Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Firma klagt gegen negative Suchergebnisse bei Google
Justiz Ein Augsburger Unternehmen wird auf einer Internetseite von einem anonymen Nutzer heftig kritisiert. Der Anbieter von Werbegeschenken zieht deshalb gegen den Internetkonzern vor Gericht. Doch hat die Klage eine Chance?
Die Einträge sind nicht besonders schmeichelhaft für ein Augsburger Unternehmen, das Werbegeschenke vertreibt. Auf einer Internetseite, auf der man die Leistung von Firmen bewerten kann, steht, der Chef des Werbemittel-anbieters habe auf eine Anfrage hin nur „Hirngespinste“geliefert, „sinnlosen Smalltalk“und „kein vernünftiges Konzept“. Wer bei der Internet-suchmaschine den Namen des Unternehmens eingibt, landet schnell bei einer Verknüpfung zu der Seite mit der harschen Kritik. Dagegen will sich das Unternehmen wehren. Nachdem Google den Suchtreffer nicht freiwillig löschen wollte, hat die Augsburger Firma den Internetriesen verklagt. Nun muss das Landgericht in dem Streitfall entscheiden.
Der Werbegeschenke-anbieter hatte zunächst versucht, den Betreiber des Firmenbewertungs-portals direkt zu kontaktieren und eine Löschung zu erreichen. Es geht um zwei Beiträge, die vor rund zwei Jahren eingestellt worden sind. Diese anonymen Äußerungen seien keine konstruktive Kritik, sondern eine „Schmähkritik“, sagt der Anwalt der Augsburger Firma. Der Verfasser habe damit gezielt dem Unternehmen schaden wollen und sich „abfällig“über die Mitarbeiter geäußert. Allerdings sind die Portalbetreiber nicht greifbar. Auf der Internetseite geben die Betreiber an, ihr Server und ihr Firmensitz befänden sich auf Island, um sich der deutschen Justiz zu entziehen. Als Wohnadresse eines Verantwortlichen, der auf der Seite genannt wird, taucht eine Stadt im lateinamerikanischen Land Guatemala auf. Deshalb versuchte die Augsburger Firma dann, zumindest sämtliche Suchmaschinen-treffer zu eliminieren, damit niemand mehr die Bewertung im Netz finden kann.
Diverse Internetanbieter seien diesem Wunsch auch gefolgt, sagt der Firmenanwalt. Nur Google stelle sich quer. Der Anwalt des Internetkonzerns verteidigte diese Haltung in dieser Woche bei einem Prozesstermin vor dem Augsburger Landgericht. „Google nimmt eine Vielzahl von Verlinkungen raus“, erklärte der Anwalt. „Aber im vorliegenden Fall ist es noch jenseits der Grenze, ab der nach unserer Ansicht eine solche Verpflichtung zur Löschung besteht.“Eine Entscheidung will das Landgericht im März verkünden. Es sieht allerdings so aus, als ob Google mit seiner Sichtweise gewinnen könnte.
Richter Thomas Konopka deutete in der Verhandlung an, dass er die Beiträge über das Unternehmen auf dem Firmenbewertungsportal für nicht so gravierend hält – vor allem im Vergleich zu dem, was dort über andere Firmen an Kritik geäußert werde. Das Problem sei zudem teilweise gelöst, weil viele bereits Anbieter reagiert hätten. Und bei Google stehe der Treffer nicht mehr, wie vor einiger Zeit noch, ganz vorne.