Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Hammer-attacke: Täter kommt in die Psychiatrie
Justiz Ein 32-jähriger Drogensüchtiger greift im Wahn einen Fremden an. Das Landgericht ordnet eine Therapie an. Die Mutter des Mannes wollte ihn schon früher einweisen lassen
mit Wahnvorstellungen ausgelöst. „Der Fall zeigt, dass diese Drogen auch eine Lebensgefahr für die Allgemeinheit darstellen“, so Staatsanwältin Andrea Eisenbarth.
Der Beschuldigte verfolgte sein Opfer mit den Worten „Ich bring dich um“und schlug dabei einen 1,3 Kilo schweren Hammer in Richtung dessen Kopfs. Nach einer dramatischen Verfolgungsjagd wurde der 32-Jährige überwältigt. Auch als er von vier Männern festgehalten wurde, versuchte er, auf den 27-Jährigen loszugehen.
Neue synthetische Drogen – aufgrund einer bestehenden Gesetzeslücke noch legal zu beschaffen – beschäftigen Polizei und Suchtexperten seit Jahren. Die verharmlosend „Kräutermischungen“genannten Drogen sind harter Stoff mit verheerenden Auswirkungen. Es ist nicht das erste Mal, dass diese Drogen bei Gewaltexzessen in Augsburg mutmaßlich eine Rolle spielen.
Nach dreitägiger Verhandlung stand für das Gericht fest, dass der 32-Jährige den versuchten Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Darum gibt es eine Unterbringung statt einer Gefängnisstrafe. Im Gutachten sprach der Psychiater Dr. Richard Gruber von „wahnhaften Verfolgungszuständen“, in denen sich der 32-Jährige Monate vor der Tat befand. Ob die Psychose durch Drogen ausgelöst wurde, sei unklar, gebe es ein Risiko dafür.
Im Nachhinein betrachtet kündigte sich die Tat Monate vorher an. Der Mann hatte im Frühjahr im Klinikum Wachleute bedroht. Die Mutter, bei der der 32-Jährige lebte, hatte zuvor Wesensveränderungen und Aggressivität bemerkt, parallel zur Einnahme von neuen Drogen. Der Sohn bat seine Mutter: „Kannst du mich nicht einsperren lassen?“
„Die Mutter wollte eine Zwangseinweisung erreichen, aber bekam die Auskunft, dass erst etwas passieren müsse. Da ist was dran, weil Wegsperren ist nicht so einfach. Andererseits: Wäre früher etwas in diese Richtung passiert, dann säßen wir allerdings heute vielleicht nicht hier“, so Alexandra Gutmeyr, die Verteidigerin des 32-Jährigen.
Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Christoph Wiesner ordnete die Unterbringung an, nachdem dies Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend gefordert hatten. Im vorliegenden Fall sei viel Glück im Spiel gewesen. Das Opfer, ein angehender Polizist, habe nur wegen seiner Fitness und Ausbildung die Hammerschläge abwehren können. „Andernfalls hätte es vielleicht einen Toten gegeben.“Auch der Beschuldigte habe Glück gehabt: Die synthetischen Drogen forderten regelmäßig Todesopfer bei den Konsumenten.