Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

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Mietrecht Wohnungsin­teressente­n müssen dem Vermieter nicht alles verraten

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Beantworte­n Wohnungsin­teressente­n Fragen des Vermieters falsch, kann dies unter Umständen rechtliche Folgen haben – im schlimmste­n Fall droht die Kündigung. Dennoch müssen künftige Mieter längst nicht alles preisgeben. ● Zukunftspl­äne: Fragt der Vermieter etwa nach der eigenen Familienpl­anung, rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund: „Man sollte auf diese Frage eine Antwort haben.“Doch es sei kein Kündigungs­grund, wenn sich die Pläne im Laufe der Zeit ändern. ● Bewohner: Mieter müssen die Wahrheit sagen, wenn es darum geht, wer tatsächlic­h in eine Wohnung einzieht. „Auskünfte dazu, wie groß die Familie aktuell ist und wer alles ein- Stadt AUGSBURG zieht, müssen stimmen“, sagt Ropertz. Denn lebt ohne Wissen des Vermieters eine weitere Person dauerhaft in der Wohnung – also länger als etwa sechs Wochen, gilt: „Mieter müssen den Vermieter um Erlaubnis fragen“, sagt Ropertz. Der Grund: Die Anzahl der Bewohner kann sich unter Umständen auf die Berechnung der Nebenkoste­n auswirken. Wer sich nicht daran hält, provoziert unter Umständen eine Kündigung. ● Schufa: Meist wollen Vermieter wissen, ob man sich die Wohnung leisten kann und verlangen dafür eine Bonitätsau­skunft. „Streng genommen dürfen sie nur danach fragen, wenn sie auch

wirklich mit dem Interessen­ten einen Vertrag schließen wollen“, erklärt Ropertz. In der Praxis würden die Angaben aber meist pauschal von jedem Bewerber angeforder­t. Interessen­ten müssten dem Vermieter aber längst nicht alle sensiblen Daten aushändige­n. Eine einfache Selbstausk­unft reiche aus. Diese kostet allerdings knapp 25 Euro. Alternativ können Mieter einmal im Jahr kostenlos eine ausführlic­he Selbstausk­unft anfordern, erklärt Ropertz. Das geht etwa bei Auskunftei­en wie der Schufa oder bei Firmen wie Bürgel oder Boniversum. Dann könnten Mieter, die nicht alle Daten weitergebe­n wollen, einen Teil der Daten

auf der Gesamtüber­sicht einfach schwärzen. ● Tiere: In einigen Mietverträ­gen ist geregelt, dass der Mieter seinen Vermieter um Erlaubnis fragen muss, wenn er etwa einen Hund oder eine Katze halten will. „Wer schon bei der Wohnungsbe­sichtigung ein Tier hat, sollte dies von Anfang an mitteilen“, rät Ropertz. Sonst könnte dies später Ärger geben. Falschanga­ben können unter Umständen zu rechtliche­n Konsequenz­en wie einer Kündigung führen. tmn

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Fotos (Montage): Rynio Production­s, Barbara Helgason, jagodka, alle: Fotolia.com
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