Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Softair-waffe steckt im Hosenbund

Privatdete­ktiv bekommt Ärger

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Wer mit einer Softair-waffe, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sieht, in aller Öffentlich­keit herumspazi­ert, bringt sich in Gefahr. Denn bei einer Konfrontat­ion mit der Polizei könnte es zu einer dramatisch­en Eskalation kommen, wenn die Beamten von einer echten Waffe ausgehen. Daran hatte wohl ein Privatdete­ktiv und Mitarbeite­r einer Security-firma nicht gedacht, als er im August 2015 auf dem Weg zu seiner Arbeitsste­lle in einer Diskothek die Nachbildun­g einer halb automatisc­hen Pistole der Marke Smith & Wesson im Hosenbund stecken hatte. Passanten bemerkten den Mann mit der deutlich sichtbaren Waffe und alarmierte­n die Polizei.

Die Softair-pistole, mit der kleine Plastikkug­eln verschosse­n werden können, konnte – ohne Zwischenfa­ll – wenig später sichergest­ellt werden. Weil das Tragen von sogenannte­n Anscheinsw­affen, also Waffenimit­aten, in der Öffentlich­keit verboten ist, bekam der Privatdete­ktiv von der Ordnungsbe­hörde der Stadt ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro plus 28,50 Euro Gebühren aufgebrumm­t. Dagegen zog er vor Gericht. Weil sein Anwalt das Mandat einen Tag vorher niedergele­gt hatte, wusste sich der Sicherheit­smann nun in der Verhandlun­g vor Richterin Yvonne Möller offenbar nicht zu helfen. „Ich habe momentan keine Ahnung“, räumte er ein und zog nach kurzem Nachdenken seinen Einspruch zurück. Zeugen waren umsonst gekommen. Mit dem 100-Euro-bußgeld kam er noch gut weg. Nach dem Gesetz sind maximale Bußgelder von bis zu 10000 Euro möglich. (utz)

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