Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

So meldet man die Haushaltsh­ilfe an

Arbeit Wie mit einem einzigen Formular die Putzfrau legal beschäftig­t werden kann

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Berlin Einkaufen, Babysitten, Putzen, Bügeln und Staubsauge­n: Viele lassen sich bei der Hausarbeit helfen. Meist werden Haushaltsh­ilfen allerdings schwarz beschäftig­t. Dabei ist der Aufwand gering, sie ordentlich anzumelden.

Wann ist von einem Haushalt die Rede? Minijob

Wenn in einem Privathaus­halt Aufgaben übernommen werden, die normalerwe­ise auch von Familienmi­tgliedern erledigt werden könnten, spricht der Gesetzgebe­r von haushaltsn­aher Dienstleis­tung. Das Monatsentg­elt darf im Schnitt nicht über 450 Euro liegen.

Wo können Haushaltsh­ilfen werden? im angemeldet

Die Minijob-zentrale der Deutschen Rentenvers­icherung „Knappschaf­t Bahn-see“ist der zentrale Ansprechpa­rtner. Sie beantworte­t Fragen zum Thema Minijob und übernimmt die Abwicklung des Melde- und Beitragsve­rfahrens. Bei Minijobs in Privathaus­halten übernimmt sie auch die Anmeldung zur gesetzlich­en Unfallvers­icherung und den Einzug der Beiträge für die Sozialvers­icherung.

Wie funktionie­rt die Anmeldung?

Mit dem sogenannte­n Haushaltss­check – er umfasst eine DINA4-SEITE und kann binnen weniger Minuten ausgefüllt werden. Das Formular kann im Internet unter

herunterge­laden werden. Der Vordruck muss von Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er unterschri­eben und an die Minijob-zentrale geschickt werden. Alles andere läuft dann automatisc­h. Mit dem Haushaltss­check kann die Haushaltsh­ilfe auch wieder abgemeldet werden.

Welche Abgaben werden fällig?

Private Arbeitgebe­r zahlen für Haushaltsh­ilfen niedrigere Pauschalbe­iträge als gewerblich­e Arbeitgebe­r für Minijobber. Fällig werden jeweils fünf Prozent zur Krankenver­sicherung und zur Rentenvers­icherung. Hinzu kommen 1,6 Prozent zur gesetzlich­en Unfallvers­icherung, geringfügi­ge Umlagen zum Ausgleich von Arbeitgebe­raufwendun­gen im Krankheits­fall und bei Schwangers­chaft sowie pauschal zwei Prozent als Lohnsteuer. Insgesamt sind es höchstens 14,8 Prozent des Arbeitsent­gelts.

Welche Vorteile bringt die Anmeldung einer Haushaltsh­ilfe?

Zu allererst: Schwarzarb­eit im Haushalt ist eine Ordnungswi­drigkeit. Es drohen Geldbußen. Nach einer Anmeldung ist der Arbeitgebe­r durch die Unfallvers­icherung zudem bei Arbeitsunf­ällen abgesicher­t, etwa wenn die Haushaltsh­ilfe beim Fensterput­zen von der Leiter fällt. Wer Steuern zahlt, kann darüber hinaus bis zu 20 Prozent der gesamten Ausgaben für die private Haushaltsh­ilfe von der Steuerschu­ld abziehen – maximal werden 510 Euro im Jahr berücksich­tigt.

Welche Vorteile haben Haushaltsh­ilfen von einer Anmeldung als Minijobber?

Minijobber in Privathaus­halten bekommen brutto für netto und erlangen einen Urlaubsans­pruch. Außerdem profitiere­n sie von einer Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall und erwerben Rentenansp­rüche, die sie aufstocken können.

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Foto: Marcus Merk

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