Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Obdachloser legt in Behindertenheim drei Mal Feuer
Justiz Er war arbeitslos, schlief in Tiefgaragen und trank zu viel Bier. Wie das Gericht den Fall eines Brandstifters beurteilt
Er hatte keine Arbeit, übernachtete in Tiefgaragen und trank täglich sechs bis sieben Bier, machmal auch noch einen Tetrapack mit billigem Wein dazu. In dieser Situation befand sich ein 46-jähriger Mann, als er im Herbst in einem Partykeller des Ulrichsheims, einer Einrichtung für Behinderte, ein Feuer legte. Zwei Sofas gingen in Flammen auf, in dem Raum entstand ein Schaden von rund 50000 Euro. Vor Gericht gab der Obdachlose die Brandstiftung jetzt zu – und auch noch zwei weitere Fälle, in denen er zuvor schon gezündelt hatte.
Der Mann geriet schon direkt nach dem Brand an einem Oktobertag vorigen Jahres in Verdacht. Er hatte sich in dem Heim aufgehalten, als das Feuer ausbrach. Und er verstrickte sich, als Polizisten ihn befragten, in Widersprüche. Er gab die Personalien seines Bruders an und behauptete, er komme gerade von der Arbeit – dabei war er ohne Job. Der 46-Jährige kam deshalb in Untersuchungshaft.
Er bestritt erst, etwas mit dem Feuer zu tun zu haben. Im Prozess vor dem Amtsgericht kam nun aber die Kehrtwende. Über seinen Anwalt Werner Ruisinger legte er ein Geständnis ab. Und er entschuldigte sich persönlich bei der Heimleiterin. Der Angeklagte hatte sich oft in der Einrichtung der Caritas aufgehalten. Er hat eine Freundin, die dort in einer Wohngruppe lebt. Und er half, weil er handwerklich begabt ist, bei kleineren Arbeiten, reparierte unter anderem Fahrräder.
Das Feuer war gefährlich: In dem Heim leben geistig behinderte Menschen, einige sitzen im Rollstuhl. Der Brand hätte sich, so die Ansicht der Staatsanwaltschaft, auf das Gebäude ausbreiten können, wenn die Feuerwehr nicht schnell da gewesen wäre. Der Raum ist noch nicht komplett saniert. Die gute Auftragslage bei Handwerken sorgt für Wartezeiten. Normalerweise wird der Raum regelmäßig abends als eine Art Kneipe für die Bewohner geöffnet. Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass im selben Raum zuvor schon zwei Mal ein Feuer gelegt worden ist. Dabei war der Schaden aber nicht so hoch wie zuletzt. Bei beiden Bränden hatte sich der Angeklagte in der Nähe aufgehalten und das Feuer gemeldet. Sein Verteidiger sagte, es sei dem Mann darum gegangen, sich wichtig zu fühlen. Ein Psychiater bescheinigte dem Angeklagten eine Alkoholsucht und eine Intelligenzminderung. Das Gericht ordnete an, dass der Mann eine Suchttherapie machen muss und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. (jöh)