Bauen in sensibler Nachbarschaft
Mit einer Veränderungssperre hat der Aichacher Stadtrat ein zu massives Projekt an der Botengasse ausgebremst. Jetzt geht es um die Frage, was in der Nähe der Stadtpfarrkirche und des Pfarrhofs erlaubt ist
Aichach Nachverdichtung ist zwar angesichts knapper Bauflächen grundsätzlich erwünscht. Einem zu massiven Bauvorhaben in einem sensiblen Umfeld hat der Aichacher Stadtrat allerdings mit einer Veränderungssperre einen Riegel vorgeschoben. Konkret ging es um ein Grundstück zwischen Botengasse, Bahnhofstraße und Prieferstraße, in Nachbarschaft zu den Baudenkmälern Stadtpfarrkirche und Pfarrhof. Was an Bebauung in dem Bereich möglich ist, soll nun ein Bebauungsplan regeln. Den Entwurf dafür stellte Werner Dehm vom Planungsbüro Opla am Dienstagabend im Bauausschuss vor.
Bei dem Bauvorhaben, das den Anstoß für die Veränderungssperre gab, handelte es sich um einen viergeschossigen Flachdachbau-Neubau. Dieser soll in Aichach an der Botengasse auf dem Grundstück des markanten Werlberger-Hauses entstehen. Das Werlberger-Haus selbst darf zu Wohnungen umgebaut werden, nachdem der Bauherr auf Balkone an dem denkmalgeschützten
Haus verzichtet hat. Der auf dem Grundstück zusätzlich geplante, moderne, nüchterne Neubau passe an dieser sensiblen Stelle nicht ins Stadtbild, so die einhellige Meinung in Bauausschuss und Stadtrat.
Ein Bebauungsplan soll nun eine Nachverdichtung ermöglichen, die städtebaulich verträglich ist und die Attraktivität des Bereichs bewahrt in Anlehnung an das städtebauliche Umfeld. Geprägt ist der Bereich vor allem durch Stadtvillen. Er umfasst den Bereich südlich der Bahnhofstraße ab dem Kreisverkehr stadteinwärts und nördlich der Bahnhofstraße ab dem Griesbacherl stadteinwärts bis zum Pfarrhof und zur Stadtpfarrkirche. In der Sitzung wurde nun der Umgriff auf Anregung von Erich Echter (CWG) noch um die Grundstücke an der Botengasse 8 und 10 erweitert. Das soll verhindern, dass auf einem derzeit unbebauten Grundstück etwas entsteht, was nicht in den Bereich passt.
Das Büro Opla hat zunächst die bestehende Bebauung in dem Bereich analysiert. Diese Erkenntnisse sind Grundlage dafür, was der Be
empfiehlt. Geprägt wird die Bahnhofstraße laut Werner Dehm als Vorstadtbereich von Gründerzeit- und Jugendstilvillen. Diese Kubaturen sieht nun auch der
Bebauungsplanentwurf links und rechts der Bahnhofstraße vor.
Große Grünbereiche spielen städtebaulich eine große Rolle. Stadtbildprägend seien zwei Rotbubauungsplan chen auf dem Werlberger-Grundstück, betonte Dehm. Dass diese Bäume unbedingt erhalten werden müssen, war schon im Stadtrat unumstritten. Den bisher vorgelegten Entwürfen für einen Neubau auf dem Grundstück wäre der Baum an der Grenze zur Bahnhofstraße jeweils zum Opfer gefallen. Erhalten werden muss auch die Grundstücksmauer, die – wie das WerlbergerHaus – unter Denkmalschutz steht.
Für das Grundstück habe man zwei Alternativen gesehen, erklärte Dehm: die bestehende Grünfläche zu sichern („Das haben wir uns nicht getraut“) oder das Baufenster für einen Neubau so zu gestalten, dass die Rotbuchen erhalten bleiben. Im Bauausschuss präsentierte Dehm dazu eine Visualisierung, die bei den Mitgliedern gut ankam. „Das ist ein Bauangebot, aber so, dass der Charakter des Gebiets erhalten bleibt“, sagte Dehm.
Im Bauausschuss stießen Dehms Erläuterungen auf uneingeschränkte Zustimmung. Die Änderung des Geltungsbereichs und der Entwurf wurden dem Stadtrat einstimmig empfohlen.