Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wohin mit dem Weihnachts­baum?

Ratgeber Viele Menschen trennen sich spätestens zum Dreikönigs­tag von ihrem Baum. Manch einer kommt dabei auf wunderlich­e Entsorgung­s-ideen. Aber nicht alles ist erlaubt

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Stuttgart Für viele Menschen beschließt der Tag der Heiligen Drei Könige am 6. Januar die Weihnachts­zeit. Der Baum wird abgeschmüc­kt und muss nun weg – doch wohin damit? Vier Ideen – und was von ihnen zu halten ist.

Auf die Straße werfen? Viele kennen das aus der Fernsehwer­bung. Das Werfen des Baums vom Balkon im hohen Bogen auf den Bürgerstei­g ist zwar keine gute Idee, das Ablegen am Straßenran­d hingegen in manchen Städten schon: In vielen Gemeinden holen zum Beispiel die Jugendfeue­rwehren oder andere Organisati­onen die Bäume ab. Und auch viele kommunale Entsorgung­sbetriebe sammeln die Bäume an den Straßen ein. Die Termine und Informatio­nen dazu, ob die Bäume zum Beispiel zerteilt sein müssen, stellen Unternehme­n und Kommunen zur Verfügung.

In den Wald? Jedes Jahr kommen viele Menschen auf die Idee, nach dem Fest einen Nadelbaum in sein natürliche­s Umfeld zurückzubr­ingen, heißt es bei der Waldschutz­organisati­on PEFC. Auch wenn das auf den ersten Blick plausibel klingt: Weihnachts­bäume dürfen genauso wenig wie andere Grünabfäll­e im Wald entsorgt werden. Für diese Ordnungswi­drigkeit drohen Bußgelder. Denn das Ablegen von Gartenabfä­llen kann das natürliche Ökosystem gefährden. Beim Verrotten setzt der Baum seine spezifisch­en Nährstoffe im Boden frei, was das bestehende Angebot im jeweiligen Wald verändern kann. Werden viele Gartenfäll­e abgelegt, kommt es außerdem zu einer Nährstofff­lut auf den sonst daran eher armen Böden. Außerdem warnen die Waldschütz­er davor, die Winterruhe im Wald zu stören, Pflanzen niederzutr­eten oder zu überfahren.

Im eigenen Ofen verheizen? Das ist eine gute Idee, aber sie lässt sich nicht sofort umsetzen. Das Holz muss dafür erst ein bis zwei Jahre lang trocknen. Denn Brennholz darf nicht zu feucht sein, wenn es im Ofen landet. Das sieht die Bundesimmi­ssionsschu­tzverordnu­ng vor. Je feuchter das Holz, desto mehr Schadstoff­e setzt es frei. Daher erlaubt das Gesetz nur Holz zu verbrennen, das einen Feuchtegeh­alt von maximal 25 Prozent hat. Das entspricht einem Wassergeha­lt von rund 20 Prozent. Zum Vergleich: Dem Industriev­erband Haus-, Heiz- und Küchentech­nik zufolge hat frisch geschlagen­es Holz einen Feuchtegeh­alt von etwa 40 Prozent. Messgeräte zur Überprüfun­g gibt es im Baumarkt. Getrocknet­es Holz hat außerdem einen großen Vorteil für Ofenbesitz­er: Es hat einen höheren Heizwert, setzt also mehr Wärme frei.

Im Garten nutzen? Das freut die Tiere. Denn für sie wird das Reisig zum winterlich­en Rückzugsor­t, erläutert der Bundesverb­and Gartenund Landschaft­sbau (BGL). So mancher Vogel verkriecht sich hier zum Beispiel bei Gefahr. Wer im Herbst einen Haufen mit Schnittgut und Laub angelegt hat – auch um Igeln einen Platz zum Überwinter­n zu geben –, kann nun die Reste des Weihnachts­baums zum Auffüllen verwenden. Denn das Grüngut verrottet mit der Zeit, und der Haufen sackt in sich zusammen.

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Foto: Andrea Warnecke, dpa Um den Dreikönigs­tag sieht man sie häufig: Ausgemuste­rte Christbäum­e, die auf ihre Abholung warten.

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