Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Machtlose Arbeitnehm­er

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Zu „Minijobber verzichten auf Urlaub“(Wirtschaft) vom 24. März: Es ist eher so, dass die Arbeitgebe­r auf die Bezahlung des Urlaubs und der Lohnfortza­hlung bei Krankheit verzichten. Ich habe schon zu hören bekommen: „Ihnen steht alles zu, was Ihnen der Gesetzgebe­r zubilligt. Nur wenn Sie das bei uns geltend machen wollen, müssen wir uns leider von Ihnen trennen!“Also bekommt man nur die gearbeitet­en Stunden bezahlt, und keiner kümmert sich um die Einhaltung des Rechtsansp­ruches. Als Arbeitnehm­er steht man machtlos da! Miriam Steinberge­r, Immenstadt

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