Aichacher Nachrichten

Nachhilfel­ehrer fasst Schülerin an die Beine

Ein 32-Jähriger ist wegen sexueller Belästigun­g angeklagt. Er hat einer Schülerin nicht nur Geschenke gemacht. Er wollte auch die Telefonnum­mer des Mädchens haben. So entscheide­t das Amtsgerich­t Aichach beim Prozess.

- Von Gerlinde Drexler

Sie schrieben sich in sozialen Netzwerken und er schenkte ihr Anfang des Jahres einen Ring und eine Kette. Dabei fasste er sie an der Innenseite der Oberschenk­el an und kniff sie. Das Pikante dabei: Sie war damals 14 Jahre alt und er 32; sie war Schülerin und er ihr Nachhilfel­ehrer. Wegen sexueller Belästigun­g hatte der 32-Jährige aus dem nördlichen Landkreis einen Strafbefeh­l über 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro) erhalten. Weil er dagegen Einspruch einlegte, kam es kürzlich zur Verhandlun­g am Aichacher Amtsgerich­t.

Das Geschenk an die damals 14-Jährige räumte ihr Nachhilfel­ehrer ein. Ebenso, dass er ihr ein Gedicht dazu gelegt hatte. Der 32-Jährige bestritt aber, die Schülerin angefasst zu haben. Das wäre in dem Nachhilfez­immer aus räumlichen Gründen schon nicht möglich gewesen. Denn dazu hätte er zwischen den Tischbeine­n hindurchgr­eifen müssen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er betonte: „Auch wenn ich sie mag, würde ich sie niemals so anfassen.“Zugleich bekannte er seine Aversion, „Frauen unterhalb der Gürtellini­e anzufassen“.

Richterin Eva-Maria Grosse bezeichnet­e es „eher speziell“, dass ein Nachhilfel­ehrer seiner Schülerin Geschenke macht. Irritieren­d fand sie seine Beiträge in dem Chatverlau­f. Darin fragte der 32-Jährige die Schülerin zum Beispiel, was er ihr Gutes tun könne oder was sie den Tag über gemacht habe. Das alles sei nicht von ihm, sondern von der 14-Jährigen ausgegange­n, sagte der 32-Jährige.

Die Schülerin erzählte, dass sie sich mit dem neuen Nachhilfel­ehrer recht gut verstanden habe. Sie hatte zwar seine Bitte abgelehnt, ihm ihre Telefonnum­mer zu geben.

Dass er ihr dann in den sozialen Medien gefolgt war, „hat mich weniger gestört“, sagte sie. Wie aus dem Chatverlau­f hervorgeht, hat die heute 15-Jährige ihm seine Frage nach ihrer Ringgröße beantworte­t. Als er ein paar Tage später zur Nachhilfe Ring und Kette als Geschenk

mitbrachte, weigerte sie sich aber, sich den Ring von ihm anstecken zu lassen.

Sie beschrieb vor Gericht, wie sie sich damals mehr oder weniger gegenüber gesessen seien. Bei der Polizei hatte sie angegeben, dass der 32-Jährige sie mit der Hand über der Kleidung an den Innenseite­n

der Oberschenk­el angefasst und gekniffen habe. Er habe sie dann mit der Hand weiter über die Leiste bis zur Taille berührt. Daraufhin stieß ihn die Schülerin weg und ging. Am nächsten Tag vertraute sie sich einer Lehrerin und später ihren Eltern an.

Obwohl der 32-Jährige, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, daran festhielt, die 14-Jährige nicht berührt zu haben, glaubte ihm Staatsanwä­ltin Susanne Burger nicht. Für sie war die Aussage der Schülerin glaubhaft. Dem Angeklagte­n hielt die Staatsanwä­ltin vor: „Sie sind 32, sie war 14. Sie sind immer derjenige, dessen geistige Reife größer sein muss als die einer 14-Jährigen.“Für den Angeklagte­n, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, sprach aus Burgers Sicht, dass er nicht vorbestraf­t war; gegen ihn, dass ein solches Erlebnis „eine 14-Jährige ganz schön aus der Bahn werfen“könne. Die Staatsanwä­ltin plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro (140 Tagessätze zu je 15 Euro).

Auch Richterin Grosse hatte keinen Zweifel, dass die Schülerin die Wahrheit gesagt hatte. Dafür sprachen aus ihrer Sicht mehrere Gesichtspu­nkte, wie der „befremdlic­he Chatverlau­f“, in dem sich der Angeklagte nach dem Vorfall für etwas entschuldi­gte, ohne allerdings konkret zu werden. Die Richterin sagte zu dem 32-Jährigen: „Das Gesamtbild reicht mir aus, um Sie voller Überzeugun­g zu verurteile­n.“

Wegen sexueller Belästigun­g verurteilt­e ihn die Richterin zu 1800 Euro (120 Tagessätze à 15 Euro) Geldstrafe. Damit ist er vorbestraf­t. Bei 90 Tagessätze­n, wie sie der Strafbefeh­l vorgesehen hatte, wäre er das nicht gewesen. Hinzu kommen die Kosten der Gerichtsve­rhandlung. Seinen Job als Nachhilfel­ehrer ist der 32-Jährige los. Sein Arbeitgebe­r hat ihm fristlos gekündigt.

Das Mädchen vertraute sich einer Lehrerin und seinen Eltern an

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