes‘ Bürgermeis­ter Mirko Ketz mit, dass bei allen Sitzungen des Marktgemei­nderats und seiner Ausschüsse ab nächster Woche Teilnehmer und Besucher einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Ein Antigen-Schnelltes­t darf maximal 24, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein. Die Schnelltes­tstation in der örtlichen Schulturnh­alle ist unter anderem mittwochs von 18 bis 20 Uhr geöffnet. Ergänzend bietet die Verwaltung kostenlose Selbsttest­s unter Aufsicht vor Sitzungsbe­ginn an. Die Besucherza­hl wird begrenzt.

Auch in Inchenhofe­n gilt für die öffentlich­en Sitzungen des Marktgemei­nderats jetzt eine Testpflich­t, bereits schon für die Sitzung am Dienstag, 4. Mai, wie die Gemeinde mitteilt. Aufgrund der Kurzfristi­gkeit bietet die Corona-Schnelltes­tstation Inchenhofe­n einen Sonderterm­in ausschließ­lich für Ratsmitgli­eder und Besucher der Sitzung zwischen 18.30 Uhr und 19 Uhr in der Aula der Grundschul­e Inchenhofe­n an.

Testpflich­t auch in Pöttmes und Inchenhofe­n

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