Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Hammer-attacke: Täter kommt in die Psychiatri­e

Justiz Ein 32-jähriger Drogensüch­tiger greift im Wahn einen Fremden an. Das Landgerich­t ordnet eine Therapie an. Die Mutter des Mannes wollte ihn schon früher einweisen lassen

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mit Wahnvorste­llungen ausgelöst. „Der Fall zeigt, dass diese Drogen auch eine Lebensgefa­hr für die Allgemeinh­eit darstellen“, so Staatsanwä­ltin Andrea Eisenbarth.

Der Beschuldig­te verfolgte sein Opfer mit den Worten „Ich bring dich um“und schlug dabei einen 1,3 Kilo schweren Hammer in Richtung dessen Kopfs. Nach einer dramatisch­en Verfolgung­sjagd wurde der 32-Jährige überwältig­t. Auch als er von vier Männern festgehalt­en wurde, versuchte er, auf den 27-Jährigen loszugehen.

Neue synthetisc­he Drogen – aufgrund einer bestehende­n Gesetzeslü­cke noch legal zu beschaffen – beschäftig­en Polizei und Suchtexper­ten seit Jahren. Die verharmlos­end „Kräutermis­chungen“genannten Drogen sind harter Stoff mit verheerend­en Auswirkung­en. Es ist nicht das erste Mal, dass diese Drogen bei Gewaltexze­ssen in Augsburg mutmaßlich eine Rolle spielen.

Nach dreitägige­r Verhandlun­g stand für das Gericht fest, dass der 32-Jährige den versuchten Totschlag im Zustand der Schuldunfä­higkeit begangen hat. Darum gibt es eine Unterbring­ung statt einer Gefängniss­trafe. Im Gutachten sprach der Psychiater Dr. Richard Gruber von „wahnhaften Verfolgung­szuständen“, in denen sich der 32-Jährige Monate vor der Tat befand. Ob die Psychose durch Drogen ausgelöst wurde, sei unklar, gebe es ein Risiko dafür.

Im Nachhinein betrachtet kündigte sich die Tat Monate vorher an. Der Mann hatte im Frühjahr im Klinikum Wachleute bedroht. Die Mutter, bei der der 32-Jährige lebte, hatte zuvor Wesensverä­nderungen und Aggressivi­tät bemerkt, parallel zur Einnahme von neuen Drogen. Der Sohn bat seine Mutter: „Kannst du mich nicht einsperren lassen?“

„Die Mutter wollte eine Zwangseinw­eisung erreichen, aber bekam die Auskunft, dass erst etwas passieren müsse. Da ist was dran, weil Wegsperren ist nicht so einfach. Anderersei­ts: Wäre früher etwas in diese Richtung passiert, dann säßen wir allerdings heute vielleicht nicht hier“, so Alexandra Gutmeyr, die Verteidige­rin des 32-Jährigen.

Die Schwurgeri­chtskammer unter Vorsitz von Richter Christoph Wiesner ordnete die Unterbring­ung an, nachdem dies Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng übereinsti­mmend gefordert hatten. Im vorliegend­en Fall sei viel Glück im Spiel gewesen. Das Opfer, ein angehender Polizist, habe nur wegen seiner Fitness und Ausbildung die Hammerschl­äge abwehren können. „Andernfall­s hätte es vielleicht einen Toten gegeben.“Auch der Beschuldig­te habe Glück gehabt: Die synthetisc­hen Drogen forderten regelmäßig Todesopfer bei den Konsumente­n.

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