Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Welche Banken gut beraten

Geld In der Wirtschaft­skrise haben viele Kunden das Vertrauen in die Kreditinst­itute verloren. Stiftung Warentest hat untersucht, wie es heute um die Qualität der Anlageempf­ehlungen steht Kommentar

- VON SARAH SCHIERACK

Augsburg Knapp acht Jahre ist es her, dass die Finanzmärk­te in eine tiefe Krise rutschten. Das Geld zahlloser Anleger wurde vernichtet und das Vertrauen der Kunden in ihre Banken erschütter­t. Mittlerwei­le ist die Anlagebera­tung bei den Kreditinst­ituten ein wenig besser geworden, urteilt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe des Magazins Finanztest. Allerdings gibt es noch immer Luft nach oben: Nur drei von 23 Banken erhielten bei der Untersuchu­ng die Note „gut“.

Die Stiftung hat die Geldhäuser mit einem einfachen Fall konfrontie­rt: Testperson­en gaben in insgesamt 160 Bankgesprä­chen vor, als Neukunden 45 000 Euro für zehn Jahre anlegen zu wollen. Sie waren bereit, einen Teil ihres Kapitals mit etwas Risiko zu investiere­n. Bei Bedarf sollte das Geld aber schnell verfügbar sein. Getestet wurde in je sieben Filialen von fünf Privatbank­en, neun Genossensc­haftsbanke­n und neun Sparkassen.

Die Stiftung Warentest betont, dass – anders als in früheren Tests – der Großteil der Banken zumindest die Voraussetz­ungen für eine angemessen­e Beratung gut erfüllt hat: Die Mehrzahl der Berater fragte die Kunden nach Ziel und Laufzeit der Anlage sowie nach der Risikobere­itschaft. Die Finanzprod­ukte, die sie den Anlegern vorstellte­n, passten nach Ansicht der Tester dann aber oft nicht zu den Wünschen. Viele Geldanlage­n waren demnach zu ris- häufig war das Geld nicht rechtzeiti­g verfügbar. Mehrere Berater empfahlen den Testern zufolge außerdem unpassende Anlagen wie Bausparver­träge, komplizier­te Zertifikat­e oder Rentenvers­icherungen.

13 Kreditinst­itute, darunter auch Commerzban­k, Deutsche Bank oder Targobank, erhielten deshalb nur die Note „befriedige­nd“. Die Postbank erreichte gemeinsam mit vier weiteren Geldhäuser­n das Urteil „ausreichen­d“, die Anlagebera­tung der Hypoverein­sbank und der Hannoversc­hen Volksbank wurde gar als „mangelhaft“eingestuft.

Die besten Werte im Test erhiel-

VON SARAH SCHIERACK schsa@augsburger-allgemeine.de ten die Frankfurte­r Volksbank, die Sparda-bank Berlin und die Nassauisch­e Sparkasse. Bei der „Lösung des Anlageprob­lems“lag die Frankfurte­r Sparkasse vorn: Sie riet den Kunden zu einer Mischung aus täglich verfügbare­n Anlagen, festverzin­slichen Wertpapier­en, offenen Immobilien­fonds und breit streuenden Misch- und Aktienfond­s. Damit verteilten die Berater das Risiko.

In einem Testfall leistete sich ein Mitarbeite­r der Sparkasse allerdings einen Fehler: Er überreicht­e dem potenziell­en Anleger kein Beratungsp­rotokoll. Durch diesen Verstoß gegen das Wertpapier­handelskan­t, gesetz reichte es bei dem Frankfurte­r Geldhaus dann doch nur für ein „befriedige­nd“. Insgesamt haben die Banken Finanztest zufolge in 15 von 160 Fällen gegen diese Protokollp­flicht verstoßen.

Auch wenn sich die Qualität der Beratungen insgesamt verbessert hat, rät die Stiftung Warentest den Anlegern weiterhin zu Vorsicht. Damit sie nicht über den Tisch gezogen würden, sei es wichtig, das Beratungsg­espräch gut vorzuberei­ten. Die Anleger sollten sich fragen, welches Ziel sie verfolgen: Wollen sie Geld für den Ruhestand zurücklege­n oder sich ein Auto oder eine Immobilie kaufen? Unerlässli­ch sei auch, zu wissen, wann das Geld gebraucht wird und wie hoch das Risiko bei der Investitio­n sein soll.

Während des Gesprächs sollten die Bankkunden nach Ansicht der Tester darauf achten, in welcher Risikoklas­se sich das Produkt bewegt: Wer kein Geld verlieren will, sollte in der niedrigste­n Klasse anlegen. Wer ein gewisses Risiko eingehen möchte, könne eine mittlere der meist fünf Risikoklas­sen wählen. Die Stiftung Warentest rät auch dazu, bei den Kosten des Produkts genau nachzuhake­n und den Berater zu fragen, ob es ähnliche Anlagen von anderen Anbietern und zu besseren Konditione­n gibt. Vor einem Vertragsab­schluss sollte außerdem immer das Beratungsp­rotokoll geprüft werden. Danach könne der Anleger ein Vergleichs­angebot einholen – oder bei einer Verbrauche­rzentrale um Rat zu bitten.

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