Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Vergesslicher Student wird freigesprochen
Er stand als Schwarzfahrer vor Gericht, weil er bei einer Kontrolle sein Semesterticket nicht dabei hatte
Als Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel kennt man das Dilemma. Man sitzt in der Tram, sieht die Kontrolleure der Stadtwerke und merkt plötzlich, dass man die Abokarte vergessen hat. Das ist zwar nicht weiter schlimm. Aber immerhin werden die Personalien überprüft und am Ende muss man sieben Euro Bearbeitungsgebühr für seine Vergesslichkeit berappen. Ein Student wollte sich das Geld sparen – und landete wegen Leistungserschleichung vor Gericht.
Es war Mitte September, eine halbe Stunde vor Mitternacht, als der 24-Jährige zusammen mit den beiden Kontrolleuren an der Haltestelle Ulrichsbrücke/berliner Allee in die Tramlinie 1 zustieg. Der Student war zwar im Besitz des Semestertickets, das mit dem Beitrag für das Studentenwerk abgegolten ist. Nur: Er hatte es nicht dabei. Es wären bei der Kontrolle also sieben Euro Gebühr fällig gewesen. Ergo sprang er auf, ging zum Fahrer, wollte sich schnell ein Einzelticket für 1,35 Euro kaufen. Der Schnellschuss kam zu spät.
Weil der Student offenbar bei einem Streitgespräch nicht auf sein vergessenes Semesterticket hingewiesen hatte, wurde er wegen Schwarzfahrens angezeigt. Gegen einen Strafbefehl legte er Einspruch ein, sodass es zum Prozess vor Amtsrichterin Susanne Hillebrand kam. Erst in der Verhandlung zeigte der 24-Jährige die Beitragsbescheinigung für das Studentenwerk. So war klar, dass er auch Inhaber eines Semestertickets war. Deshalb sprach ihn das Gericht frei.
Ob die Stadtwerke nun nachträglich die sieben Euro Vergesslichkeitsgebühr bei dem jungen Mann einfordern, wurde bei der Gerichtsverhandlung nicht bekannt.