Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Messerstich gegen Vater: Keine Strafe
Justiz Im Streit um ihren Freund wurde die damals 18-Jährige zuvor geschlagen
Ohne Strafe bleibt eine damals 18 Jahre alte Frau, die ihren Vater bei einem Streit mit einem Messer in den Rücken gestochen hatte. Das Jugendgericht des Amtsgerichts sah in der Tat einen laut Verteidigung „klaren Fall von Notwehr und Nothilfe“und stellte den Fall ein.
In der türkischstämmigen Familie der Angeklagten war es zum Streit gekommen. Die 18-jährige Tochter hatte sich in einen arabischen Asylbewerber verliebt, was dem Vater gar nicht gefiel. Am Abend des 13. Oktober 2015 eskalierte die Situation in der Wohnung der Familie. Der Vater schlug die Tochter, verletzte sie – dafür war er bereits zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Als der Mann von einem Freund gehalten wurde, nutzte seine Tochter laut Anklage die Gelegenheit, nach einem Obstmesser zu greifen und es dem Vater in den Rücken zu stoßen. Dabei wurde die Lunge von der neun Zentimeter langen Klinge verletzt, der 51-Jährige musste Krankenhaus behandelt werden.
Jugendrichter Bernhard Kugler entsprach jetzt dem Antrag der beiden Verteidiger der Angeklagten, Bernhard Fischl und Marco Müller, verwarf den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und erkannte auf Notwehr. Die Tochter habe, so argumentierten ihre Verteidiger, weitere Angriffe auf sich selbst und andere Personen verhindern wollen.
Das Verfahren war im vergangenen Juli auf den Februar 2017 vertagt worden, weil Zeugen nachgeladen werden mussten. Zunächst sollte jetzt der Vater der Angeklagten aussagen, er machte aber von seinem Recht zu schweigen Gebrauch.
Der zuständige Kriminalbeamte beschrieb, was die Polizei ermittelt hatte. Auf ihn folgte ein Bekannter, der den Streit miterlebt hatte. In einer Beratungspause der nicht-öffentlichen Verhandlung kamen Richter und Staatsanwaltschaft überein, die Vorwürfe gegen die damals 18-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. im