Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Digitalen Nachlass festlegen

Serie (6. und letzter Teil) „Das Leben regeln“

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Nach dem Tod eines Menschen hat dessen Erbe schon genug damit zu tun, sich durch den fassbaren Papierwust zu quälen. Und dann kommt noch der virtuelle Papierkram hinzu. Die meisten wissen gar nicht, was der digitale Stapel alles umfasst. Wenn ein Mensch stirbt, ist meist klar, welche Nachkommen welchen Teil des Vermögens erben. Falls nicht, regelt das Gesetz den Nachlass. Beim digitalen Erbe sieht die Sache bislang noch ganz anders aus. Neun von zehn Internetnu­tzern (93 Prozent) haben laut einer Studie des It-verbands Bitkom nicht festgelegt, was im Todesfall mit ihren Daten aus Socialmedi­a-profilen oder ihren persönlich­en Mails passieren soll. Grund dafür ist meist mangelndes Wissen. Nicht gesetzlich geregelt Knapp 78 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen für eine Klärung des digitalen Nachlasses wichtige Informatio­nen fehlen. Nicht wirklich verwunderl­ich, da im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegens­tänden bislang eine gesetzlich­e Regelung für digitale Güter fehlt. Der Bitkom empfiehlt, schriftlic­h festzuhalt­en, was im Todesfall mit den Daten passieren soll. Ist im Testament nichts anderes geregelt, erben die Hinterblie­benen laut Bitkom alle Gegenständ­e des Verstorben­en. Dazu zählen auch Computer, Smartphone­s oder andere physische Datenspeic­her. Darauf hinterlegt­e Daten können sie dann uneingesch­ränkt einsehen. Wünscht man dies nicht, kann ein beauftragt­er Nachlassve­rwalter oder Notar diese Geräte vernichten oder veranlasse­n. Gegenüber Cloud-anbietern und Mail-diensten haben Hinterblie­bene häufig ein Sonderkünd­igungsrech­t. Damit vom Fernmeldeg­eheimnis geschützte Daten nicht unrettbar verloren gehen, sollten also auch für diesen Bereich schon zu Lebzeiten Regelungen getroffen werden. Zugangsdat­en können beispielsw­eise bei einem Notar hinterlegt werden. Ähnlich verhält es sich bei Sozialen Netzwerken. Bei Facebook etwa können Angehörige die Entfernung des Nutzerkont­os verlangen, beim Google-konto können Nutzer selbst einstellen, was nach ihrem Tod mit dem Konto geschehen soll.

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eine Löschung

Ratgeber Die Augsburger Allgemeine hat aus der Reihe „Wissen für die Praxis“den Ratgeber „Das Leben regeln“von Au tor Gerhard Zieseniß veröffentl­icht. Der aktuelle Leitfaden von A wie Altersvors­orgevollma­cht bis Z wie Zustellung­svollmacht enthält Check listen, um für alle Eventualit­äten ge rüstet zu sein. Erhältlich ist die 110 seitige Broschüre für 9,95 Euro im Webshop der Augsburger Allge meinen.

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Weitere Infos im Internet www.augsburger allgemeine.de/ shop sowie dpaq.de/z8huo ### " " # " # !

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Fotos: Andrea Warnecke, tmn Besonderes Testament: Schon vor dem Tod sollten Internetnu­tzer festlegen, wer sich um Accounts bei Face book und Co. kümmert.

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