Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Im Internet mit dem Tod bedroht

Haftstrafe nach Hasskommen­tar auf Facebook

- VON STEFAN KROG

Weil er seine 16-jährige Ex-freundin und deren neuen Partner via Facebook mit dem Tod bedroht hat, muss ein 19-Jähriger nun wohl hinter Gitter. Der junge Mann hatte im April auf der Facebook-seite seiner ehemaligen Freundin gepostet, dass er ihr und ihrem neuen Freund „die Zunge abschneide­n, die Hände abhacken, die Augen ausstechen und die Kehle durchschne­iden“werde. Weil der junge Mann zu diesem Zeitpunkt unter offener Bewährung stand – er hatte mit Kumpanen versucht, einen Gehbehinde­rten mit einer Schrecksch­usswaffe zu überfallen und mit Drogen gehandelt –, bildete das Jugendschö­ffengerich­t gestern eine Gesamtstra­fe von zwei Jahren und zwei Monaten. Diese Strafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der Prozess machte deutlich, wie viel junge Menschen über Facebook kommunizie­ren. Die 16-Jährige, die aufgrund psychische­r Probleme gestern nicht als Zeugin kommen konnte, hatte dem Angeklagte­n im Frühjahr via Handy-nachrichte­ndienst Whatsapp mitgeteilt, dass sie eine Auszeit von der Beziehung wolle. Zwei Monate später kamen die Todesdrohu­ngen. „Ich hätte an dem Abend das Handy weglegen sollen“, so der 19-Jährige, der die Tat gestand. Auf der Facebook-pinnwand der Frau gab es einen Wortwechse­l, an dem auch die Mutter des Mädchens und die Tante des neuen Freundes teilnahmen. „Ich habe nicht geglaubt, dass er das machen würde, aber er ist unberechen­bar“, so der neue Freund zur Frage, wie ernst er die Drohungen genommen hatte. Er ging zur Polizei.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, die unter Einbeziehu­ng bisheriger Urteile zwei Jahre und zwei Monate forderte. Die Verteidigu­ng hielt eine Gesamtstra­fe von zwei Jahren zur Bewährung für angemessen.

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