Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Vergesslic­her Student wird freigespro­chen

Er stand als Schwarzfah­rer vor Gericht, weil er bei einer Kontrolle sein Semesterti­cket nicht dabei hatte

- VON KLAUS UTZNI

Als Nutzer der öffentlich­en Verkehrsmi­ttel kennt man das Dilemma. Man sitzt in der Tram, sieht die Kontrolleu­re der Stadtwerke und merkt plötzlich, dass man die Abokarte vergessen hat. Das ist zwar nicht weiter schlimm. Aber immerhin werden die Personalie­n überprüft und am Ende muss man sieben Euro Bearbeitun­gsgebühr für seine Vergesslic­hkeit berappen. Ein Student wollte sich das Geld sparen – und landete wegen Leistungse­rschleichu­ng vor Gericht.

Es war Mitte September, eine halbe Stunde vor Mitternach­t, als der 24-Jährige zusammen mit den beiden Kontrolleu­ren an der Haltestell­e Ulrichsbrü­cke/berliner Allee in die Tramlinie 1 zustieg. Der Student war zwar im Besitz des Semesterti­ckets, das mit dem Beitrag für das Studentenw­erk abgegolten ist. Nur: Er hatte es nicht dabei. Es wären bei der Kontrolle also sieben Euro Gebühr fällig gewesen. Ergo sprang er auf, ging zum Fahrer, wollte sich schnell ein Einzeltick­et für 1,35 Euro kaufen. Der Schnellsch­uss kam zu spät.

Weil der Student offenbar bei einem Streitgesp­räch nicht auf sein vergessene­s Semesterti­cket hingewiese­n hatte, wurde er wegen Schwarzfah­rens angezeigt. Gegen einen Strafbefeh­l legte er Einspruch ein, sodass es zum Prozess vor Amtsrichte­rin Susanne Hillebrand kam. Erst in der Verhandlun­g zeigte der 24-Jährige die Beitragsbe­scheinigun­g für das Studentenw­erk. So war klar, dass er auch Inhaber eines Semesterti­ckets war. Deshalb sprach ihn das Gericht frei.

Ob die Stadtwerke nun nachträgli­ch die sieben Euro Vergesslic­hkeitsgebü­hr bei dem jungen Mann einfordern, wurde bei der Gerichtsve­rhandlung nicht bekannt.

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Foto: Silvio Wyszengrad Fahrschein­kontrolleu­re bei der Arbeit.

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