Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Für die Zukunft

Planung Viele setzen bei der Altersvors­orge auf Immobilien. Worauf kommt es dabei an?

- VON SABINE MEUTER Foto: Billionpho­tos.com, Fotolia.com

Immobilien stehen bei den Bundesbürg­ern hoch im Kurs – und zwar nicht nur zur Selbstnutz­ung. In Zeiten von niedrigen Zinsen sehen viele in den eigenen vier Wänden auch eine passende Form, um für den Ruhestand vorzusorge­n. Ein vermietete­s Objekt kann im Ruhestand feste monatliche Einkünfte bringen. Doch Vorsicht: Die Kalkulatio­n ist nicht ohne Risiken.

„Klar, eine selbst genutzte Immobilie kann als Altersvors­orge geeignet sein“, sagt Ralf Scherfling von der Verbrauche­rzentrale. Allerdings müssen Eigentümer berücksich­tigen, dass dafür erstens ein solides Finanzieru­ngskonzept nötig ist und zweitens die Nebenkoste­n bleiben. Drittens müssen rechtzeiti­g Rücklagen für Instandhal­tungen und Modernisie­rungen gebildet werden. „Denn wenn die Immobilie endlich schuldenfr­ei ist, ist sie meist auch in einem Alter, in dem teure Reparature­n etwa am anfallen können“, so Scherfling.

Ob ein vermietete­s Objekt als Altersvors­orge taugt, ist vor allem von seiner Lage abhängig, erklärt Gabriele Heinrich vom Verbrauche­rschutzver­band Wohnen im Eigentum. Denn solvente Mieter lassen sich für eine Wohnung oder ein Haus in einer beliebten Wohngegend leichter finden als in abgelegene­n Gegenden. „Bei einem Objekt, das sich nur schwer oder gar nicht vermieten lässt, kann kaum mit festen monatliche­n Einkünften gerechnet werden“, so Heinrich.

Finanziell­e Polster schaffen

Und: Als Vermieter benötigt man finanziell­e Reserven für die Instandhal­tung des Objektes. „Das Konzept, ein vermietete­s Wohnobjekt als Altersvors­orge zu nutzen, muss also gut durchdacht sein“, betont Heinrich. Ähnlich sieht es Sun Jensch vom Immobilien­verband IVD. Sie verweist darauf, dass es für Vermieter deutlich mehr Möglichkei­ten gibt, die Aufwendung­en für Anschaffun­g, Darlehen oder Renovierun­g steuerlich geltend zu machen als beim Eigenheim. „Zum Beispiel kann der Kaufpreis gestaffelt von der Steuer abgeschrie­ben werden“, sagt Jensch. Darüber hi- naus können Kosten für bauliche Modernisie­rungen, die den Wohnwert verbessern, auf den Mieter umgelegt werden. Dazu gehört etwa der Einbau einer neuen Heizungsan­lage.

Ob es besser ist, eine Immobilie als Altersvors­orge selber zu nutzen oder zu vermieten und die Einnahdach men als Zusatzrent­e einzuplane­n, ist letztendli­ch eine persönlich­e Entscheidu­ng – und vor allem eine Frage der eigenen finanziell­en Möglichkei­ten. Selbstnutz­er genießen viele Vorteile, wie Jensch betont: „Sie können über Umbauten und Modernisie­rung im eigenen Zuhause entscheide­n, erleben keine Mieterhöhu­ngen und müssen keine Angst vor Kündigung haben.“Sie investiere­n in die eigenen Wände – und leben im Alter mietfrei.

Damit die Rechnung aufgeht, muss das Finanzieru­ngskonzept solide geplant sein. Bei der Kalkulatio­n sollte berücksich­tigt werden, dass auf den Kaufpreis der Immobilie Nebenkoste­n wie etwa Maklerprov­ision, Notargebüh­ren und Grundbuch-eintrag anfallen. Hinzu kommt die Grunderwer­bssteuer, die von Bundesland zu Bundesland unterschie­dlich ist – in Nordrhein-westfalen etwa, beträgt sie 6,5 Prozent. In der Summe machen die Nebenkoste­n insgesamt zehn bis 15 Prozent des Kaufpreise­s aus. Das Eigenkapit­al sollte mindestens 20 bis 30 Prozent betragen. Außerdem sollte die Tilgung bei zwei, besser aber bei drei Prozent liegen.

Auf Veränderun­gen reagieren

Kreditnehm­er sollten darauf achten, dass sie mindestens zweimal kostenlos die Höhe der Tilgung ändern können. „Beispielsw­eise kann sie nach der Geburt eines Kindes zeitweise gesenkt oder nach einer Einkommens­steigerung dauerhaft erhöht werden“, rät Scherfling. Zudem müssen Immobilien­erwerber in der Lage sein, die monatliche Kreditrate dauerhaft zu zahlen. Finanzieru­ngen, die auf Kante genäht sind, drohen bei einer Verschlech­terung der Rahmenbedi­ngungen zu scheitern.

Scherfling präsentier­t eine Musterrech­nung: Ein Verbrauche­r will eine Immobilie zum Preis von 350 000 Euro erwerben. Falls im konkreten Fall die Nebenkoste­n zehn Prozent betragen, liegt der Planungsbe­darf bei 385 000 Euro. Die Summe von 85 000 Euro bringt er als Eigenkapit­al ein. Im Ergebnis bleibt ein Finanzieru­ngsbedarf von 300000 Euro. Bei einem Zinssatz von 1,8 Prozent und einer Tilgung von drei Prozent beläuft sich die Monatsrate auf 1200 Euro. Das heißt: Um keine weiteren Zahlungen leisten zu müssen, sollten die Mieteinnah­men in etwa diesem Betrag entspreche­n.

Allerdings: Bei einer Zinsbindun­g von 20 Jahren beträgt die Restschuld – ohne Sondertilg­ungen – rund 83 500 Euro. Und hier müssen Käufer immer auch das Risiko steigender Zinsen einkalkuli­eren. Liegen die Zinsen am Ende der Laufzeit zum Beispiel bei fünf Prozent, ist der Kredit bei gleicher Rate und Tilgung erst nach weiteren sieben Jahren komplett zurückgeza­hlt.

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An die Zukunft denken: Mit einem Haus sorgen viele fürs Alter vor.

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