Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Im Internet mit dem Tod bedroht
Haftstrafe nach Hasskommentar auf Facebook
Weil er seine 16-jährige Ex-freundin und deren neuen Partner via Facebook mit dem Tod bedroht hat, muss ein 19-Jähriger nun wohl hinter Gitter. Der junge Mann hatte im April auf der Facebook-seite seiner ehemaligen Freundin gepostet, dass er ihr und ihrem neuen Freund „die Zunge abschneiden, die Hände abhacken, die Augen ausstechen und die Kehle durchschneiden“werde. Weil der junge Mann zu diesem Zeitpunkt unter offener Bewährung stand – er hatte mit Kumpanen versucht, einen Gehbehinderten mit einer Schreckschusswaffe zu überfallen und mit Drogen gehandelt –, bildete das Jugendschöffengericht gestern eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Diese Strafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Prozess machte deutlich, wie viel junge Menschen über Facebook kommunizieren. Die 16-Jährige, die aufgrund psychischer Probleme gestern nicht als Zeugin kommen konnte, hatte dem Angeklagten im Frühjahr via Handy-nachrichtendienst Whatsapp mitgeteilt, dass sie eine Auszeit von der Beziehung wolle. Zwei Monate später kamen die Todesdrohungen. „Ich hätte an dem Abend das Handy weglegen sollen“, so der 19-Jährige, der die Tat gestand. Auf der Facebook-pinnwand der Frau gab es einen Wortwechsel, an dem auch die Mutter des Mädchens und die Tante des neuen Freundes teilnahmen. „Ich habe nicht geglaubt, dass er das machen würde, aber er ist unberechenbar“, so der neue Freund zur Frage, wie ernst er die Drohungen genommen hatte. Er ging zur Polizei.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die unter Einbeziehung bisheriger Urteile zwei Jahre und zwei Monate forderte. Die Verteidigung hielt eine Gesamtstrafe von zwei Jahren zur Bewährung für angemessen.