Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Gericht verurteilt Volkswagen
Wie viel Geld ein Käufer einfordern kann
Hildesheim Im juristischen Ringen um Schadenersatz für Vw-käufer hat das Hildesheimer Landgericht den Autobauer wegen „sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung“zur Rückzahlung des Neupreises an einen vom Dieselskandal betroffenen Skoda-kunden verurteilt. Die Software zur Abgaswertsenkung sei eine „gesetzeswidrige Manipulation der Motorsteuerung, die gegen europäische Vorgaben zur Typgenehmigung bei Kraftfahrzeugen verstößt“, hieß es in dem am Dienstag verkündeten Beschluss.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Der Konzern nannte es „rechtlich verfehlt“. In vergleichbaren Fällen hätten andere Gerichte Klagen schon als unbegründet abgewiesen, so etwa in Köln und Ellwangen. „Die Volkswagen AG geht daher davon aus, dass das vorliegende Urteil eine Einzelfallentscheidung bleiben wird und in der Berufungsinstanz korrigiert werden wird“, sagte ein Volkswagen-sprecher.
Bundesweit gibt es mehrere hundert Zivilverfahren an Landgerichten, die Käufer gegen Autohäuser oder den Vw-konzern angestrengt haben. Die dabei angeführten rechtlichen Begründungen sind unterschiedlich. In schon beendeten Verfahren entschieden Richter uneinheitlich. Wegweisende Entscheidungen höherer Instanzen gibt es bisher noch nicht.
VW hatte vor bald anderthalb Jahren eingeräumt, bei weltweit elf Millionen Diesel-pkw unterschiedlicher Konzernmarken eine Software aufgespielt zu haben, die den Ausstoß bestimmter Abgase bei Testläufen künstlich reduziert. In den USA willigte Volkswagen auf Druck der Behörden in ein automatisches Entschädigungsprogramm für Käufer ein. In Deutschland ist die Rechtslage jedoch anders. Hier müssen Kunden Ansprüche einklagen.
Durch die Manipulation sei dem Käufer „in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise“ein Schaden zugefügt und obendrein der Tatbestand des Betrugs erfüllt worden, erklärte das Landgericht. Dieser habe nicht den ihm laut Vertrag zustehenden technisch einwandfreien, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Wagen erhalten.
Es gehe nicht um ein „Kavaliersdelikt“, sondern um „Verbrauchertäuschung“, betonte das Gericht. „Kein verständiger Kunde würde ein Fahrzeug mit einer nicht gesetzeskonformen Motorsteuerungssoftware erwerben.“Der Kläger habe Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises von rund 26500 Euro – und nicht nur auf Ausgleich etwaigen „Minderwerts“.