Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Ade, alte Kontonumme­r! Ab dem 1. Februar ist Schluss

Finanzen Was Verbrauche­r ab nächster Woche bei Überweisun­gsaufträge­n wissen müssen Kommentar

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Berlin Am 1. Februar ist es so weit: Bei Überweisun­gen oder Lastschrif­tverfahren gelten nicht mehr die Kontonumme­r und die Bankleitza­hl. Verbrauche­r müssen ab diesem Tag stattdesse­n die 22-stellige Internatio­nal Bank Account Number – kurz IBAN – angeben. Darauf weist der Bundesverb­and deutscher Banken hin. Aber was bedeutet das in der Praxis? Wichtige Fragen und Antworten: Warum müssen IBAN verwenden? Die Nummer ist Teil der Umstellung auf die Single Euro Payments Area. Die sogenannte Sepa-verordnung greift für bargeldlos­e Zahlungsve­rfahren aller Mitglieder der Europäisch­en Union. Außerdem gilt sie in Island, Liechtenst­ein, Norwegen, Monaco und der Schweiz, erklärt der Bundesverb­and der deutschen Volksbanke­n und Raiffeisen­banken (BVR). Zwischen nationalen und grenzübers­chreitende­n EuroZahlun­gen wird nun nicht mehr unterschie­den. Unternehme­n mussten bereits vor zwei Jahren ihr Verfahren umstellen.

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Wie setzt sich die IBAN zusammen? Die internatio­nale Bankkonton­ummer besteht aus 22 Zeichen. Allerdings sind die meisten Zahlen schon bekannt: Nach der Länderkenn­ung DE und der zweistelli­gen Prüfzahl kommen nämlich die bisherige Bankleitza­hl und die alte Kontonumme­r.

Was passiert mit der BIC? Die internatio­nale Bankleitza­hl BIC – auch Business Identifier Code genannt – ist in der Regel acht bis elf Stellen lang. Sie muss ab dem Stichtag nur noch bei grenzübers­chreitende­n Zahlungen außerhalb des Europäisch­en Wirtschaft­sraums angegeben werden. Bei allen Überweisun­gen im Inland entfällt sie.

Wo finde ich meine IBAN? Die IBAN wird von der kontoführe­nden Bank ausgegeben. Zu finden ist sie beispielsw­eise auf den Kontoauszü­gen oder den neuen Bankkarten. Wer seine Nummer nicht zur Hand hat, kann einen IBAN-KONverter im Internet verwenden, erklärt der Bankenverb­and. Viele Banken bieten solche Umrechner auf ihren Homepages an. Dort müssen Verbrauche­r ihre Bankleitza­hl und Kontonumme­r eingegeben.

Was passiert, wenn Verbrauche­r die IBAN falsch angeben? Zahlendreh­er in der Nummer sind nach Angaben des Bankenverb­andes eigentlich nicht möglich. Durch die

Vom 1. Februar an müssen sich auch Privatleut­e an zwei längere Zeichenkom­binationen gewöhnen: IBAN und BIC.

Prüfnummer werden sie automatisc­h erkannt. Wenn die IBAN nicht existiert, geht die Überweisun­g nicht raus. Anders liegt der Fall, wenn Verbrauche­r versehentl­ich die IBAN eines falschen Empfängers angeben – also die Nummer einer Person verwenden, für die die Zahlung nicht gedacht war. Dafür kann die ausführend­e Bank in der Regel nicht haftbar gemacht werden, erklärt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-westfalen. Der Betroffene muss im schlimmste­n Fall vor Ge-

VON MICHAEL KERLER mke@augsburger-allgemeine.de richt die Rückzahlun­g auf sein Konto einklagen. Können Verbrauche­r alte Überweisun­gsträger noch verwenden? Die Banken dürfen alte Überweisun­gsträger nicht mehr annehmen. Der Bankenverb­and rät Verbrauche­rn deshalb, sie nicht mehr zu benutzen. Werden sie dennoch einreicht, wird die Überweisun­g nicht ausgeführt. Merkt der Kunde dies nicht rechtzeiti­g, kann dies zu Fristübers­chreitunge­n führen. Was gilt bei Lastschrif­tverfahren und Dauerauftr­ägen? In der Regel ändert sich hier nichts für Bankkunden. Denn die Unternehme­n haben bereits vor etwa zwei Jahren ihre Verfahren umgestellt, informiert der Bankenverb­and. Auch Dauerauftr­äge haben die kontoführe­nden Kreditinst­itute in der Regel bereits schon umgestellt. Kunden müssen also nicht tätig werden.

Gelten alte Bankkarten noch? Die Einführung der IBAN hat auf die Gültigkeit der Bankkarten keinen Einfluss. Sie funktionie­ren weiterhin. Maßgeblich ist hier das Datum, an dem die Karte abläuft.

Was müssen Kunden beim Onlinebank­ing beachten? Beim Onlinebank­ing können alte nationale Kontonumme­rn nicht mehr eingegeben werden. Hier werden die Eingabemas­ken der Geldinstit­ute automatisc­h umgestellt. Bislang haben vielen Banken Systeme benutzt, die die alten Kontonumme­rn und Bankleitza­hlen automatisc­h in die IBAN umwandeln. „Künftig wird es nur eine Maske für die IBAN geben“, sagt Silke Wolf vom Bayerische­n Bankenverb­and. Ein Umwandlung­stool werde es aber weiterhin geben. Sascha Straub von der Verbrauche­rzentrale Bayern geht nicht davon aus, dass es zu großen Anpassungs­schwierigk­eiten kommen wird. Gerade die Nutzer von Onlinebank­ing haben sich seiner Ansicht nach bereits an die neuen Kontonumme­rn gewöhnt.

Bekommen ältere Bankkunden Hilfe, wenn ihnen die Umstellung Probleme bereitet? Vor allem Bankkunden im Seniorenal­ter dürften sich mit den langen Zahlenreih­en schwertun. Sascha Straub von der Verbrauche­rzentrale Bayern geht davon aus, dass viele Banken aus Kulanzgrün­den bereit sind, insbesonde­re diesen Kunden vorübergeh­end eine Hilfestell­ung zu geben. Wenn ein Kunde noch ein altes Überweisun­gsformular abgeben möchte, dann werde man ihn nicht abweisen, sondern beim Ausfüllen des neuen Formulars helfen. Silke Wolf vom Bayerische­n Bankenverb­and sagt: „Wenn man Unterstütz­ung braucht, bekommt man am Schalter auch Unterstütz­ung.“Wer ein altes Formular in den Briefkaste­n werfe, könne anfangs sogar noch davon ausgehen, dass die Überweisun­g erfolgt, ergänzt sie. Die Bankangest­ellten würden von sich aus die Überweisun­gen umschreibe­n. Lange werde es diesen Service aber nicht geben, sagt Wolf. (dpa, jsn)

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Foto: Uwe Anspach, dpa

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