Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Softair-waffe steckt im Hosenbund
Privatdetektiv bekommt Ärger
Wer mit einer Softair-waffe, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sieht, in aller Öffentlichkeit herumspaziert, bringt sich in Gefahr. Denn bei einer Konfrontation mit der Polizei könnte es zu einer dramatischen Eskalation kommen, wenn die Beamten von einer echten Waffe ausgehen. Daran hatte wohl ein Privatdetektiv und Mitarbeiter einer Security-firma nicht gedacht, als er im August 2015 auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle in einer Diskothek die Nachbildung einer halb automatischen Pistole der Marke Smith & Wesson im Hosenbund stecken hatte. Passanten bemerkten den Mann mit der deutlich sichtbaren Waffe und alarmierten die Polizei.
Die Softair-pistole, mit der kleine Plastikkugeln verschossen werden können, konnte – ohne Zwischenfall – wenig später sichergestellt werden. Weil das Tragen von sogenannten Anscheinswaffen, also Waffenimitaten, in der Öffentlichkeit verboten ist, bekam der Privatdetektiv von der Ordnungsbehörde der Stadt ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro plus 28,50 Euro Gebühren aufgebrummt. Dagegen zog er vor Gericht. Weil sein Anwalt das Mandat einen Tag vorher niedergelegt hatte, wusste sich der Sicherheitsmann nun in der Verhandlung vor Richterin Yvonne Möller offenbar nicht zu helfen. „Ich habe momentan keine Ahnung“, räumte er ein und zog nach kurzem Nachdenken seinen Einspruch zurück. Zeugen waren umsonst gekommen. Mit dem 100-Euro-bußgeld kam er noch gut weg. Nach dem Gesetz sind maximale Bußgelder von bis zu 10000 Euro möglich. (utz)