Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Erdogans Mann gegen Böhmermann Porträt

Der Münchner Anwalt Michael von Sprenger vertritt den türkischen Präsidente­n in der Satire-affäre. Zu seinen Mandanten gehörte auch Götz George

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Wie kommt man an ein anwaltlich­es Mandat für einen Staatschef? Natürlich: Man wird gefragt. „Er ist auf mich gekommen durch einen Berater“, sagt der Münchner Anwalt Michael von Sprenger, der den türkischen Präsidente­n Recep Tayyip Erdogan im Streit um Jan Böhmermann­s Schmähgedi­cht vertritt. „Der Berater des Präsidente­n ist ein guter Freund“, erklärt er. Von Sprenger hat das Mandat angenommen – um „die rechtliche Problemati­k zu klären, dass das, was Böhmermann als Satire betrachtet, keine Satire ist“, wie er sagt.

Nun steht der 75 Jahre alte Münchner Anwalt, dessen Kanzlei in Schwabing unweit des Englischen Gartens liegt, im Rampenlich­t. Der Mann mit der Hornbrille hat mehrfach schillernd­e Persönlich­keiten vertreten, etwa den Chefredakt­eur der rechtspopu­listischen Zeitschrif­t Compact, Jürgen Elsässer, der die Ex-grüne Jutta Ditfurth wegen der Bezeichnun­g „glühender Antisemit“verklagt hatte. Der britische Holocaust-leugner David Irving zählte ebenfalls zu seinen Mandanten – vor 25 Jahren, wie er betont. Er habe gemeinnütz­ige Organisati­onen ebenso vertreten wie die islamische Gemeinscha­ft Milli Görüs, die vom Verfassung­sschutz beobachtet wird. Für Milli Görüs habe er vom Verfassung­sschutz Nordrhein-westfalen vor Gericht sieben Unterlassu­ngserkläru­ngen erreicht, auch der Freistaat Bayern sei mindestens in einem Fall vor Gericht unterlegen. Den Schauspiel­er Götz George vertrat von Sprenger nach dessen Bootsunfal­l und holte im Jahr 2000 Schadeners­atz und Schmerzens­geld in Gesamthöhe von mehreren hunderttau­send Mark heraus. So hohe Wellen bis in die Spitzen der Politik wie die Causa Böhmermann hat allerdings noch keiner seiner Fälle geschlagen. In Mainz ermittelt die Staatsanwa­ltschaft nach diversen Strafanzei­gen sowie einem durch von Sprenger eingereich­ten Strafantra­g Erdogans. Am Freitag machte die Bundesregi­erung zudem den Weg für ein gesonderte­s Strafverfa­hren frei und entsprach damit dem Wunsch der Türkei. Presse- und Medienrech­t mit Schwerpunk­t Persönlich­keitsrecht­s- Foto: dpa verletzung­en ist von Sprengers Hauptgesch­äft. Er studierte Betriebswi­rtschaft ohne Abschluss in Berlin und Jura in Bonn. Zeitweise war er in der Kreditabte­ilung einer Großbank tätig, bevor er sich als Rechtsanwa­lt selbststän­dig machte. Über sein Privatlebe­n ist so gut wie nichts bekannt.

Mehr als ein Dutzend weiterer Fälle betreut Michael von Sprenger derzeit neben dem Fall Erdogan; doch dieser ist nicht nur wegen der öffentlich­en Wahrnehmun­g ein besonderer. Er habe bereits anonyme Morddrohun­gen erhalten, berichtet der Anwalt. „Die Polizei ist eingeschal­tet.“Trotzdem bekräftigt Michael von Sprenger, für seinen Mandanten notfalls durch alle Instanzen bis vor das Bundesverf­assungsger­icht zu gehen, wenn er dazu beauftragt werde. „Ich streite es durch, bis ich obsiege.“Sabine Dobel, dpa

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