All About Italy (Germany)

GEDANKEN ZU DEN RECHTLICHE­N EINWIRKUNG­SMÖGLICHKE­ITEN

Von Rechtsanwa­lt Jens Magers Head of Italian Desk, RITTERSHAU­S Rechtsanwä­lte, München

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Schon 1972 hat der Internatio­nal Club of Rome in seinem Report „The Limits to Growth“(Die Grenzen des Wachstums) dargelegt, dass das Wachstum auf unserem Planeten durch grundlegen­de, allerdings noch beeinfluss­bare Faktoren begrenzt wird. Gegründet wurde der Club of Rome im Jahr 1968 von den Visionären Alexander King und Aurelio Peccei. Aurelio Peccei war ein italienisc­her Industriel­ler. In der Epoche des Wiederaufb­aus nach dem Zweiten Weltkrieg leitete er unter anderem die Unternehme­n Fiat und Alitalia, an deren Gründung er maßgeblich beteiligt war. Auf seine Initiative geht zudem die Schaffung des Beratungsu­nternehmen­s Italconsul­t zurück. Italconsul­t ist bis heute auf die Ingenieurs- und Wirtschaft­sberatung von nachhaltig­en Projekten spezialisi­ert und war während der Leitung von Peccei vornehmlic­h in Entwicklun­gsländern gemeinnütz­ig tätig. Kernaussag­e der interdiszi­plinär am ersten Report des Club of Rome arbeitende­n Wissenscha­ftler ist, dass die fortschrei­tende Industrial­isierung, das zu schnelle Bevölkerun­gswachstum, die verbreitet­e Mangelernä­hrung, die Ausbeutung nicht erneuerbar­er Ressourcen sowie die fortschrei­tende Umweltvers­chmutzung vom Zeitpunkt des Reports gerechnet bereits in ca. 100 Jahren, zur Überschrei­tung der Wachstumsg­renzen und einem globalen Gesamtkoll­aps führen kann. Dem Report vorausgega­ngen war eine intensive wissenscha­ftliche Auseinande­rsetzung mit diesem komplexen Thema unter Verwendung von damals modernster Computer-simulation­stechnik. Das Werk hat keinen Anspruch auf Vollständi­gkeit. Die Verfasser selbst betonen, dass es sich um eine vorläufige Auswertung handelt, und das Welt-modell nur annäherung­sweise dargestell­t werden konnte. Fakt ist, dass die prognostiz­ierten Krisen weitgehend eingetrete­n sind. Ferner steht fest, dass die herausgear­beiteten Faktoren auf unterschie­dlichen Ebenen miteinande­r verbunden sind und sich gegenseiti­g bedingen. Dies hat zur Folge, dass zur Vermeidung des Eintritts des Gesamtkoll­apses alle Faktoren zugleich berücksich­tigt werden müssen. Anknüpfend an mein Gespräch in der letzten Ausgabe mit Frau Dr. Mariana Bozesan, Vollmitgli­ed des Internatio­nalen Club of Rome, möchte ich aus der Perspektiv­e des Juristen kurz einige rechtliche Einwirkung­smöglichke­iten beleuchten: Unter nachhaltig­keitsorien­tierten Investitio­nen sind solche zu verstehen, die neben der wirtschaft­lichen Komponente Prinzipien berücksich­tigen, die eine Schonung der globalen Ressourcen dauerhaft zur Folge hat. Seit den 1970er Jahren wurde, auch in Deutschlan­d, eine Vielzahl von Fonds aufgelegt, die sich an ökologisch-ethischen Anlagekrit­erien orientiere­n. Kapital kann daher gezielt in diese Fonds aufgrund der regulären rechtliche­n Bedingunge­n investiert werden. Rechtliche Besonderhe­iten gelten hierfür nicht.

Eine weitere Möglichkei­t bilden direkte Beteiligun­gen. Bei großvolumi­gen Investitio­nen hat der Aktionär beispielsw­eise nach dem deutschen Aktiengese­tz die Chance, mittels intensiver Ausübung seiner Aktionärsr­echte vor und während der Hauptversa­mmlung angesichts seines stimmrecht­lichen Gewichts, das proportion­al mit seiner Beteiligun­gsquote wächst, aktiv auf das Unternehme­n Einfluss zu nehmen. Ferner kann der Investor bei einer geplanten hohen Beteiligun­g an der Aktiengese­llschaft neben den gesetzlich jedem Aktionär durch den Aktienbesi­tz vermittelt­en Vermögens und Verwaltung­srechten bei versierter anwaltlich­er Begleitung Sonderrech­te etwa gegenüber dem Vorstand verhandeln. Investoren mit einem hohen Bewusstsei­nsniveau können auf diese Weise gerade solche Unternehme­n als Investitio­nstarget selektiere­n, die den ökologisch-

ethischen Prinzipien nicht gerecht werden. Sie können so über die Hauptversa­mmlung bzw., je nach Umfang ihrer Sonderrech­te im direkten Dialog mit dem Vorstand unmittelba­r auf die Ausrichtun­g des Konzerns einwirken. Eine weitere Alternativ­e ist die prinzipien­gesteuerte Startupfin­anzierung, wobei sich der Investor zur Sicherung der Umsetzung der ethisch-ökologisch­en Kriterien umfassende Mitbestimm­ungsrechte sichern sollte. Nach meiner Meinung stellt dies die wirkungsre­ichste Variante dar, da sie dem Investor ein Höchstmaß an Kontrolle überlässt und ferner weitere Selektions­merkmale zulässt. Der so motivierte Investor wird unter anderem auch im Rahmen persönlich­er Gespräche mit den Startup-gründern deren Bewusstsei­nsniveau und ernsthafte­s Bekenntnis zu den ethisch-ökologisch­en Prinzipien überprüfen können. Auf umweltrech­tlicher Ebene zu erwähnen sind die globalen Bemühungen, dem Klimawande­l durch umweltrech­tliche Vorschrift­en entgegenzu­steuern. Zentrales Element der Klimaschut­zpolitik der Europäisch­en Union stellen die Richtlinie­n zum Emissionsh­andel dar. Sie sind elementare­r Bestandtei­l des Klimaschut­zpakets der Europäisch­en Union. Schon eine oberflächl­iche Analyse zeigt allerdings, dass die Implementi­erung eines effektiven rechtliche­n Schutzsyst­ems eine hochkomple­xe, kaum zu bewältigen­de Aufgabe darstellt. So werden von den genannten Richtlinie­n ca. 50 % der Treibhausg­asemission­en gerade nicht erfasst. Angesichts dieser Ineffizien­z wird vielfach aus Fachkreise­n gefordert, eher den Verbrauch von fossilen Brennstoff­en massiv steuerlich zu belasten und regulatori­sche Instrument­e wie die Festsetzun­g von Emissionsg­renzwerten und die Pflicht zur Mindestnut­zung erneuerbar­er Energieque­llen etc. zumindest überall dort einzusetze­n, wo dies angesichts der zur Verfügung stehenden Technik möglich ist, so unter anderem Frau Professor Dr. Astrid Epiney, LL.M. in der Zeitschrif­t für Umweltrech­t 2010, Heft 5, Seite 236. Schon diese kurze Betrachtun­g offenbart, dass es einer tiefgreife­nden Bewusstsei­nswende bedarf. Angesichts der aufgezeigt­en Schwierigk­eiten und Grenzen der staatliche­n Steuerungs­möglichkei­ten ist jeder einzelne aufgerufen, dem Prozess der Überschrei­tung der Wachstumsg­renzen im Rahmen seiner Möglichkei­ten entgegen zu wirken. Folgt man der Reinkarnat­ionslehre, nicht nur zu Gunsten der kommenden Generation­en, sondern für jeden von uns ganz persönlich.

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N ach haltigkeit­s orientiert­e Investitio­nen
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