Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Letzte Ruhe wird teurer
Verbraucher Die Stadt will sowohl die Kosten für das Begräbnis als auch die laufenden Grabgebühren erhöhen. Bei einigen Posten beträgt die Steigerung 17 Prozent. Warum Feuerbestattungen stärker betroffen sind
Die Stadt will die Friedhofsgebühren für ihre Friedhöfe teils deutlich erhöhen. Betroffen sind sowohl die einmaligen Kosten für ein Begräbnis als auch die laufenden Kosten für eine Grabstätte. Bei einzelnen Posten soll um 17 Prozent mehr verlangt werden, in der Summe fällt die Erhöhung aber moderater aus. Beispiel: Ein Erdbegräbnis kostet bislang 804 Euro, künftig sollen es 870 Euro (also plus acht Prozent) sein. Zuletzt waren die Gebühren 2013 erhöht worden.
Die Friedhofsgebühren in Augsburg steigen seit Jahren an, weil Kosten und Erträge auseinanderlaufen. Einer der Gründe ist, dass Bürger sich immer häufiger für eine Urnenbeisetzung oder ein Baumgrab mit wenig Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen entscheiden. Auch werden Gräber nicht mehr so lange gehalten wie früher. Das heißt: bei gleichbleibenden Kosten weniger Einnahmen fürs Friedhofswesen, das sich weitgehend selbst tragen muss, und zunehmend Lücken in den Gräberreihen auf den neun städtischen Friedhöfen. Beispiel Nordfriedhof: Auf 7800 belegte Gräber kommen dort knapp 3500 freie Grabstätten. Auch auf dem Westfriedhof gibt es Felder, in denen sich viele aufgelassene Gräber befinden und wo Gras wächst.
Zum Teil ist es möglicherweise eine Spirale aus weniger Nachfrage, die höhere Gebühren bedingt, und umgekehrt. Denn die Stadt erhöhte die Gebühren in den vergangenen zehn Jahren teils drastisch. Einer der Gründe war vor etwa zehn Jahren das Debakel mit dem defekten Krematorium, das hohe Einnahmeausfälle brachte. Man versuche, die Gebühren nicht durch die Decke gehen zu lassen, betont Umweltreferent Reiner Erben (Grüne), der seine Pläne demnächst im Umweltausschuss des Stadtrates vorstellen wird. Zu 100 Prozent könne man die Kosten nicht auf die Hinterbliebenen umlegen, wenn man nicht soziale Härten verursachen wolle. Sein Vorschlag sieht vor, dass die Stadt aus ihrem Haushalt mehr Geld ins Friedhofswesen steckt, indem sie jährlich eine Sonderzahlung für den Denkmalschutz und für die Grünpflege leistet.
Trotzdem kommen auf die Hinterbliebenen höhere Kosten zu (siehe Info). Augsburg ist schon jetzt tendenziell teurer als die Umlandgemeinden. In Gersthofen werden für eine Erdbestattung etwa 595 Euro in Rechnung gestellt. Allerdings ist ein Vergleich zwischen Kommunen nicht einfach, weil sich die Satzungen unterscheiden. Zu den Bestattungsgebühren kommen noch andere Kosten, etwa die Benutzung der Aussegnungshalle. Allerdings sind im Umland häufig auch laufende Grabgebühren (meist auf 15 oder 20 Jahre im Voraus zu bezahlen) niedriger. Erben sagt, dass man bei den Friedhofsleistungen faktisch in einem Wettbewerb mit Umlandgemeinden und kirchlichen Friedhöfen stehe. Das müsse man im Auge behalten. Um zu verhindern, dass sich angesichts des gesellschaftlichen Wandels die Reihen auf den Friedhöfen weiter lichten, wurde die Mindestdauer für die Verlängerun eines bestehendes Grab von früher zehn auf drei Jahre reduziert. Damit habe man Grabaufgaben und Einnahmenausfälle verhindert.
Stimmt der Umweltausschuss dem Vorschlag des Grünreferats zu, werden die Kosten für die Feuerbestattungen – 396 statt 348 Euro, plus 14 Prozent (hinzu kommen noch die Kosten fürs Einäschern) – in Relation zu den Erdbestattungen stärker steigen. So soll die Zahl der Erdbestattungen stabil gehalten werden.
Diese Gebühren plant die Stadt
Die Stadt hat mehrere Szenarien ausgearbeitet. Neben einer massi ven Gebührenerhöhung um bis zu 60 Prozent bei Erdbestattungen wurde ein Szenario ausgearbeitet, das deut lich höhere Zuzahlungen der Stadt für die Grünpflege vorsieht und die Ge bühren stabil hält. Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat einen Mittelweg vor: mehr Zahlungen der Stadt und der Hinterbliebenen. Das ist geplant:
Für die Erdbestattung eines Er wachsenen werden statt 804,50 künftig 870 Euro fällig, eine Urnen beisetzung kostet 396 Euro statt bisher 348 Euro. Grabgebühren, ver gleichbar mit der Miete für eine Grabstätte, müssen über 15 Jahre im Voraus gezahlt werden. Bei Erd und Urnengräbern kostet das künftig 43 Euro statt 37 Euro aufs Jahr ge rechnet (90 Euro mehr auf 15 Jahre).
Die Kosten für ein Begräbnis insge samt liegen bei mehreren tausend Euro. Neben den Friedhofsgebühren kommen noch Kosten fürs Ein äschern, den Sarg, Blumen und das Bestattungsinstitut dazu. (skro)