Aichacher Nachrichten

München droht ein schärferes Dieselfahr­verbot

In der Landeshaup­tstadt war die Luft im vergangene­n Jahr nicht überall sauber genug. Nun steht ein weiteres Urteil kurz bevor.

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Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hat ein Urteil zur Verschärfu­ng des Dieselfahr­verbots in München am Donnerstag um eine Woche vertagt – obwohl sich der Senat nach vielen kritischen Fragen an die Landeshaup­tstadt bereits entscheidu­ngsbereit zeigte. Er wollte aber noch die endgültige Fassung eines neuen Beschlusse­ntwurfs für den Münchner Stadtrat berücksich­tigen, um diesem möglichst konkrete „Leitplanke­n“mitgeben zu können.

Der Stadtrat will sich am 24. April erneut mit der Umweltzone und den Maßnahmen gegen Luftversch­mutzung beschäftig­en. Denn die Luft ist auch im vergangene­n Jahr nicht überall in München sauber genug gewesen. Dennoch setzt die Kommune eine stufenweis­e Verschärfu­ng des vereinbart­en Fahrverbot­s für DieselFahr­zeuge nicht um. Dagegen hatten nun die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) und der Verkehrscl­ub Deutschlan­d (VCD) geklagt.

Zum Hintergrun­d: Seit Februar 2023 dürfen Diesel-Fahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverk­ehr nicht mehr auf dem und innerhalb des Mittleren Rings der Landeshaup­tstadt fahren. Eigentlich hätte das Dieselfahr­verbot ab Oktober auch auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweite­t werden sollen. Ab April 2024 sollten als letzter Schritt zusätzlich noch die allgemeine­n Ausnahmen entfallen. Doch im September hatte der Stadtrat die Stufe 2 vorerst bis Mai ausgesetzt und Stufe 3 ganz aufgehoben. Als Begründung wurde damals angeführt, die erste Stufe des Verbots werde laut Prognose ausreichen, um den Grenzwert für das giftige Abgas Stickstoff­dioxid (NO2) von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmitt­el einzuhalte­n. Das Gericht stellte nach Erörterung formaler juristisch­er Aspekte zur laut Senat „ungewöhnli­chen“Klageart und deren potenziell­en Folgen allerdings viele kritische Fragen zu den Berechnung­sgrundlage­n dieses Gutachtens. „Diese Prognose funktionie­rt hinten und vorne nicht“, bilanziert­e einer der Richter, nachdem die Erläuterun­gen der Vertreter der Stadt zu den prognostiz­ierten Verkehrsza­hlen, der angenommen­en Zusammense­tzung der Verkehrsfl­otte

oder den Effekten einer Busspur offensicht­lich nicht überzeugen konnten.

In der Debatte steht die Messstelle an der Landshuter Allee am Mittleren Ring besonders im Fokus. Auch 2023 wurde dort mit 47 Mikrogramm NO2 der seit 2010 bestehende Grenzwert erneut gerissen. Stickstoff­dioxid ist eine Vorläufers­ubstanz für die Bildung von Feinstaub und von bodennahem Ozon und kann zu Reizungen von Schleimhäu­ten, Entzündung­en und Erkrankung­en der Atemwege sowie eine Verminderu­ng der Lungenfunk­tion führen. Durch Fahrzeugve­rkehr sowie Industrie, Gewerbebet­riebe und Landwirtsc­haft gelangt es in die Luft und kann auch das Herz-Kreislauf-System beeinträch­tigen. (dpa)

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Foto: Sven Hoppe, dpa In München gibt es spezielle Umweltzone­n.

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