Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Flughafen Ausbau bleibt Zitterpart­ie

Allgäu Airport Noch immer hat Brüssel nicht entschiede­n, ob der Freistaat das Memminger Millionen-projekt fördern darf. Die Landebahn-vergrößeru­ng liegt daher bis Sommer 2018 auf Eis

- VON MARKUS RAFFLER UND HELMUT KUSTERMANN

Memmingen Nach wie vor stehen zwei dicke Fragezeich­en hinter dem Zeitplan für den Ausbau des Memminger Flughafens: Zum einen gibt es noch immer kein grünes Licht der Eu-wettbewerb­skommissio­n, dass der Freistaat das Vorhaben mit 12,2 Millionen Euro fördern darf. Folge: Der Ausbau der Start-und-landebahn wird sich voraussich­tlich bis zum Sommer 2018 verzögern. Zudem droht dem Flughafen weiterhin ein Verfahren vor dem Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig, in dem es um die Verlängeru­ng der Betriebsze­iten geht.

Insgesamt 17 Millionen Euro sollen laut Geschäftsf­ührer Ralf Schmid in den Airport-ausbau fließen. 12,2 Millionen Euro davon (etwa 70 Prozent) will der Freistaat beisteuern. Das Geld ist im Doppeletat 2017/18 bereits eingeplant, darf aber erst ausbezahlt werden, wenn grünes Licht aus Brüssel kommt.

Ende 2016 herrschte noch Optimismus am Flughafen, dass die EU in Kürze ihr Okay geben werde. Doch daraus wurde nichts: Stattdesse­n habe der Airport vor Weihnachte­n weitere Unterlagen nachliefer­n müssen, berichtet Schmid. „Mit einer Entscheidu­ng rechne ich jetzt bis Ende des ersten Quartals.“Doch auch das sei nur eine Prognose: Brüssel lasse sich nicht auf einen Termin festlegen – „da kann man auch keinen Druck machen“. Knackpunkt ist demnach die Frage, ob der Ausbau in Memmingen den Flughafen in Friedrichs­hafen benachteil­igen würde.

Solange die EU kein grünes Licht gibt, sei der Airport in Sachen Ausbau „komplett gelähmt“, räumt Schmid ein. „Wir dürfen nicht beginnen,

Solange die Vögel brüten, geht gar nichts voran

wenn wir den Zuschuss nicht gefährden wollen.“Darum werde der Ausbau der Start-undlande-bahn wohl erst im Sommer 2018 starten. „Die Vorlaufzei­t wird sonst zu kurz“, sagt der Airport-geschäftsf­ührer. Denn im Vorfeld des Projekts gebe es viel zu erledigen – von der Ausschreib­ung der Bauarbeite­n bis zur Einbindung der Naturschut­z-behörden. Der Flughafen müsse zahlreiche Auflagen beachten: „Wir dürfen beispielsw­eise nicht in die Fläche rein, solange dort Vögel brüten.“Als Zeitpunkt für die Arbeiten an der Startbahn komme nur der Sommer infrage: „Wenn die Tage am längsten sind und am wenigsten Niederschl­ag droht.“Zu den Ausbauplän­en des Flughafens gehört auch, die Befeuerung und das Instrument­en-landesyste­m zu verbessern. Bei der Befeuerung handelt es sich um die Lichter, die dem Piloten beim Anflug helfen, sich zu orientiere­n. Die Arbeiten sollen noch heuer beginnen.

Auch Gebhard Kaiser, stellvertr­etender Vorsitzend­er des Flughafen-beirats, drängt darauf, noch 2017 mit ersten Arbeiten zu beginnen. „Die Technik muss 2017 kommen“, betont er. Der Oberallgäu­er Ex-landrat geht davon aus, dass eine Genehmigun­g aus Brüssel bis zum Mai 2017 ausreiche, um das Instrument­en-landesyste­m noch heuer zu installier­en. Kaiser ist aber auch klar: „Ohne Eu-bescheid dürfen wir nichts tun, das würde sonst den Zuschuss gefährden.“

Im Zeitplan liegt dagegen laut Kaiser die neue Grundstruk­tur des Flughafens: Zum Jahresbegi­nn wurde die neue Gesellscha­ft gegründet, die sich um den reinen Airport-betrieb kümmert. Ab März soll es die neue Grundbesit­zgesellsch­aft unter mehrheitli­cher Beteiligun­g Allgäuer Städte und Landkreise geben. Sie ist verantwort­lich für die Bewirtscha­ftung der Gewerbeflä­chen außerhalb des Flughafen-kernbereic­hs. Im April müssen die Kommunen laut Kaiser ihren Anteil von insgesamt 7,2 Millionen Euro komplett in diese Gesellscha­ft einbezahlt haben. Das Geld soll auch in den Airportaus­bau fließen. „Das ist in allen Haushalten auch fest eingeplant“, sagt Kaiser. Noch fehle jedoch die Zustimmung mehrerer kommunaler Gremien zum Vertragsen­twurf – unter anderem gehe es um den Umgang mit möglichen Altlasten. Ein Punkt, bei dem die Kommunen laut Kaiser „definitiv keinerlei Verantwort­ung übernehmen müssen“.

Auch das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig beschäftig­t sich mit dem Ausbau des Memminger Flughafens. Eine Unterallgä­uer Bürgerin hatte dort eine sogenannte Nichtzulas­sungsbesch­werde eingelegt, weil der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) 2015 in seinem Urteil keine Revision zugelassen hatte. Der VGH hatte alle Klagen gegen den Airport-ausbau und die Erweiterun­g der Betriebsze­iten abgewiesen.

Falls die Revision nun doch zugelassen wird, findet in Leipzig eine erneute Verhandlun­g statt. Eine Entscheidu­ng will das Bundesverw­altungsger­icht im ersten Quartal fällen. Bei der Beschwerde gehe es um die Erweiterun­g der Betriebsze­iten, sagt Schmid. Planmäßige Landungen sind laut VGH bis 22.30 beziehungs­weise 23 Uhr gestattet.

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Foto: Uwe Hirt Im vergangene­n Jahr hat der Memminger Flughafen mit fast 997 000 Passagiere­n einen neuen Rekord verbucht. Die Ausbauplän­e des Airports liegen dagegen weiter auf Eis: Nach wie vor ist nicht geklärt, ob der Freistaat Bayern das Projekt mit über zwölf...

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