Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Fusions Bürgerbegehren: Stadt will Urteil
Rechtsstreit Der Verwaltungsgerichtshof hat die Ablehnung der ersten Frage zur Zukunft der Stadtwerke mündlich gerüffelt. Oberbürgermeister Gribl will die Kritik auch schwarz auf weiß
Die Kritik des Verwaltungsgerichtshofs an der Stadt Augsburg für ihre Ablehnung des ersten Bürgerentscheids zur Stadtwerkefusion im Jahr 2015 wird Folgen haben. Nachdem die Richter in der Verhandlung am Mittwoch erklärt hatten, dass sie die damalige Stadtrats-entscheidung für nicht rechtmäßig halten, stand zunächst eine Einstellung des Verfahrens im Raum. Die Stadt hätte dazu aber wohl ihre damalige Entscheidung zurücknehmen müssen. Das wird nicht passieren. Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) erklärte am Donnerstag, dass er Wert auf ein schriftliches Urteil mit Begründung legt.
Es bestehen nach den Hinweisen des Gerichts wenig Zweifel daran, dass ein Urteil den Initiatoren des Begehrens um Bruno Marcon recht geben wird. Die Stadt hätte dann schwarz auf weiß, dass ihre damalige Verhinderung einer Abstimmung über die Fusionsfrage rechtswidrig war. Zum Hintergrund: Kommunen sind verpflichtet, zu prüfen, ob ein Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist, bevor es zum Bürgerentscheid kommt. So ist es etwa verboten, mehrere Fragestellungen in einem Begehren zu vermischen.
Marcon hatte sich in einer ersten Reaktion gegenüber unserer Zeitung erfreut gezeigt, dass nun klar sei, dass man „nicht auf dem juristischen Weg politische Entscheidungen abschmettern“könne.
Gribl entgegnete, dass es darum nie gegangen sei. „Unser Ziel ist nicht die Verhinderung von Bürgerentscheiden, sondern die Ermöglichung zulässiger Begehren.“Man habe sich bei der Prüfung ans Gesetz und die Rechtsprechung gehalten. Wenn der Verwaltungsgerichtshof nun zum Ergebnis komme, dass das damalige Agieren der Stadt falsch war, respektiere man das, wolle aber auch die genauen Gründe erfahren. „Das ist maßgeblich für die Beurteilung künftiger Fragestellungen“, so Gribl. Teils seien Rechtsfragen mangels konkreter Urteile noch ungeklärt. „Wir bekommen damit eine Richtschnur, die zeigt, wie man künftig damit umgeht.“
Für Bürgerbegehrens-initiatoren in ganz Bayern könnte ein Urteil bedeuten, dass die Anforderungen an Fragestellungen und deren Begründungen künftig weniger streng sind. Die Hürden für Kommunen, um ein Begehren für unzulässig zu erklären, könnten steigen. Ein Grund beim ersten Fusionsbürgerbegehren für die Ablehnung war, dass in der Fragestellung auch die Wasser- und Verkehrssparten der Stadtwerke genannt wurden, obwohl sich die Fusionsüberlegungen nur auf den Energiesektor bezogen. Marcon macht geltend, dass man dies nicht sicher habe wissen können, zumal kein Vertragsentwurf vorlag. Die hatte öffentlich allerdings von Anfang an gesagt, dass es nur um die Energie gehen soll.
In der Stadtratssitzung am Donnerstag erntete Gribl für seine Aussagen von den Linken massiven Widerspruch. Nötig sei jetzt eine Entschuldigung an die Bürger. „Der Stadtrat hat den Bürgern die Möglichkeit zur demokratischen Mitwirkung in rechtlich unzulässiger Weise verwehrt“, so Stadtrat Otto Hutter. Maßgeblich seien dafür die Empfehlungen der Verwaltung gewesen.
Sein Kollege Alexander Süßmair merkte an, dass es der Stadt erkennbar nicht darum gegangen sei, Bürger zu beteiligen. Das erste Begehren habe man aus rechtlichen Gründen abgelehnt, als ein zweites Begehren von den Initiatoren nachgeschoben wurde, das nicht zu beanstanden war, habe die Stadt flugs ein Ratsbegehren in die Wege geleitet. Damit konnte in der Bürgerabstimmung der Fragestellung der Fusionsgegner eine städtische Fragestellung entgegengestellt werden. Wenn es wirklich um das Ermöglichen von Bürgermitsprache gegangen wäre, so Süßmair, hätte das Ratsbegehren früher kommen müssen.
Stadträte aus dem Regierungsbündnis verteidigten die Ablehnung des ersten Bürgerbegehrens. „Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Es wurde nicht politisch entschieden“, so Csu-fraktionsvorsitzender Bernd Kränzle. Spd-fraktionsvize Florian Freund sagte, dass es „zum damaligen Zeitpunkt die richtige Entscheidung“gewesen sei. Aus heutiger Sicht sei das anders. Grünen-fraktionsvorsitzende Martina Wild verwies darauf, dass die Grünen im Nachgang zum Fusionsentscheid gefordert hatten, mit Initiatoren frühzeitig über die rechtliche Zulässigkeit eines Begehrens ins Gespräch zu kommen. „Wir müssen uns über ein Prüfverfahren auf Baystadt ern-ebene unterhalten, das bei einer neutralen Stelle angesiedelt ist.“
Dass der Stadtrat Bürgerbegehren aus juristischen Gründen ablehnt, kommt immer wieder vor. 2010 scheiterte das Maxstraßen-begehren an der Vermischung mehrerer Fragestellungen, 2014 das Bahnhofstunnel-begehren, weil es zu spät kam. Ende 2016 beurteilte die Stadt auch das Begehren gegen die Theater-neuverschuldung als rechtlich unzulässig, wobei dies für das Scheitern keine Rolle spielte, weil die nötige Unterschriftenzahl nicht erreicht wurde. Die Stadt verweist darauf, dass man sich bei der Beurteilung dieser Begehren an die rechtlichen Vorgaben gehalten habe. Zudem seien es unterschiedliche Gründe gewesen, die zur Ablehnung geführt hätten.