Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Ein Paukenschlag
wäre unredlich. Sie würde das ja mit dem Risiko tun, ständig von den Verwaltungsgerichten einen Rüffel zu bekommen.
Aber wenn Oberbürgermeister Kurt Gribl jetzt die Dinge auf eine rein rechtliche Ebene ziehen will, klammert er etwas aus. Der OB, damals in der ganzen Angelegenheit äußerst emotional agierend, hatte sich persönlich als Jurist frühzeitig zur vermeintlichen Unrechtmäßigkeit der Fragestellung positioniert, noch bevor die Stadtjuristen das taten. Dass von gegnerischer Seite dann Zweifel an der Neutralität der Verwaltung aufkamen, muss nicht verwundern.
Und natürlich haben die Linken recht, wenn sie anmerken, dass ein Ratsbegehren, also eine Bürgerabstimmung durch Stadtratsbeschluss, ein Mittel gewesen wäre, wenn man die Bürger hätte zu Wort kommen lassen wollen. Die Wahrheit ist: die Stadtregierung wollte das nicht.
Der Vorschlag der Grünen, das bisherige Prozedere zu ändern, ist vor dem Hintergrund des zu erwartenden Urteils bedenkenswert. Ist es sinnvoll, wenn eine Kommune über die Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet, das sich in der Regel gegen deren politischen Kurs richtet? Und wäre es nicht hilfreich, schon früher über die Zulässigkeit von Fragestellungen zu entscheiden – bevor Tausende Bürger ihre Unterschriften abgeben? Die Zahl der Bürgerbegehren hat zugenommen. Diese Fragestellungen werden daher häufiger auf die Stadt zukommen.