Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Hartz IV: Weniger Sanktionen
Nur noch jeder Zehnte wird bestraft
Nürnberg Immer weniger Hartz-ivempfänger werden wegen der Ablehnung eines angebotenen Jobs oder einer Lehrstelle von Jobcentern sanktioniert. Im vergangenen Jahr wurde deshalb nur noch in gut 93000 Fällen Menschen das Arbeitslosengeld II gekürzt. 2012 waren es noch gut 137000 Hartz-ivbezieher gewesen. Das berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Die Zahl der insgesamt verhängten Sanktionen lag 2016 etwa zehnmal so hoch. Denn die Behörden reagieren nicht nur auf Verweigerung bei einem Jobangebot, sondern auch auf das Verschweigen von Einkommen und Vermögen oder das Ablehnen einer Fortbildung.
Die Zahlen bedeuten, dass 2016 nur noch in jedem zehnten Fall eine Sanktion ausgesprochen wurde, weil Betroffene eine angebotene Stelle ablehnten oder einen gerade erst angenommen Job gleich wieder hinschmissen. Im Jahr 2007 hatte der Anteil noch bei knapp einem Viertel gelegen.
Mit den Sanktionen ist meist eine Kürzung der Hartz-iv-leistungen um 30 Prozent verbunden, kleinere Verstöße werden schwächer geahndet. Im Wiederholungsfall kann die Hilfe vorübergehend ganz gestrichen werden. Am häufigsten griffen Jobcenter 2016 wegen sogenannter Meldeversäumnisse zu Strafen. 713 900 Mal wurde Hartz-iv-beziehern das Arbeitslosengeld II gekürzt, weil sie sich nicht zu Fortbildungsund Trainingsmaßnahmen meldeten.