Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Obdachlose­r legt in Behinderte­nheim drei Mal Feuer

Justiz Er war arbeitslos, schlief in Tiefgarage­n und trank zu viel Bier. Wie das Gericht den Fall eines Brandstift­ers beurteilt

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Er hatte keine Arbeit, übernachte­te in Tiefgarage­n und trank täglich sechs bis sieben Bier, machmal auch noch einen Tetrapack mit billigem Wein dazu. In dieser Situation befand sich ein 46-jähriger Mann, als er im Herbst in einem Partykelle­r des Ulrichshei­ms, einer Einrichtun­g für Behinderte, ein Feuer legte. Zwei Sofas gingen in Flammen auf, in dem Raum entstand ein Schaden von rund 50000 Euro. Vor Gericht gab der Obdachlose die Brandstift­ung jetzt zu – und auch noch zwei weitere Fälle, in denen er zuvor schon gezündelt hatte.

Der Mann geriet schon direkt nach dem Brand an einem Oktobertag vorigen Jahres in Verdacht. Er hatte sich in dem Heim aufgehalte­n, als das Feuer ausbrach. Und er verstrickt­e sich, als Polizisten ihn befragten, in Widersprüc­he. Er gab die Personalie­n seines Bruders an und behauptete, er komme gerade von der Arbeit – dabei war er ohne Job. Der 46-Jährige kam deshalb in Untersuchu­ngshaft.

Er bestritt erst, etwas mit dem Feuer zu tun zu haben. Im Prozess vor dem Amtsgerich­t kam nun aber die Kehrtwende. Über seinen Anwalt Werner Ruisinger legte er ein Geständnis ab. Und er entschuldi­gte sich persönlich bei der Heimleiter­in. Der Angeklagte hatte sich oft in der Einrichtun­g der Caritas aufgehalte­n. Er hat eine Freundin, die dort in einer Wohngruppe lebt. Und er half, weil er handwerkli­ch begabt ist, bei kleineren Arbeiten, reparierte unter anderem Fahrräder.

Das Feuer war gefährlich: In dem Heim leben geistig behinderte Menschen, einige sitzen im Rollstuhl. Der Brand hätte sich, so die Ansicht der Staatsanwa­ltschaft, auf das Gebäude ausbreiten können, wenn die Feuerwehr nicht schnell da gewesen wäre. Der Raum ist noch nicht komplett saniert. Die gute Auftragsla­ge bei Handwerken sorgt für Wartezeite­n. Normalerwe­ise wird der Raum regelmäßig abends als eine Art Kneipe für die Bewohner geöffnet. Im Zuge der Ermittlung­en kam heraus, dass im selben Raum zuvor schon zwei Mal ein Feuer gelegt worden ist. Dabei war der Schaden aber nicht so hoch wie zuletzt. Bei beiden Bränden hatte sich der Angeklagte in der Nähe aufgehalte­n und das Feuer gemeldet. Sein Verteidige­r sagte, es sei dem Mann darum gegangen, sich wichtig zu fühlen. Ein Psychiater bescheinig­te dem Angeklagte­n eine Alkoholsuc­ht und eine Intelligen­zminderung. Das Gericht ordnete an, dass der Mann eine Suchtthera­pie machen muss und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. (jöh)

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