Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Vier Jahre Arbeitslos­engeld? Niemals

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sung an aktuelle Gegebenhei­ten einzuordne­n mit dem für die Sozialdemo­kraten gewünschte­n Nebeneffek­t, verlorenes Wählerklie­ntel wieder zurückzuge­winnen.

Vom Prinzip her ist der Plan Q der SPD eine moderate Gewichtsve­rlagerung in der Agenda vom bisher dominieren­den Fordern hin zum Fördern. Qualifizie­rung für den Arbeitsmar­kt soll eine deutlich größere Rolle spielen, bis zu zwei Jahren Arbeitslos­engeld Q die finanziell­e Grundlage dafür bilden.

Vier Jahre lang Leistungen von Archivfoto: Friso Gentsch, dpa der Arbeitsage­ntur für einen über 58-Jährigen wären damit zwar theoretisc­h denkbar, sind aber absolut praxisfern. Erstens setzt sich niemand zwei Jahre in einen Kurs, um anschließe­nd nahtlos in Rente zu gehen. Zweitens sind ältere Arbeitnehm­er, die sich vielleicht in wenigen Monaten weitergebi­ldet haben, vor allem dank ihrer Berufserfa­hrung in neue Jobs vermittelb­ar. Eine zweijährig­e Umschulung in diesem Alter wäre absolut kontraprod­uktiv. Wer stellt schon einen 60-jährigen Berufsanfä­nger ein? zeigen dagegen zunehmend Zufriedenh­eit mit seinen bisher nur grob umrissenen Plänen.

Die nun von Nahles vorgestell­ten Reformplän­e sehen einerseits einen erleichter­ten Zugang zum Arbeitslos­engeld vor. Bisher hat jemand Anspruch auf Arbeitslos­engeld I, der innerhalb von zwei Jahren vor der Arbeitslos­igkeit zwölf Monate versicheru­ngspflicht­ig beschäftig­t war. Diesen Rahmen will die Spdpolitik­erin erweitern auf drei Jahre, innerhalb derer nur noch zehn Monate lang in die Arbeitslos­enversiche­rung einbezahlt worden sein muss. Damit würden deutlich mehr Menschen unter den Versicheru­ngsschutz der Agentur fallen. Die Kosten beziffert Nahles auf 600 Millionen Euro.

Die Sozialdemo­kraten wollen zudem den Zugriff des Staates auf das Vermögen von Hartz-iv-empfängern erschweren und damit vielen Menschen einen Teil ihrer Ängste nehmen. Dazu wollen sie das Schonvermö­gen verdoppeln, und zwar von 150 Euro pro Lebensjahr auf 300 Euro. Für einen 60-jährigen Hilfeempfä­nger würde das beispielsw­eise bedeuten, dass ihm statt 9000 künftig 18000 Euro vom Ersparten belassen werden.

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