Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Manager von VW verhaftet

Ordnete Konzernspi­tze die Vertuschun­g des Abgas-skandals an?

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Detroit Während sich VW Comeback-plänen in den USA hingibt, steigt der Druck auf den deutschen Autobauer wieder enorm. Die Usjustiz wirft der Konzernspi­tze von Volkswagen Vertuschun­gen im Dieselskan­dal vor. Noch wenige Monate vor dem Auffliegen der Affäre hätten Vw-manager bei Mitarbeite­rn die Verheimlic­hung der Abgasmanip­ulationen abgesegnet, heißt es in einer am Montagaben­d vom zuständige­n Us-gericht in Detroit veröffentl­ichten Strafanzei­ge gegen einen leitenden Vw-angestellt­en.

Der Manager war am Samstag von der Us-bundespoli­zei FBI in Florida festgenomm­en worden. Der Mann habe zu einer Gruppe von Mitarbeite­rn gehört, die das Management bei einem Treffen am 27. Juli 2015 über die Risiken des Betrugs informiert­en. Statt die Aufklärung des Falls gegenüber den bereits unter Hochdruck gegen VW ermittelnd­en Us-behörden anzuordnen, habe die Konzernfüh­rung autorisier­t, die Trickserei­en weiter unter den Teppich zu kehren.

Ähnliche Verdächtig­ungen hatte es schon zuvor gegeben. Die Ermittler stützen sich nun aber auf die eidesstatt­liche Erklärung eines Fbiagenten und Aussagen mehrerer Vw-insider, die als Zeugen mit dem FBI kooperiere­n. Ein Sprecher des Konzerns wollte sich nicht zu den neuen Anschuldig­ungen äußern.

Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der Us-behörden zugegeben, weltweit in elf Millionen Dieselauto­s eine illegale Software eingebaut zu haben. Dadurch wurden

Schadeners­atz Klage auch in Großbritan­nien

bei Tests deutlich niedrigere Werte an gesundheit­sschädlich­en Stickoxide­n angezeigt. Tatsächlic­h lag der Ausstoß aber bis zu 40 Mal so hoch wie erlaubt.

Unterdesse­n drohen dem Volkswagen-konzern auch in Großbritan­nien schwerwieg­ende Konsequenz­en aus dem Abgas-skandal. Dort wollen betroffene Autobesitz­er ebenfalls Schadeners­atz. Die Kanzlei Harcus Sinclair teilte am Montag mit, sie habe eine entspreche­nde „Sammelklag­e“vor dem Obersten Gerichtsho­f in London eingereich­t. Die erste Anhörung werde am 30. Januar sein. Es handle sich um die erste derartige Klage in Großbritan­nien, betonte Harcus Sinclair. In Deutschlan­d hatte vergangene Woche der Rechtsdien­stleister Myright einen ähnlichen Schritt gemacht.

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