Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Anklage gegen sechs LKA Beamte

Spitzel-affäre in der Rockerszen­e

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Nürnberg Im V-mann-skandal des Landeskrim­inalamts (LKA) hat die Staatsanwa­ltschaft Nürnberg-fürth jetzt Anklage gegen sechs Beamte der Ermittlung­sbehörde erhoben. Diese sollen an Straftaten des auf die Rockervere­inigung „Bandidos“angesetzte­n Spitzels mittelbar beteiligt gewesen sein, Falschauss­agen vor Gericht gemacht und Ermittler belogen haben, teilte die Staatsanwa­ltschaft am Mittwoch mit. Unter den Angeklagte­n sind laut LKA mehrere Führungskr­äfte, alle sechs Polizisten wurden suspendier­t. Wegen des großen Umfangs der Vorwürfe wurde Anklage beim Landgerich­t erhoben.

Ausgangspu­nkt des Verfahrens war demnach die Beteiligun­g des V-manns an einem Diebstahl von Minibagger­n und weiteren Kleinbauma­schinen im Wert von etwa 55 000 Euro in Dänemark. Zwei der Polizisten sollen demnach dem auf die Rockerszen­e angesetzte­n V-mann trotz des Wissens um die geplante Straftat mit der Fahrt nach Dänemark beauftragt und dadurch einen Diebstahl in mittelbare­r Täterschaf­t begangen haben.

Vier weiteren Beamten werde vorgeworfe­n, von der Beteiligun­g des V-manns an einer Straftat gewusst zu haben und nach gemeinsame­n Absprachen unvollstän­dige oder falsche Informatio­nen an die zuständige­n Ermittler weitergege­ben haben. Deshalb sei es zunächst nicht zur Strafverfo­lgung im Zusammenha­ng mit dem Baggerdieb­stahl gekommen. Es bestehe der Verdacht der Strafverei­telung im Amt.

Außerdem sollen drei der Angeklagte­n in einem Verfahren gegen den Spitzel in Würzburg als Zeugen falsche Angaben gemacht haben. Einer soll zudem erlaubt haben, dass der Tacho eines für den V-mann geleasten Autos zurückgedr­eht werden darf, nachdem dieser die im Leasingver­trag vereinbart­e maximale Fahrleistu­ng überschrit­ten hatte. Hier bestehe der Verdacht des Betrugs.

Unter den in Führungspo­sitionen tätigen Verdächtig­en befindet sich einem Lka-sprecher zufolge auch der Beamte, der die Ermittlung­en zum Oktoberfes­t-attentat von 1980 leitete. Das Verfahren gilt als besonders heikel und die Leitung der Ermittlung­en insofern als besonders herausford­ernd.

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