Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Freundin gewürgt: Lange Haft
Student muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Sein Opfer überlebte
Für zehn Jahre schickt das Schwurgericht des Augsburger Landgerichts einen 22-jährigen Studenten aus Israel wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung ins Gefängnis. Nach Auffassung der Richter habe der junge Mann im August 2016 seine ehemalige, gleichaltrige Freundin heimtückisch aus Eifersucht töten wollen.
Weißes Hemd, grauer Pullover, schwarzer Blouson, den Kopf in die Hand gestützt – regungslos nimmt der Angeklagte den Richterspruch entgegen. Mit zehn Jahren Haft geht das Schwurgericht noch um ein Jahr über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Die von der Verteidigung (Simon Dauner, Jamil Azem) geforderte zweijährige Haftstrafe auf Bewährung kommentiert Vorsitzender Richter Michael Schneider mit „einem letzten Schlag ins Gesicht des Opfers“.
Nach Ansicht des Gerichts habe der Angeklagte ohne Zweifel seine ehemalige Freundin töten wollen. Nur glücklichen Umständen sei es zu verdanken, dass man nicht schon wieder einen Mordprozess im Schwurgerichtssaal habe führen müssen, so Richter Schneider im Hinblick auf den sogenannten Ammersee-mord von vor drei Wochen.
Detailliert schilderte der Richter die Tatumstände, so wie sie sich für das Gericht nach sechs Verhandlungstagen dargestellt haben. Vom gemeinsamen Kennenlernen 2015 über das Ende der Beziehung Anfang 2016 bis zum Tattag, dem 4. August 2016, in der Haunstetter Wohnung der Studentin.
Richter Schneider hob die für das Gericht „hundertprozentige Glaubwürdigkeit“der Aussagen der Geschädigten hervor, die mit den Ergebnissen der Kriminaltechnik übereinstimmten. An den Schilderungen des Angeklagten habe es hingegen Zweifel gegeben, das Gericht sei teils „mit Unwahrheiten
Mutter des Angeklagten bricht zusammen
bedient worden“. An der Schuldfähigkeit des Jurastudenten hatte das Gericht keine Zweifel, auch liege keine Impulstat vor. Mit dem Strafmaß von zehn Jahren Haft habe sich das Gericht am unteren Rand des Möglichen bewegt, so Richter Schneider. Anschließend wurde der Angeklagte in Handschellen aus dem Saal geführt und zurück ins Gefängnis gebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dann wurde es turbulent: Der Vater des Israeli, der die Urteilsverkündung im Sitzungssaal verfolgt hatte, begann minutenlang laut auf Hebräisch zu rufen. Nach Aussage von Zeugen beklagte er das Strafmaß gegen seinen Sohn. Die ebenfalls anwesende Mutter des 22-Jährigen brach vor dem Sitzungssaal weinend zusammen, sie musste von Sanitätern behandelt werden.
Der angeklagte Student hatte am 4. August 2016 morgens gegen 9 Uhr seine ehemalige Freundin in deren Haunstetter Wohnung aufgesucht. Damals hatte sie die Beziehung schon vor einem halben Jahr abgebrochen, wohingegen er sie immer wieder gegen ihren Willen kontaktierte, gar bedrohte. Mit einem Obstmesser, das er bei sich hatte, stach der Angeklagte ihr von hinten in den Rücken. Anschließend schlug und würgte er die am Boden liegende Frau, bis diese das Bewusstsein verlor. Während er wohl im Glauben, die Studentin sei tot, seine Hände und das Messer wusch, kam das Opfer zu sich und rief um Hilfe. Während die Ärzte das Leben der verletzten Studentin retten konnten, wurde der flüchtige Täter wenig später am Königsplatz festgenommen.